Ärztliche Risikobewertung bei Hygienemaßnahmen

Hygienemaßnahmen sind genauso wie eine Therapie oder Diagnostik immer an die spezifische Situation anzupassen und benötigen einer ärztlichen Risikobewertung.

Wann sollte eine ärztliche Risikobewertung vor Hygienemaßnahmen durchgeführt werden?

Bevor eine Patientin aus Gründen der Infektionsprävention isoliert wird, muss immer eine ärztliche Risikoabwägung stattfinden und analysiert werden, welches Maßnahmenbündel für die konkrete Situation und die konkrete Patientin gewählt werden soll. 


Grafik: Ärztliche Risikobewertung

Bei der ärztlichen Risikoabwägung müssen sowohl Erreger-Faktoren (Infektiosität, Tenazität ~ Oberflächenstabilität), Patienten-Faktoren (Streupotential durch den Patienten), aber auch das Risiko der anderen Patienten in dem Fachgebiet (Immunsuppression, offenen Wunden) analysiert werden. 

Wichtig zu beachten ist, dass alle Isolierungsmaßnahmen eine ärztliche Risikoabwägung benötigen. 

Es sollte daher nicht pauschal mit allen Patientinnen gleich umgegangen werden, sondern immer Erreger, Patient und Umgebung mit in Betracht gezogen werden. Die Hygienemaßnahmen dürfen daher von Patient zu Patient unterschiedlich gewählt werden. 

Fazit:

Hygienemaßnahmen sollten immer an die Erreger-, Patient- und Situation angepasst werden und benötigen eine ärztliche Risikobewertung. Idealerweise erfolgt diese Risikobewertung durch einen hygienebeauftragten Arzt, eine hygienebeauftragte Ärztin mit ausreichender Fachkompetenz. Maßnahmen nach dem Gießkannenprinzip sollten in der Hygiene nicht stattfinden. 

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