Risikoeinschätzung für ambulant operierende Praxen in NRW

1.350,00 

Individuelle Risikobewertung: Fachärztliche Analyse Ihrer Praxis, basierend auf den normativen Vorgaben
Option der Entbindung von regelmäßigen Überwachungen für ambulant operierende Praxen (AOP) mit niedrigem und sehr niedrigem Risiko
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Erfüllen Sie die Anforderungen nach §23 IfSG.
Effizient und digital: Bequemes Ausfüllen des Fragebogens, schnelle Auswertung und Gutachten.
Abschlussgespräch mit Experten: Besprechung der Ergebnisse und direkte Handlungsempfehlungen in einem persönlichen Termin per Telefon.
CAVE: Wenn Ihre Praxis nicht in NRW liegt, unbedingt Hinweis ganz unten beachten!

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Spezifikationen

Art.-Nr.: risikoeinschatzung-fur-ambulant-operierende-praxen Kategorie:

Beschreibung

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Wir empfehlen vor der Buchung eine vorherige Anfrage per Email an hallo@preventy.de. Bitte stellen Sie in der Anfrage kurz und knapp Ihre Praxis vor und legen Sie dar, warum dieses Gutachten für Sie sinnvoll ist. Diese Voranfrage hilft dabei zu entscheiden, ob für Ihre Praxis eine Gutachtenerstellung sinnvoll ist, oder ob die Aussichten auf eine Befreiung als eher gering einzuschätzen sind. Vielen Dank!

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Risikoeinschätzung für ambulant operierende Praxen (AOP) mit der Option der Entbindung von regelmäßigen Überwachungen für Praxen die ausschließlich Operationen mit geringem oder sehr geringem Infektionsrisiko im Sinne der KRINKO durchführen.

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Wie funktioniert die Risikoeinschätzung?
Unser dreistufiger Prozess bietet Ihnen die Möglichkeit mit wenig Aufwand eine Risikoeinschätzung Ihrer Praxis zu bekommen.

1. Schritt: Ausfüllen des Fragebogens
Nach der Buchung der Risikobewertung erhalten Sie einen detaillierten Fragebogen, in dem alle relevanten Informationen zu den durchgeführten Operationen, Hygienemaßnahmen und strukturellen Gegebenheiten Ihrer Praxis erfasst werden. Dieser Schritt ist einfach und bequem online durchführbar.

2. Schritt: Fachärztliche Risikobewertung
Nach der Einreichung des Fragebogens und der detaillierten Angaben über Ihre Praxis (Hygienedokumente, Grundriss der Praxis, Bilder/Video der Praxisräume) erfolgt eine gründliche fachärztliche Analyse Ihrer Praxis durchgeführt. Diese Bewertung basiert auf den Empfehlungen der KRINKO, um das Risiko postoperativer Infektionen zu ermitteln und eventuelle Lücken in den bestehenden Hygienemaßnahmen zu identifizieren. Ziel dieser Analyse ist es eine hygienische 360° Beurteilung des Risikos Ihrer Praxis zu erstellen. Es werden nicht nur die Operationen/Eingriffe analysiert, sondern auch die strukturelle Komplexität Ihrer Praxis, die baulichen Gegebenheiten, die aktuelle Basisihygienemaßnahmen, die Prävalenz von multiresistenten Erregern (MRSA, VRE, 3/4 MRGN) in Ihrer Praxis oder Umgebung, sowie das Risikoprofil der von Ihnen behandelten Patienten.
Am Ende der Risikobewertung erfolgt ein kollegialer, fachärztilcher Austausch bei dem zum einen offenen Punkte und Fragen besprochen werden können, als auch Verbesserungsoptionen der Praxishygiene aufgezeigt werden können. Nach dem Gespräch wird das Gutachten finalisiert.

3. Erstellung des Gutachtens
Nach der Risikobewertung erhalten Sie ein umfassendes Gutachten, das Ihre Risikoeinstufung sowie konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Hygiene und Sicherheit in Ihrer Praxis enthält.
Anschießend erhalten Sie ein fachärztliches Gutachten zur Risikobewertung Ihrer Praxis.

Auf Grundlage des erstellten Gutachtens kann anschließend eine (Neu-) Bewertung der Einstufung der Praxis gemäß IfSG ​​§ 23 Abs. 5 und 6 beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden. Es sollte jedoch beachtet werden, dass das Gesundheitsamt der im Gutachten dargelegten Einschätzung nicht folgen muss.

Wenn von Ihnen nicht anders gewünscht, schicken wir das Gutachten per Post direkt an das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Eine Kopie des Gutachtens wird Ihnen per Post für Ihre Unterlagen zugesendet.

Wir haben den Prozess so aufgebaut, dass er möglichst wenig Aufwand für Sie bedeutet, sogar der Versand des Gutachtens an Ihre Gesundheitsamt wird von uns erledigt.

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Für wen ist diese Risikoeinschätzung gedacht?
Unsere Risikoeinschätzung für ambulant operierende Praxen richtet sich speziell an Praxen, die Eingriffe mit geringem Infektionsrisiko durchführen. Dazu gehören beispielsweise kleine Haut- und Subkutiseingriffe wie die Entfernung von Hautläsionen oder subkutanen Knoten, Augenoperationen wie Kataraktoperationen, Eingriffe in der Mund-, Kiefer- und Stirnhöhle wie Zahnextraktionen, sowie diagnostische Endoskopien. Auch die Eröffnung und Drainage von oberflächlichen Abszessen sowie minimalinvasive interventionelle radiologische und kardiologische Eingriffe zählen zu diesen Verfahren. Wenn Ihre Praxis solche Eingriffe durchführt, kann unsere Risikoeinschätzung Ihnen helfen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig von der Reduzierung der regelmäßigen behördlichen Überwachung zu profitieren.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass diese Eingriffe ohne einen weiteren Facharztgruppe (z.B. Anästhesie) durchgeführt werden und ob Sie Medizinprodukte (kritisch A oder B) in der eigenen Praxis aufgearbeitet werden.

Der folgende Beitrag erläutert nochmal die Eingriffe mit einem geringem Infektionsrisiko (Link zum Beitrag).

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Mehr Informationen zur Risikobewertung
Individuelle Risikobewertung: Fachärztliche Analyse Ihrer Praxis, basierend auf den KRINKO-Empfehlungen Option der Entbindung von regelmäßigen Überwachungen für ambulant operierende Praxen (AOP) mit niedrigem und sehr niedrigem Risiko.

Ein wesentlicher Vorteil unserer Risikoeinschätzung für ambulant operierende Praxen besteht darin, dass sie Ihnen helfen kann, die Anforderungen an regelmäßige Überwachungen durch das Gesundheitsamt zu reduzieren oder sogar ganz zu entfallen. Sobald Ihre Praxis durch unsere professionelle Risikobewertung als „geringes oder sehr geringes Infektionsrisiko“ eingestuft wird, können Sie sich von vielen Auflagen und der ständigen Überprüfung entlasten.

Warum ist das wichtig?

Ambulant operierende Praxen (AOP) unterliegen in der Regel regelmäßigen, oft aufwendigen Kontrollen und strengen Auflagen. Dies kann zeit- und ressourcenintensiv sein. Mit unserer Risikoeinschätzung haben Sie die Möglichkeit, den Nachweis zu erbringen, dass Ihre Praxis die Anforderungen der KRINKO-Empfehlungen erfüllt und damit von diesen Überwachungsmaßnahmen befreit wird.
Dadurch können Sie nicht nur wertvolle Zeit und Ressourcen sparen, sondern auch Ihre administrativen Abläufe erheblich vereinfachen.
Durch unsere Risikoeinschätzung haben sie die Möglichkeit den Aufwand durch behördliche Kontrollen zu reduzieren.

Mit einer Einstufung als “geringes Infektionsrisiko” entfällt für Ihre Praxis die Notwendigkeit regelmäßiger Überwachungen. Sie müssen keine zusätzlichen Maßnahmen ergreifen, die für Ihre Praxis möglicherweise gar nicht relevant sind. Sie können sich voll auf die Betreuung Ihrer Patienten konzentrieren, ohne durch unnötige Verwaltungsprozesse belastet zu werden. Mit unserer Risikoeinschätzung bieten wir Ihnen also nicht nur eine Optimierung Ihrer Hygienestandards, sondern auch eine klare Entlastung im Praxisalltag.

In ambulant operierenden Praxen ist die Einhaltung strenger Hygienevorgaben von entscheidender Bedeutung, um das Risiko postoperativer Infektionen (Surgical Site Infections, SSI) zu minimieren. Mit unserer Risikoeinschätzung für ambulant operierende Praxen bieten wir Ihnen eine professionelle Bewertung Ihrer Praxisstruktur und -abläufe, um sicherzustellen, dass Sie sowohl gesetzliche Anforderungen als auch höchste Hygienestandards erfüllen.
Gemäß den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) ist das Infektionsrisiko einer Operation der zentrale Faktor für die zu ergreifenden Präventionsmaßnahmen. Die Risikobewertung muss unter Einbeziehung eines Hygienefacharztes erfolgen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen individuell auf die Gegebenheiten der Praxis abgestimmt werden.

Vorteile unserer Risikoeinschätzung
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Erfüllen Sie die Anforderungen gemäß §23 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Maximale Patientensicherheit: Minimieren Sie das Risiko von SSI und erhöhen Sie das Vertrauen Ihrer Patienten in die Hygienestandards Ihrer Praxis.

Maßgeschneiderte Empfehlungen: Erhalten Sie spezifische Handlungsempfehlungen, die genau auf die Besonderheiten Ihrer Praxis zugeschnitten sind.

Effizienz und Transparenz: Unser digitaler Prozess gewährleistet eine schnelle und unkomplizierte Risikobewertung, sodass Sie zeitnah Maßnahmen ergreifen können.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum ist eine Risikoeinschätzung für ambulant operierende Praxen notwendig?
Die Risikoeinschätzung stellt sicher, dass Sie den gesetzlichen Anforderungen des Infektionsschutzes entsprechen und präventive Maßnahmen ergreifen, um das Infektionsrisiko in Ihrer Praxis zu minimieren.

Wie lange dauert der Prozess?
In der Regel dauert der gesamte Prozess von der Buchung bis zum Abschlussgespräch 14-21 Tage, abhängig von der Rücklaufzeit des Fragebogens und dem gewählten Termin für das Abschlussgespräch.

Wer führt die Risikobewertung durch?
Unsere Risikobewertungen wird von Dr. Florian Salm (Facharzt für Hygiene) durchgeführt.

Haben Sie noch Fragen?
Dann rufen Sie gerne an (0761 600 46 228) oder schreiben Sie eine Email an hallo@preventy.de

Hinweis:

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Entbindung von der verpflichtenden Überwachung für ambulante OP-Zentren nicht bedeutet, dass Ihre Praxis gar nicht mehr kontrolliert wird – die zuständigen Behörden behalten sich vor, Ihre Einrichtungen – wie jede andere Arztpraxis auch – weiterhin zu überprüfen und bei Bedarf unangekündigt zu begehen.
Des Weiteren sind die Gesundheitsämter sind nicht verpflichtet der Einschätzung der hier angebotenen Risikobewertung zu folgen.

Eine Handlungsempfehlung liegt aktuell nur für die Gesundheitsämter aus Nordrhein-Westphalen vor. Wenn Ihre Praxis in einem anderen Bundesland liegt, fragen Sie am besten nach, ob Sie eine Befreiung beantragen können, z.B. in dem Sie die hier aufgeführte Handlungsempfehlung weiterleiten.

Siehe auch:
Handlungsempfehlung für den Umgang mit ambulant operierenden Praxen vom 11-06-24