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Campylobacter

Allgemeine Informationen

  • Erreger: Bakterien der Gattung Campylobacter, hauptsächlich C. jejuni und C. coli.
  • Eigenschaften: Gramnegative, spiral- oder S-förmige Stäbchen; mikroaerophil.

Übertragungswege

  • Lebensmittel: Verzehr von kontaminiertem, unzureichend gegartem Geflügelfleisch, Rohmilch oder nicht pasteurisierten Milchprodukten.
  • Direkter Kontakt: Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen, insbesondere bei Nutztieren und Haustieren.
  • Wasser: Aufnahme von kontaminiertem Trinkwasser oder Kontakt mit kontaminiertem Wasser beim Schwimmen.

Krankheitsbilder

  • Symptome: Akute Gastroenteritis mit Durchfall, Bauchschmerzen, Fieber und gelegentlich Übelkeit und Erbrechen.
  • Komplikationen: In seltenen Fällen können reaktive Arthritis oder das Guillain-Barré-Syndrom auftreten.

Hygienemaßnahmen

  • Lebensmittelhygiene: Sorgfältiges Durchgaren von Fleisch, insbesondere Geflügel; Vermeidung des Konsums von Rohmilch; strikte Küchenhygiene zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen.
  • Handhygiene: Gründliches Händewaschen nach dem Kontakt mit Tieren, rohem Fleisch und vor dem Essen.

Isolierung und Unterbringung

  • Keine speziellen Isolierungsmaßnahmen erforderlich; jedoch sollten Erkrankte engen Kontakt mit immungeschwächten Personen vermeiden.

Patientenmanagement

  • Therapie: In der Regel symptomatische Behandlung mit Flüssigkeits- und Elektrolytzufuhr; Antibiotika nur in schweren Fällen oder bei Risikopatienten.
  • Prognose: Die Infektion ist meist selbstlimitierend und dauert in der Regel wenige Tage. Eine vollständige Genesung ist üblich.

Diagnostik und Interventionen

  • Labordiagnostik: Nachweis des Erregers aus Stuhlproben mittels Kultur oder molekularbiologischer Methoden.
  • Differentialdiagnose: Ausschluss anderer bakterieller oder viraler Gastroenteritiden.

Meldepflicht

  • Labormeldepflicht: Der Nachweis von darmpathogenen Campylobacter-Spezies ist gemäß § 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig, sofern eine akute Infektion anzunehmen ist.
  • Arztmeldepflicht: Krankheitsverdacht und Erkrankung sind gemäß § 6 IfSG meldepflichtig, wenn die betroffene Person eine Tätigkeit nach § 42 IfSG ausübt.

Besonderheiten bei Ausbrüchen

  • Häufungen treten häufig in Verbindung mit kontaminierten Lebensmitteln oder Wasserquellen auf. Eine schnelle Identifizierung der Quelle ist entscheidend, um weitere Fälle zu verhindern.

Häufige Fragen und Besonderheiten

  • Wie kann man sich schützen? Durch konsequente Lebensmittel- und Handhygiene sowie den Verzicht auf Rohmilchprodukte.
  • Wer ist gefährdet? Personen aller Altersgruppen; jedoch sind Kinder unter 5 Jahren und junge Erwachsene zwischen 20 und 29 Jahren besonders häufig betroffen.

Weiterführende Informationen

Aktualisiert am 30. November 2024
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