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Mumps

Allgemeine Informationen

  • Erreger: Das Mumpsvirus ist ein behülltes, einzelsträngiges RNA-Virus aus der Familie der Paramyxoviridae, Gattung Rubulavirus.
  • Vorkommen: Weltweit verbreitet; vor Einführung der Impfung war Mumps eine häufige Kinderkrankheit.
  • Reservoir: Ausschließlich der Mensch.

Übertragungswege

  • Tröpfcheninfektion: Übertragung durch Husten, Niesen oder Sprechen.
  • Direkter Kontakt: Kontakt mit Speichel infizierter Personen.
  • Kontaminierte Gegenstände: Seltener durch gemeinsam genutzte Gegenstände wie Trinkgefäße.

Krankheitsbilder

  • Inkubationszeit: 16 bis 18 Tage, mit einer Spannbreite von 12 bis 25 Tagen.
  • Symptome: Fieber, Kopfschmerzen, allgemeines Unwohlsein, gefolgt von einer schmerzhaften Schwellung der Ohrspeicheldrüsen (Parotitis).
  • Komplikationen: Meningitis, Enzephalitis, Orchitis (Hodenentzündung), Oophoritis (Eierstockentzündung), Pankreatitis, Hörverlust.

Hygienemaßnahmen

  • Isolation: Erkrankte sollten bis zu neun Tage nach Auftreten der Parotisschwellung isoliert werden.
  • Händehygiene: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife.
  • Atemschutz: Bedecken von Mund und Nase beim Husten oder Niesen.

Isolierung und Unterbringung

  • Krankenhaus: Bei schweren Verläufen oder Komplikationen ist eine stationäre Aufnahme erforderlich.
  • Gemeinschaftseinrichtungen: Erkrankte Kinder sollten Gemeinschaftseinrichtungen bis mindestens fünf Tage nach Auftreten der Parotisschwellung nicht besuchen.

Patientenmanagement

  • Symptomatische Behandlung: Schmerzlinderung und Fiebersenkung; ausreichende Flüssigkeitszufuhr.
  • Bettruhe: Insbesondere bei Komplikationen wie Orchitis.
  • Überwachung: Beobachtung auf mögliche Komplikationen.

Diagnostik und Interventionen

  • Klinische Diagnose: Basierend auf typischen Symptomen und Anamnese.
  • Labordiagnostik: Nachweis von Mumpsvirus-RNA mittels PCR aus Speichel, Rachenabstrich oder Urin; serologischer Nachweis von spezifischen IgM-Antikörpern.

Meldepflicht

  • Arztmeldepflicht: Verdacht, Erkrankung und Tod sind meldepflichtig.
  • Labormeldepflicht: Direkter oder indirekter Nachweis des Mumpsvirus ist meldepflichtig.

Besonderheiten bei Ausbrüchen

  • Impfkampagnen: Gezielte Impfungen in betroffenen Gemeinschaftseinrichtungen.
  • Kontaktmanagement: Überwachung und Information von Kontaktpersonen.
  • Öffentlichkeitsarbeit: Aufklärung über Symptome und Präventionsmaßnahmen.

Häufige Fragen und Besonderheiten

  • Wer ist besonders gefährdet? Ungeimpfte Personen, insbesondere Kinder und junge Erwachsene.
  • Wie kann man sich schützen? Durch Impfung mit dem MMR-Impfstoff (Masern, Mumps, Röteln).
  • Immunität nach Erkrankung: In der Regel lebenslange Immunität nach durchgemachter Infektion.

Weiterführende Informationen

Aktualisiert am 30. November 2024
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