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Röteln

Allgemeine Informationen

  • Erreger: Das Rötelnvirus ist ein RNA-Virus aus der Familie der Togaviridae, Gattung Rubivirus.
  • Vorkommen: Weltweit verbreitet; durch Impfprogramme in vielen Ländern jedoch deutlich reduziert.
  • Reservoir: Ausschließlich der Mensch.

Übertragungswege

  • Tröpfcheninfektion: Übertragung durch Husten, Niesen oder Sprechen.
  • Vertikale Transmission: Übertragung von der infizierten Mutter auf das ungeborene Kind während der Schwangerschaft.

Krankheitsbilder

  • Inkubationszeit: 14 bis 21 Tage, meist etwa 16 bis 18 Tage.
  • Symptome bei postnataler Infektion: Leichtes Fieber, Lymphknotenschwellungen und ein feinfleckiger Hautausschlag (Exanthem), der im Gesicht beginnt und sich über den Körper ausbreitet.
  • Konnatales Rötelnsyndrom (CRS): Bei einer Infektion während der Schwangerschaft können schwere Fehlbildungen beim Fötus auftreten, insbesondere Herzfehler, Hörschäden und Augenerkrankungen.

Hygienemaßnahmen

  • Impfung: Aktive Immunisierung mit dem MMR-Impfstoff (Masern, Mumps, Röteln) gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).
  • Isolation: Erkrankte sollten bis sieben Tage nach Auftreten des Exanthems isoliert werden.
  • Händehygiene: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife.

Isolierung und Unterbringung

  • Krankenhaus: Bei schweren Verläufen oder Komplikationen ist eine stationäre Aufnahme mit geeigneten Isolationsmaßnahmen erforderlich.
  • Gemeinschaftseinrichtungen: Erkrankte Kinder sollten Gemeinschaftseinrichtungen bis mindestens sieben Tage nach Auftreten des Exanthems nicht besuchen.

Patientenmanagement

  • Symptomatische Behandlung: Linderung von Beschwerden wie Fieber und Juckreiz.
  • Überwachung: Beobachtung auf mögliche Komplikationen, insbesondere bei Schwangeren.

Diagnostik und Interventionen

  • Labordiagnostik: Nachweis von Rötelnvirus-spezifischen IgM-Antikörpern oder ein signifikanter Anstieg der IgG-Antikörper in Serumproben; PCR-Nachweis des Virus aus Blut, Urin oder Rachenabstrichen.
  • Differentialdiagnose: Ausschluss anderer Exanthemerkrankungen wie Masern oder Scharlach.

Meldepflicht

  • Arztmeldepflicht: Verdacht, Erkrankung und Tod sind meldepflichtig.
  • Labormeldepflicht: Der direkte oder indirekte Nachweis des Rötelnvirus ist meldepflichtig.

Besonderheiten bei Ausbrüchen

  • Impfkampagnen: Gezielte Impfungen in betroffenen Gemeinschaftseinrichtungen oder Regionen.
  • Kontaktmanagement: Überwachung und Information von Kontaktpersonen, insbesondere Schwangeren.
  • Öffentlichkeitsarbeit: Aufklärung über Symptome, Übertragungswege und Präventionsmaßnahmen.

Häufige Fragen und Besonderheiten

  • Wer ist besonders gefährdet? Ungeimpfte Personen, insbesondere Schwangere ohne Immunität.
  • Wie kann man sich schützen? Durch Impfung gemäß den STIKO-Empfehlungen.
  • Immunität nach Erkrankung: In der Regel lebenslange Immunität nach durchgemachter Infektion.

Weiterführende Informationen

Aktualisiert am 30. November 2024
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