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Wissen · Recht und Organisation

Fortbildungspflicht für Hygienebeauftragte Ärzt:innen je Bundesland

Auffrischungskurse sind in allen Bundesländern Pflicht — aber wie oft, in welchem Umfang und mit welchen Inhalten, regelt jedes Land selbst. Hier finden Sie die Übersicht, ein Prüfwerkzeug für Ihr Bundesland und die Rechtsgrundlagen.

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In der heutigen medizinischen Praxis ist die Rolle hygienebeauftragter Ärzt:innen von entscheidender Bedeutung. Hygienebeauftragte Ärzt:innen sind nicht nur für die Umsetzung der Hygienevorgaben in Krankenhäusern und Arztpraxen verantwortlich, sondern auch dafür, dass diese Vorgaben stets den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Eine wesentliche Voraussetzung, um diese Verantwortung tragen zu können, ist die regelmäßige Fortbildung. In Deutschland sind diese Fortbildungen, oft als Auffrischungskurse oder Refresherkurse bezeichnet, gesetzlich vorgeschrieben. Doch die Anforderungen variieren von Bundesland zu Bundesland.

Sind Auffrischungskurse für Hygienebeauftragte Ärzt:innen in Deutschland verpflichtend?

Die kurze Antwort lautet: Ja. In allen Bundesländern sind Auffrischungskurse für Hygienebeauftragte Ärzt:innen gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings gibt es beträchtliche Unterschiede in Bezug auf den Turnus, den Umfang und die spezifischen Inhalte dieser Fortbildungen.

Prüfwerkzeug

Was gilt in Ihrem Bundesland?

Bundesland wählen, Jahr der letzten Fortbildung eintragen — das Werkzeug zeigt Intervall, Umfang, inhaltliche Vorgaben und die Rechtsgrundlage. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.

Prüfwerkzeug: Wie oft muss ich mich fortbilden?

Wählen Sie Ihr Bundesland und tragen Sie das Jahr Ihrer letzten Fortbildung ein. Das Werkzeug zeigt Ihnen Intervall, Umfang, inhaltliche Vorgaben und die Rechtsgrundlage — und wann Sie spätestens wieder dran sind.

1 · Ihr Bundesland
2 · Ihre letzte Fortbildung
3 · Zwei kurze Prüfschritte

Wählen Sie oben ein Bundesland, dann erscheinen hier Intervall, Umfang, inhaltliche Vorgaben und die Rechtsgrundlage.

Stand der Übersicht: September 2026. Landesverordnungen ändern sich; verbindlich ist allein die amtliche Fassung. Das Werkzeug speichert nichts und ist keine Rechtsberatung.

Übersicht

Alle 16 Bundesländer auf einen Blick

Intervall, inhaltliche Vorgaben und Rechtsgrundlage der Landesverordnungen. Jede Rechtsgrundlage führt zur amtlichen Fundstelle. Wo die Verordnung keine Stundenzahl nennt, steht auch hier keine.

16 BundesländerIntervall, Inhalt und amtliche RechtsgrundlageVollständige Tabelle anzeigenTabelle einklappen
BundeslandIntervallInhaltliche VorgabenRechtsgrundlage
Baden-WürttembergAlle 2 JahreHygiene und Infektionsprävention§ 9 MedHygVO BW vom 20.07.2012
BayernAlle 2 JahreHygiene und Infektionsprävention§ 12 MedHygV Bayern vom 01.12.2010
BerlinJährlichzusätzlich laufendHygiene und Infektionsprävention; zusätzlich laufend mit dem aktuellen Stand des Wissens vertraut machen§ 9 HygVO Berlin vom 12.06.2012
BrandenburgAlle 2 Jahrezusätzlich laufendDie Zweijahresfrist gilt unmittelbar für Krankenhaushygieniker:innen, Hygienefachkräfte und Hygienebeauftragte in der Pflege; für hygienebeauftragte Ärzt:innen organisiert die Einrichtung die Fortbildung (§ 10 Abs. 2).Hygiene und Infektionsprävention; dazu laufende Aktualisierung§ 10 MedHygV BB vom 06.02.2012
BremenJährlich (16 Std.)Hygiene und Infektionsprävention§ 8 HygInfVO Bremen vom 27.03.2012
HamburgAlle 2 JahreHygiene und Infektionsprävention§ 10 HmbMedHygVO vom 27.03.2012
HessenJährlich (8 Std.)Hygiene und Infektionsprävention§ 14 HHygVO vom 01.12.2011
Mecklenburg-VorpommernJährlichHygiene und Infektionsprävention§ 9 MedHygVO M-V vom 22.02.2012
NiedersachsenAlle 2 JahreHygiene und Infektionsprävention§ 8 Abs. 2 NMedHygVO vom 26.03.2012i. V. m. § 5 (Bestellung)
Nordrhein-WestfalenAlle 2 Jahre (konkret geregelt)Gesetzliche Hygienevorgaben, Mikrobiologie und Epidemiologie, Surveillance, Umgebungsuntersuchungen, bauliche Anforderungen, gezielte hygienisch-mikrobiologische Kontrollmaßnahmen, Desinfektion und Entsorgung, Personalhygiene, Zusammenarbeit mit Laboren und Behörden§ 6 HygMedVO NRW vom 13.03.2012
Rheinland-PfalzAlle 2 JahreDie Verordnung verpflichtet Krankenhaushygieniker:innen und Hygienefachkräfte, die Fortbildung zu organisieren; hygienebeauftragten Ärzt:innen ist Gelegenheit zur Teilnahme zu geben.Hygiene und Infektionsprävention§ 9 Abs. 2 MedHygVO RLP vom 17.02.2012i. V. m. § 7 (Bestellung)
SaarlandAlle 2 JahreDie Verordnung verpflichtet Krankenhaushygieniker:innen und Hygienefachkräfte, die Fortbildung zu organisieren; hygienebeauftragten Ärzt:innen ist Gelegenheit zur Teilnahme zu geben.Hygiene und Infektionsprävention§ 10 Abs. 2 KHHygV SL 2012 vom 28.03.2012i. V. m. § 7 (Bestellung)
SachsenJährlichHygiene und Infektionsprävention§ 9 SächsMedHygVO vom 12.06.2012
Sachsen-AnhaltRegelmäßig (in der Praxis 1–2 Jahre)Hygiene und Infektionsprävention§ 9 MedHygVO LSA vom 26.03.2012
Schleswig-HolsteinAlle 2 JahreHygiene und Infektionsprävention§ 9 MedIpVO SH vom 13.03.2017
ThüringenJährlich (mindestens eintägig)Die Verordnung verlangt eine mindestens eintägige Fortbildung; eine Stundenzahl nennt sie nicht. In der Praxis wird das meist mit 8 Unterrichtseinheiten gleichgesetzt.Hygiene und Infektionsprävention§ 10 ThürMedHygVO vom 17.06.2012

Stand der Übersicht: September 2026. Die Rechtsgrundlagen führen zur amtlichen Fundstelle im jeweiligen Landesrechtsportal — wo das Portal es anbietet, zur jeweils geltenden Fassung der Einzelnorm. Landesverordnungen ändern sich; verbindlich ist allein die amtliche Fassung.

Überblick über die Bundesländer und deren spezifische Regelungen

Berlin

In Berlin sind Hygienebeauftragte Ärzt:innen verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden. Die Berliner Hygieneverordnung schreibt vor, dass diese Fortbildungen jährlich oder laufend stattfinden müssen. Es gibt zwar keine festgelegten Stundenvorgaben, aber die Inhalte müssen immer auf dem neuesten Stand der Wissenschaft sein, um den Anforderungen der Krankenhaushygiene und Infektionsprävention gerecht zu werden.

Turnus: Jährlich/laufend · Festgelegter Umfang: Keine feste Stundenanzahl

Bremen

Im Stadtstaat Bremen ist die Fortbildungspflicht klar geregelt. Hygienebeauftragte Ärzt:innen müssen jährlich eine Fortbildung im Umfang von 16 Stunden absolvieren. Diese strengen Vorgaben spiegeln den hohen Stellenwert wider, den Bremen auf die Hygiene und Infektionsprävention legt.

Turnus: Jährlich · Festgelegter Umfang: 16 Stunden

Hessen und Thüringen

In Hessen und Thüringen müssen Hygienebeauftragte Ärzt:innen ebenfalls jährlich an Fortbildungen teilnehmen. Hessen nennt einen Umfang von mindestens 8 Stunden pro Jahr. Thüringen verlangt eine mindestens eintägige Fortbildung — eine Stundenzahl steht nicht im Verordnungstext, in der Praxis wird ein Tag meist mit 8 Unterrichtseinheiten gleichgesetzt. Die regelmäßige Weiterbildung soll sicherstellen, dass Hygienebeauftragte Ärzt:innen immer auf dem neuesten Stand der Entwicklungen in der Hygiene und Infektionsprävention sind.

Turnus: Jährlich · Festgelegter Umfang: Hessen 8 Stunden, Thüringen mindestens eintägig

Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen

In den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gilt ebenfalls eine jährliche Fortbildungspflicht für Hygienebeauftragte Ärzt:innen. Hier gibt es keine festgelegte Stundenanzahl, aber die Inhalte der Fortbildungen müssen auf die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Einrichtungen abgestimmt sein.

Turnus: Jährlich · Festgelegter Umfang: Keine feste Stundenanzahl

Brandenburg

In Brandenburg schreibt die Verordnung die Fortbildung mindestens alle zwei Jahre unmittelbar für Krankenhaushygieniker:innen, Hygienefachkräfte und Hygienebeauftragte in der Pflege vor. Für Hygienebeauftragte Ärzt:innen bestimmt sie, dass deren Fortbildung Aufgabe der Krankenhaushygieniker:innen und der Hygienefachkräfte ist — die Einrichtung organisiert sie also; einen eigenen Turnus für die Ärzt:innen selbst nennt der Verordnungstext nicht, in der Praxis gilt der Zweijahresrhythmus. Zusätzlich ist eine kontinuierliche Weiterbildung erforderlich.

Turnus: Alle 2 Jahre/laufend · Festgelegter Umfang: Keine feste Stundenanzahl

Hamburg

Auch in Hamburg schreibt die Hygieneverordnung eine regelmäßige Fortbildung für Hygienebeauftragte Ärzt:innen vor: mindestens im Abstand von zwei Jahren. Anders als in Berlin und Brandenburg steht eine zusätzliche laufende Fortbildung nicht im Verordnungstext. Dass Hygienebeauftragte ihr Wissen auch zwischen den Kursen aktuell halten, ist gute Praxis — aber keine Vorgabe der Verordnung.

Turnus: Alle 2 Jahre · Festgelegter Umfang: Keine feste Stundenanzahl

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen (NRW) hat eine der detailliertesten Regelungen für die Fortbildung von Hygienebeauftragten Ärzt:innen. In NRW müssen Hygienebeauftragte Ärzt:innen alle zwei Jahre eine Fortbildung absolvieren, die spezifische inhaltliche Vorgaben enthält. Diese Vorgaben umfassen unter anderem aktuelle Entwicklungen in der Krankenhaushygiene, mikrobiologische Grundlagen sowie Maßnahmen zur Infektionsprävention.

Turnus: Alle 2 Jahre · Festgelegter Umfang: Inhaltliche Vorgaben, keine feste Stundenanzahl

Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein

In diesen Bundesländern sind die Regelungen zur Fortbildungspflicht für Hygienebeauftragte Ärzt:innen ähnlich. Alle zwei Jahre müssen Hygienebeauftragte Ärzt:innen an einer Fortbildung teilnehmen. Die Verordnungen geben keine feste Stundenzahl vor, jedoch müssen die Inhalte den aktuellen Anforderungen der Hygiene und Infektionsprävention entsprechen. Rheinland-Pfalz und das Saarland adressieren die Pflicht anders: Dort haben Krankenhaushygieniker:innen und Hygienefachkräfte die Fortbildung zu organisieren, und den Hygienebeauftragten Ärzt:innen ist Gelegenheit zur Teilnahme zu geben.

Turnus: Alle 2 Jahre · Festgelegter Umfang: Keine feste Stundenanzahl

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt sind Hygienebeauftragte Ärzt:innen verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Zwar gibt es keine genauen Zeitvorgaben, aber die Hygieneverordnung betont die Notwendigkeit, dass die Fortbildung kontinuierlich erfolgt, um die Qualität der Hygienemaßnahmen in den medizinischen Einrichtungen sicherzustellen.

Turnus: Regelmäßig · Festgelegter Umfang: Keine feste Stundenanzahl

Fazit: Warum sind diese Unterschiede wichtig?

Die unterschiedlichen Regelungen zur Fortbildungspflicht für Hygienebeauftragte Ärzt:innen in den einzelnen Bundesländern spiegeln die jeweiligen regionalen Anforderungen und gesundheitspolitischen Schwerpunkte wider. Während einige Bundesländer sehr strikte Vorgaben hinsichtlich des Umfangs und der Häufigkeit der Fortbildungen machen, sind andere flexibler und lassen den Einrichtungen mehr Spielraum, die Fortbildungen an die individuellen Bedürfnisse anzupassen.

Für Hygienebeauftragte Ärzt:innen und die medizinischen Einrichtungen, in denen sie tätig sind, ist es unerlässlich, die spezifischen Regelungen ihres Bundeslandes genau zu kennen und einzuhalten. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Hygienevorgaben nicht nur formal erfüllt, sondern auch effektiv umgesetzt werden.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  1. Verpflichtung zur Fortbildung: Alle Bundesländer verlangen von Hygienebeauftragten Ärzt:innen eine regelmäßige Fortbildung.
  2. Unterschiedliche Vorgaben: Die Regelungen variieren zwischen den Bundesländern, sowohl in Bezug auf den Turnus als auch den Umfang der Fortbildungen.
  3. Wichtigkeit der Einhaltung: Die Einhaltung der Fortbildungspflichten ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für die Qualität und Wirksamkeit der Hygienemaßnahmen in medizinischen Einrichtungen.
  4. Flexibilität durch Online-Fortbildung: Online-Angebote erfüllen die Fortbildungspflicht zeitlich flexibel und ortsunabhängig — gerade bei langen Anfahrtswegen zu Präsenzveranstaltungen.
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