Diese SAA regelt das einheitliche Vorgehen beim Management von Infektionsausbrüchen in Rehaklinik Sonnenhuegel. Ziel ist die schnellstmögliche Identifikation, Meldung und Eindämmung von Ausbrüchen zum Schutz von Rehabilitanden und Personal.
Der Geltungsbereich umfasst alle stationären und ambulanten Bereiche der Einrichtung. Die SAA ist für alle Mitarbeitenden verbindlich, die in der Rehabilitandenversorgung oder im Hygienemanagement tätig sind.
Ein Ausbruch liegt vor, wenn ≥ 2 Fälle nosokomialer oder gemeinschaftlich erworbener Infektionen auftreten, die in einem wahrscheinlichen oder gesicherten epidemischen (räumlich-zeitlichen) Zusammenhang stehen. Bereits ein begründeter Verdacht löst die Ausbruchsmaßnahmen dieser SAA aus.
Erregerspezifische Schwellenwerte:
Bei Verdacht auf einen Ausbruch sind folgende Maßnahmen unverzüglich einzuleiten – auch außerhalb der Regelarbeitszeit:
Das Ausbruchsteam wird bei Ausbruchsverdacht unverzüglich einberufen. Es trifft mindest einmal zum Beginn des akutem Geschehen und zur offiziellen Ausbruchsbeendigung, je nach Arbeitsorganisation kann es sinnvoll sein, dass das Asubruchsteam regelmäßig abstimmt – je nach dynamik des Ausbruchs z.B. täglich oder wöchentlich.
Das gehäufte Auftreten nosokomialer Infektionen mit wahrscheinlichem epidemischem Zusammenhang ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme dem zuständigen Dr. med. Anna Berger (FIKTIV) zu melden. Die Meldung erfolgt – wenn möglich – über das digitales Meldeportal Demis, sonst telefonisch und schriftlich.
Folgemeldungen erfolgen in einem sinnvollen Zeitintervall (z.B. täglich oder wöchentlich) bzw. auf Anforderung des Dr. med. Anna Berger (FIKTIV) bis zur Ausbruchsbeendigung. Bei Ausbrüchen mit unklarem Erreger oder überregionaler Bedeutung stimmt die Ausbruchsverantwortliche Person Dr. med. Anna Berger (FIKTIV) die Maßnahmen direkt mit dem Dr. med. Anna Berger (FIKTIV) ab.
Alle Meldungen und Rücksprachen werden im Ausbruchsprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner archiviert.
Kontaktpersonen sind alle Rehabilitanden und Mitarbeitenden, die gemäß erregerspezifischer Expositionsdefinition Kontakt zu Infizierten hatten. Die Nachverfolgung beginnt unmittelbar nach Ausbruchsidentifikation.
Die nachfolgenden Maßnahmen gelten zusätzlich zu den Standardhygienemaßnahmen und sind für die Dauer des Ausbruchs verbindlich. Konkrete Mittelbezeichnungen, Konzentrationen und Einwirkzeiten sind dem Reinigungs- und Desinfektionsplan der Einrichtung zu entnehmen.
Ein Ausbruch gilt als beendet, wenn innerhalb von zwei maximalen Inkubationszeiten nach dem letzten Erkrankungsfall keine neuen Fälle aufgetreten sind. Bei Unsicherheit sollte das Dr. med. Anna Berger (FIKTIV) in die Entscheidung mit einbezogen werden.
Diese Standardarbeitsanweisung ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: