Die KRINKO-Empfehlung (2024) zur Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen bringt eine zentrale Klarstellung:
Am Anfang jedes Hygienekonzepts steht eine ärztliche Risikobewertung.
Hygienekonzepte, Hygienepläne und Hygieneschulungen sollen nicht pauschal erstellt werden, sondern müssen sich am tatsächlichen Infektionsrisiko der Einrichtung und der betreuten Rehabilitanden orientieren.
Sie möchten wissen, wie Ihre Einrichtung gemäß der KRINKO einzuordnen ist?
Die KRINKO empfiehlt, dass – mit Ausnahme von Einrichtungen mit alltagsgleichem Infektionsrisiko – jede Rehabilitationseinrichtung eine strukturierte Risikobewertung im Hinblick auf nosokomiale Infektionen durchführt.
Auf Basis dieser Einstufung (hoch, mittel, niedrig) sind:
– einrichtungs- und ggf. abteilungsspezifische Hygienekonzepte
– risikoadaptierte Hygienepläne
– zielgerichtete Hygienefortbildungen
zu entwickeln.
Eine pauschale Übertragung von Hygienekonzepten aus Hochrisikobereichen auf Reha-Einrichtungen mit niedrigem Infektionsrisiko ist fachlich nicht erforderlich und wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Viele Reha-Einrichtungen werden weiterhin mit Hygienekonzepten aus dem Akut- oder Hochrisikobereich betreut – inklusive langfristiger Verträge und unnötiger Leistungen.
Unser Ansatz ist anders:
Hygienemanagement für Reha-Einrichtungen mit niedrigem Infektionsrisiko, modular, risikobasiert und ohne dauerhafte Bindung.
Dieses Modell richtet sich ausschließlich an Reha-Einrichtungen mit niedrigem Infektionsrisiko, insbesondere:
Für Hochrisiko-Settings bieten wir bewusst keine Standardlösungen an.
Viele Anbieter verkaufen pauschale Jahresverträge für die Hygiene in der Reha-Einrichtungen – unabhängig davon, ob eine Einrichtung diese Leistungen tatsächlich benötigt.
Gerade Reha-Einrichtungen mit niedrigem Risiko benötigen in erster Linie: rechtssichere Hygienedokumente, die bei einer Begehung Bestand haben und eine fundierte ärztliche Risikobewertung.
Die neue KRINKO-Empfehlung stellt eindeutig klar:
Am Beginn jedes Hygienekonzepts in Rehabilitationseinrichtungen steht eine ärztliche Risikobewertung.
Diese Risikobewertung ist die fachliche und rechtliche Grundlage für alle weiteren Maßnahmen.
Ohne ärztliche Risikobewertung sind weiterführende Hygienemaßnahmen weder fachlich sinnvoll noch KRINKO-konform.
Aus diesem Grund ist die ärztliche Risikobewertung bei uns Voraussetzung für alle weiteren Module.
Gemäß der neuen KRINKO Empfehlung steht am Beginn jeder Hygieneplanung in der Rehabilitation eine ärztliche Risikobewertung.
Der Reha-Checkup dient dazu,
Rehabilitanden-Risikofaktoren (z. B. Wunden, Devices, MRE-Risiken)
Diagnostische und therapeutische Maßnahmen
Personelle Strukturen
Bauliche Gegebenheiten
Organisationsabläufe
Die ärztliche Risikobewertung ist die Grundlage für alle weiteren Module und die Voraussetzung für eine Betreuung über Prevent Infect.
Abhängig vom Ergebnis der ärztlichen Risikobewertung können erforderlich sein:
Hygienepläne und Verfahrensanweisungen
Hygieneschulungen (risikoadaptiert, Fokus Basishygiene)
zeitlich begrenzte externe Beratung durch KHH oder HFK
Es erfolgt keine automatische Dauerbetreuung
Die Grundlage der Betreuung stellt immer die ärztliche Risikobewertung dar und ist damit notwendig für alle weiteren Hygienemaßnahmen.
👉 Unverbindliches Beratungsgespräch zur Risikobewertung vereinbaren
Ob Surveillance, Hygienekommission oder externe Dauerbetreuung erforderlich sind, hängt nicht vom Bauchgefühl, sondern vom tatsächlichen Risiko ab.
Der Reha-Checkup klärt:
– in welche KRINKO-Risikogruppe Ihre Einrichtung fällt
– welche Maßnahmen zwingend erforderlich sind
– wo bewusst auf externe Beratung verzichtet werden kann
Sie möchten Klarheit, welche Hygienemaßnahmen für Ihre Reha-Einrichtung wirklich erforderlich sind?
Der Hygiene-Dokumenten-Service ist der zweite wichtige Baustein für ein KRINKO-konformes Hygienemanagement in Reha-Einrichtungen mit niedrigem Infektionsrisiko.
Was enthalten ist:
individueller Hygieneplan für Rehabilitationseinrichtungen
Reinigungs- & Desinfektionspläne
risikoadaptierte Verfahrensanweisungen
Dokumentation abgestimmt auf das Reha-Setting
Auch bei Einrichtungen mit niedrigem Infektionsrisiko kann es sinnvoll sein, den Hygienestatus regelmäßig zu überprüfen.
Eine periodische Begehung bzw. ein Hygiene-Audit dient dazu,
– Veränderungen in Struktur, Organisation oder Leistungsspektrum zu erfassen
– die Umsetzung der festgelegten Hygienemaßnahmen zu überprüfen
– die ärztliche Risikobewertung bei Bedarf zu aktualisieren
Der jährliche Check-up ist kein Pflichtmodul, sondern eine qualitätsorientierte Ergänzung, insbesondere bei:
– organisatorischen Veränderungen
– baulichen Anpassungen
– neuen therapeutischen Angeboten
Umfang und Form (digital oder vor Ort) richten sich nach dem individuellen Bedarf der Einrichtung.
Hygienearbeit in der Rehabilitation bedeutet häufig, Entscheidungen allein treffen zu müssen – trotz steigender Anforderungen und begrenzter Ressourcen.
Der Hygiene-Zirkel bietet Hygienebeauftragten in Reha-Einrichtungen einen geschützten Rahmen für den regelmäßigen kollegialen Austausch mit anderen Einrichtungen sowie mit erfahrenen Fachexpert:innen.
Ziel ist es,
– Fragen zur praktischen Umsetzung von Hygienemaßnahmen gemeinsam zu reflektieren
– Erfahrungen zwischen Einrichtungen mit vergleichbarem Risikoprofil zu teilen
– Unsicherheiten frühzeitig zu klären, bevor sie zu Problemen werden
Der Fokus liegt auf praxisnahen Fragestellungen der Reha mit niedrigem Infektionsrisiko.
Viele Reha-Einrichtungen sind gemäß IfSG § 23 verpflichtet, regelmäßig Hygienekommissionssitzungen durchzuführen.
Mit dem Modul (digitale) Hygienekommission stellen wir Ihrer Einrichtung einen beratenden Krankenhaushygieniker, der Ihre Sitzungen fachlich begleitet und dokumentiert.
Für Reha-Einrichtungen mit regelmäßigem Beratungsbedarf bieten wir eine persönliche Hygieneberatung durch erfahrene Hygienefachexpert:innen an.
Die Beratung richtet sich an konkrete Fragestellungen aus dem laufenden Betrieb, z. B.:
– Anpassung von Hygienemaßnahmen bei organisatorischen Veränderungen
– Einordnung besonderer Einzelfälle
– Unterstützung bei Rückfragen von Aufsichtsbehörden
Die persönliche Hygieneberatung kann flexibel gestaltet werden:
– als Beratungspaket mit einer festgelegten Anzahl an Terminen (z. B. vier Beratungsgespräche)
– oder als zeitlich begrenzte Flatrate, wenn eine engere Begleitung erforderlich ist
Umfang und Laufzeit orientieren sich am tatsächlichen Bedarf der Einrichtung.
Ziel ist eine fachlich angemessene Unterstützung, ohne unnötige Dauerbindung.
Eine funktionierende Hygieneorganisation in der Rehabilitation basiert nicht nur auf Konzepten und Dokumenten, sondern auf qualifizierten und informierten Mitarbeitenden.
Für Reha-Einrichtungen bieten wir gezielte Qualifikations- und Schulungsformate an, die sich am Risikoprofil der Einrichtung und an den Empfehlungen der KRINKO orientieren.
Qualifikationsangebote:
Fortbildung „Hygienebeauftragte:r in der Rehabilitation“
Speziell entwickelt für Reha-Einrichtungen mit niedrigem Infektionsrisiko.
Der Kurs vermittelt praxisnah die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Handlungsspielräume hygienebeauftragter Personen in der Rehabilitation.
Schulungsangebote für das gesamte Team:
Jährliche Hygienepflichtschulungen für Mitarbeitende aller relevanten Berufsgruppen
Inhalte angepasst an die in der Einrichtung festgelegten Hygienemaßnahmen
Durchführung digital oder vor Ort, abhängig von Struktur und Bedarf
Ziel ist es, Hygienekompetenz im Team aufzubauen und dauerhaft zu sichern – angemessen, risikoadaptiert und ohne Überforderung.
Auch in Reha-Einrichtungen mit niedrigem Infektionsrisiko kann eine strukturierte Erfassung von Infektionsdaten sinnvoll sein – insbesondere zur Qualitätssicherung und zur frühzeitigen Erkennung von Auffälligkeiten.
Auf Wunsch unterstützen wir Reha-Einrichtungen bei der Surveillance und Infektionserfassung, angepasst an das individuelle Risikoprofil.
Unser Angebot umfasst:
Unterstützung bei der Definition geeigneter Surveillance-Parameter
Erfassung und Aufbereitung von Infektionsdaten im laufenden Betrieb
Übermittlung der Daten an das Nationale Referenzzentrum, sofern vorgesehen
Fachliche Interpretation der Surveillance-Ergebnisse mit Einordnung in den Kontext der Einrichtung
Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Entwicklungen frühzeitig zu erkennen – nicht, zusätzliche Pflichten zu erzeugen.
Ob und in welchem Umfang Surveillance sinnvoll ist, wird auf Basis der ärztlichen Risikobewertung entschieden.
Die KRINKO-Empfehlung 2024 stellt klar, dass Hygienekonzepte in Rehabilitationseinrichtungen nicht pauschal, sondern auf Basis einer ärztlichen Risikobewertung zu erstellen sind.
Die Risikobewertung dient dazu,
das tatsächliche Infektionsrisiko der Einrichtung einzuordnen
zwischen niedrigem, mittlerem und hohem Risiko zu unterscheiden
angemessene Hygienemaßnahmen abzuleiten
Sie ist die Grundlage für Hygienekonzepte, Hygienepläne und Hygieneschulungen.
Ohne ärztliche Risikobewertung sind weiterführende Hygienemaßnahmen nicht KRINKO-konform.
Dieses Hygienemodell richtet sich ausschließlich an Rehabilitationseinrichtungen mit niedrigem Infektionsrisiko, insbesondere:
geriatrische Rehabilitation
neurologische Rehabilitation der Phase C
Nicht adressiert werden Einrichtungen mit:
beatmeten oder tracheotomierten Rehabilitanden
Frührehabilitation (z. B. Phase B)
schwer immunsupprimierten Patientengruppen
Für Hochrisiko-Settings bieten wir bewusst keine Standardlösungen an.
Nein.
Die KRINKO empfiehlt eine Zusammenarbeit mit Krankenhaushygieniker:innen oder Hygienefachkräften abhängig vom Risikoprofil der Einrichtung.
Bei Reha-Einrichtungen mit niedrigem Infektionsrisiko ist in vielen Fällen:
keine dauerhafte externe Betreuung erforderlich
eine punktuelle fachliche Unterstützung ausreichend
Welche Form der Unterstützung sinnvoll ist, wird im Rahmen der ärztlichen Risikobewertung entschieden.
Regelmäßige Begehungen oder Hygiene-Audits sind kein generelles Pflichtinstrument für Reha-Einrichtungen mit niedrigem Infektionsrisiko.
Sie können jedoch sinnvoll sein, z. B.:
bei organisatorischen Veränderungen
nach baulichen Maßnahmen
bei Erweiterung des Leistungsspektrums
Ob ein jährlicher Check-up empfohlen wird, ergibt sich aus der ärztlichen Risikobewertung.
Unabhängig vom Risikoprofil benötigen alle Reha-Einrichtungen:
ein Hygienekonzept
einen Hygieneplan
regelmäßige Schulungen zur Basishygiene
In Einrichtungen mit niedrigem Infektionsrisiko liegt der Fokus auf:
Anwendung der festgelegten Basishygienemaßnahmen
Unterweisung aller relevanten Berufsgruppen
Weitergehende Schulungsinhalte ergeben sich aus der Risikobewertung.
Eine verpflichtende Surveillance besteht in Reha-Einrichtungen mit niedrigem Infektionsrisiko in der Regel nicht.
Eine strukturierte Infektionserfassung kann jedoch sinnvoll sein:
zur Qualitätssicherung
zur frühzeitigen Erkennung von Auffälligkeiten
Ob und in welchem Umfang Surveillance durchgeführt wird, wird risikobasiert entschieden.
Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt u. a. ab von:
dem Rehabilitanden-Risikoprofil
den therapeutischen Maßnahmen
den baulichen und organisatorischen Gegebenheiten
Eine pauschale Antwort ist nicht sinnvoll.
Deshalb beginnt die Zusammenarbeit immer mit einer ärztlichen Risikobewertung (Reha-Checkup).
Auf dieser Basis wird entschieden,
welche Maßnahmen erforderlich sind
und wo bewusst auf zusätzliche Leistungen verzichtet werden kann.
Nein.
Die ärztliche Risikobewertung dient der Transparenz und Entscheidungsgrundlage.
Ob und welche weiteren Maßnahmen umgesetzt werden, liegt vollständig bei Ihrer Einrichtung.
Das Beratungsgespräch dient der fachlichen Orientierung.
Wir besprechen, ob und in welchem Umfang eine ärztliche Risikobewertung für Ihre Reha-Einrichtung erforderlich ist.