Standardhygiene dauerhaft bis klinischer Heilung/Ausschluss. Keine spezifische Massnahmedauer (geringe Relevanz).
Keine Kontaktpersonenabklaerung notwendig (extrem seltene Mensch-zu-Mensch-Uebertragung).
Regelmaessige Haendedesinfektion mit alkoholischem Hautantisepsis (mind. 30s Einwirkzeit) bei allen PSAs vor/nach Patientenkontakt, vor Aseptik, nach Kontamination. Seifenwaschen bei sichtbarer Verschmutzung.[1]
Flächenreinigung taeglich mit Desinfektionsmittel (z.B. Alkohol 70%, Aldehyde). Terminale Desinfektion nicht erforderlich. Brucella hitze- und desinfektionsmittelempfindlich.[1][2]
Standardhaushaltsmuell. Infektioser Abfall (z.B. Proben) als BGA3 (gelb/schwarz). Keine Sondermassnahmen.[1]
Normalwaesche (60°C mind. 30min oder 90°C). Bei starker Kontamination: Einmalwaesche. UEbergeben in geschlossenem Sack.[1]
Geschirrspueler mit 60°C mind. 30min oder Einweggeschirr. Keine besonderen Massnahmen.[1]
NICHT_RELEVANT (keine Isolierung erforderlich)
Standardbesucherregelung; bei engen Kontakt (Wundversorgung) Handschuhe empfohlen.
Bei offenen Laesionen/Sekretabfluss: Handschuhe, UEbergabe an Pflege. Standardhygiene ausreichend.
Laborproben (Blut, Urin) als Verdachtsdiagnostik mit BGA3-Meldung. Labor ueber Verdacht informieren (langsame Kultivierung).[5]
Kein Ausschluss notwendig (keine fäkal-oralen Uebertragung).
Standardhygiene; kein Ausschluss.
Möglich bei stabiler Situation; Abstand 1,5m, Haendedesinfektion.
Gemeinsame Nutzung von Sanitäranlagen/Waschraeumen unproblematisch.
Regelmaessige Haendedesinfektion mit alkoholischem Hautantisepsis (mind. 30s Einwirkzeit) bei allen PSAs vor/nach Patientenkontakt, vor Aseptik, nach Kontamination. Seifenwaschen bei sichtbarer Verschmutzung.[1]
Flächenreinigung taeglich mit Desinfektionsmittel (z.B. Alkohol 70%, Aldehyde). Terminale Desinfektion nicht erforderlich. Brucella hitze- und desinfektionsmittelempfindlich.[1][2]
Normalwaesche (60°C mind. 30min oder 90°C). Bei starker Kontamination: Einmalwaesche. UEbergeben in geschlossenem Sack.[1]
Geschirrspueler mit 60°C mind. 30min oder Einweggeschirr. Keine besonderen Massnahmen.[1]
Standardhaushaltsmuell. Infektioser Abfall (z.B. Proben) als BGA3 (gelb/schwarz). Keine Sondermassnahmen.[1]
Therapiegeraete nach jeder Nutzung flaechendesinfizieren (Alkohol 70%). Einwegmaterial bevorzugen.
Transport im Patientenzimmer oder mit Rollstuhl; Abdeckung bei Sekretabfluss. Desinfektion nach Gebrauch.
NICHT_RELEVANT (kein sanierungsbedingter Erreger)
Dieser Abschnitt ist nur bei sanierbaren Erregern relevant.
Keine Kontaktpersonenabklaerung notwendig (extrem seltene Mensch-zu-Mensch-Uebertragung).
Standardhygiene dauerhaft bis klinischer Heilung/Ausschluss. Keine spezifische Massnahmedauer (geringe Relevanz).
Meldepflicht gemäss IfSG §7, §8, §9, §5, §11: Namentlich bei Verdacht/Erkrankung/Tod (Brucella-Nachweis). Innerhalb 24h an Gesundheitsamt.[REP-007]
Aufgrund sehr geringer Uebertragungswahrscheinlichkeit in Reha-Kliniken sind massgebliche Massnahmen Standardhygiene. Fokus auf Laborsicherheit bei Diagnostik. Impfung/PEP nicht standard.[1][5]
Dieses Erregermerkblatt ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: