Isolierungsmaßnahmen sollten mindestens bis zur Sputumkonversion aufrechterhalten werden, üblicherweise mindestens zwei Wochen nach Beginn einer effektiven Therapie[1]. Die Infektiosität kann von mindestens drei bis sechs Wochen bis zu Jahren andauern, abhängig von Therapieadhärenz und Erregertyp[1]. Nach Sputumkonversion können Isolierungsmaßnahmen beendet werden, aber die Therapie muss fortgesetzt werden (üblicherweise 6 Monate für unkomplizierte Fälle).
Kontaktpersonen sind Personen, die engen Kontakt mit einem infektiösen Tuberkulose-Patienten hatten (z.B. Mitbewohner, enge Kontakte im Gesundheitswesen). Diese sollten gescreent werden mittels Tuberkulintest oder IGRA. Bei positivem Test sollte eine Chemoprophylaxe erwogen werden. Kontaktpersonen sollten auf Symptome überwacht werden.
Händedesinfektion mit alkoholischen Desinfektionsmitteln (mind. 60% Ethanol oder äquivalent) nach Kontakt mit Patientensekreten, vor und nach Patientenkontakt sowie nach Kontakt mit kontaminierten Oberflächen[1]. Standardhygiene mit Händedesinfektion ist ausreichend; Handschuhe sind nicht routinemäßig erforderlich, sondern nur bei Kontakt mit Sekreten.
Flächendesinfektion mit Desinfektionsmitteln mit nachgewiesener Wirksamkeit gegen Mykobakterien (z.B. Desinfektionsmittel mit Alkohol oder Phenolverbindungen) mindestens täglich durchführen[1]. Besondere Aufmerksamkeit auf häufig berührte Oberflächen (Türklinken, Lichtschalter, Bettgestelle). Terminale Desinfektion nach Entlassung erforderlich.
Sputumproben und kontaminierte Materialien sollten als Abfall der Kategorie B (infektiöser Abfall) entsorgt werden. Desinfektionsmittel-getränkte Tücher können in den Restmüll. Scharfe und spitze Gegenstände in Sharps-Container.
Wäsche des Patienten kann mit Standardhygiene behandelt werden. Kontaminierte Wäsche sollte in Wäschesäcken gesammelt und bei mindestens 60°C mit Desinfektionsmittel gewaschen werden. Keine besonderen Anforderungen über Standard hinaus erforderlich.
Geschirr kann mit Standardhygiene in der Spülmaschine gereinigt werden. Keine besonderen Anforderungen erforderlich, da Tuberkulose nicht durch Nahrung übertragen wird.
Entisolierung ist möglich nach Nachweis der Sputumkonversion, d.h. wenn keine ansteckungsfähigen Erreger mehr im Sputum ausgeschieden werden. Dies ist üblicherweise nach mindestens zwei Wochen effektiver Therapie der Fall, sofern der Patient klinisch stabil ist und die Therapie gut verträgt[1].
Besucher sind erlaubt, müssen aber FFP2-Masken tragen. Besucher sollten über die Infektiosität aufgeklärt werden. Besuchsdauer sollte angemessen begrenzt sein. Schwangere und immunsupprimierte Personen sollten von Besuchen abgeraten werden, bis Sputumkonversion nachgewiesen ist.
Physiotherapie sollte erst nach Sputumkonversion oder mit entsprechenden Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Atemtherapie und Mobilisierung sind wichtig, sollten aber mit FFP2-Masken erfolgen. Nach Sputumkonversion kann Physiotherapie ohne Einschränkungen durchgeführt werden.
Ergotherapie kann nach Sputumkonversion ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Vorher sollten Maßnahmen mit FFP2-Masken erfolgen. Aktivitäten des täglichen Lebens sollten unterstützt werden.
Logopädische Therapie kann durchgeführt werden, erfordert aber FFP2-Masken für den Therapeuten vor Sputumkonversion. Nach Sputumkonversion keine Einschränkungen.
Diagnostik umfasst Mikroskopie (Auramin-Fluoreszenz-Färbung), Kultur und molekularbiologische Methoden (PCR)[2]. Indirekte Methoden sind der Tuberkulintest nach Mendel-Mantoux und Interferon-γ-Release-Assays (IGRA)[2]. Eine Resistenzbestimmung ist erforderlich, um Resistenzen gegenüber INH und RMP zu erkennen[1]. Sputumproben sind das Probenmaterial der Wahl bei Lungentuberkulose.
Gemeinschaftliche Mahlzeiten sind erst nach Sputumkonversion erlaubt. Vorher sollte der Patient im Zimmer essen. Nach Sputumkonversion keine Einschränkungen.
Teilnahme an Lehrküche ist erst nach Sputumkonversion erlaubt.
Gruppentherapien sollten erst nach Sputumkonversion durchgeführt werden. Vorher sollte der Patient von Gruppenaktivitäten ausgeschlossen sein, um Übertragungsrisiken zu minimieren.
Alle weiteren gemeinschaftlichen Aktivitäten (Freizeitangebote, Veranstaltungen) sind erst nach Sputumkonversion erlaubt. Der Patient sollte sein Zimmer mit Maske verlassen.
Händedesinfektion mit alkoholischen Desinfektionsmitteln (mind. 60% Ethanol oder äquivalent) nach Kontakt mit Patientensekreten, vor und nach Patientenkontakt sowie nach Kontakt mit kontaminierten Oberflächen[1]. Standardhygiene mit Händedesinfektion ist ausreichend; Handschuhe sind nicht routinemäßig erforderlich, sondern nur bei Kontakt mit Sekreten.
Flächendesinfektion mit Desinfektionsmitteln mit nachgewiesener Wirksamkeit gegen Mykobakterien (z.B. Desinfektionsmittel mit Alkohol oder Phenolverbindungen) mindestens täglich durchführen[1]. Besondere Aufmerksamkeit auf häufig berührte Oberflächen (Türklinken, Lichtschalter, Bettgestelle). Terminale Desinfektion nach Entlassung erforderlich.
Wäsche des Patienten kann mit Standardhygiene behandelt werden. Kontaminierte Wäsche sollte in Wäschesäcken gesammelt und bei mindestens 60°C mit Desinfektionsmittel gewaschen werden. Keine besonderen Anforderungen über Standard hinaus erforderlich.
Geschirr kann mit Standardhygiene in der Spülmaschine gereinigt werden. Keine besonderen Anforderungen erforderlich, da Tuberkulose nicht durch Nahrung übertragen wird.
Sputumproben und kontaminierte Materialien sollten als Abfall der Kategorie B (infektiöser Abfall) entsorgt werden. Desinfektionsmittel-getränkte Tücher können in den Restmüll. Scharfe und spitze Gegenstände in Sharps-Container.
Medizinische Geräte und Therapiegeräte sollten nach Patientenkontakt desinfiziert werden. Stethoskope, Blutdruckmessgeräte und andere Geräte mit Desinfektionstüchern abwischen. Wiederverwendbare Geräte müssen sterilisiert oder desinfiziert werden.
Patiententransporte sollten mit FFP2-Masken für den Patienten durchgeführt werden. Transportfahrzeuge sollten nach Gebrauch desinfiziert werden. Personal sollte FFP2-Masken tragen.
NICHT_RELEVANT
Dieser Abschnitt ist nur bei sanierbaren Erregern relevant.
Kontaktpersonen sind Personen, die engen Kontakt mit einem infektiösen Tuberkulose-Patienten hatten (z.B. Mitbewohner, enge Kontakte im Gesundheitswesen). Diese sollten gescreent werden mittels Tuberkulintest oder IGRA. Bei positivem Test sollte eine Chemoprophylaxe erwogen werden. Kontaktpersonen sollten auf Symptome überwacht werden.
Isolierungsmaßnahmen sollten mindestens bis zur Sputumkonversion aufrechterhalten werden, üblicherweise mindestens zwei Wochen nach Beginn einer effektiven Therapie[1]. Die Infektiosität kann von mindestens drei bis sechs Wochen bis zu Jahren andauern, abhängig von Therapieadhärenz und Erregertyp[1]. Nach Sputumkonversion können Isolierungsmaßnahmen beendet werden, aber die Therapie muss fortgesetzt werden (üblicherweise 6 Monate für unkomplizierte Fälle).
Meldepflicht gemäß § 7 IfSG: Jeder Nachweis der Krankheitserreger der Tuberkulose ist namentlich zu melden, soweit der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist[1]. Dies umfasst Nachweis säurefester Stäbchen im Sputum bei klinischem Verdacht auf Tuberkulose sowie positive Kulturen und PCR-Ergebnisse.
BCG-Impfung bietet einen gewissen Schutz vor Tuberkulose, ist aber in Deutschland nicht routinemäßig empfohlen. Postexpositionsprophylaxe (PEP) ist nicht verfügbar; stattdessen wird bei Kontaktpersonen mit positivem Tuberkulintest oder IGRA eine Chemoprophylaxe durchgeführt. Besondere Vorsicht bei immunsupprimierten Patienten (z.B. mit TNF-alpha-Inhibitoren), da diese ein erhöhtes Risiko für Tuberkulose-Reaktivierung haben. Schwangere sollten behandelt werden, da das Risiko einer unbehandelten Tuberkulose größer ist als das Risiko der Therapie.
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