Prüfcheckliste für den Hautschutz- und Hautpflegeplan

CL-REHA-017
Pflicht
Verantwortlich: Hygienebeauftragter
  1. ### Zweck und Geltungsbereich
    – Wird der Hautschutz- und Hautpflegeplan in allen Rehaeinrichtungen des {{einrichtungsname}} angewendet?
  2. ### Hautschutz vor Arbeitsbeginn
    – Werden Hautschutzmittel auf saubere und trockene Hände vor Arbeitsbeginn aufgetragen?
  3. ### Hautpflege nach Arbeitsende
    – Werden geeignete Hautpflegemittel direkt nach der Arbeit und nach Pausen aufgetragen?
  4. ### Produktliste (Hautschutz, Hautpflege, Händedesinfektion)
    – Sind die verwendeten Produkte auf der Produktliste frei von allergenen Inhaltsstoffen?
  5. ### Handschuhmanagement
    – Werden nur unbeschädigte, saubere und trockene Handschuhe verwendet?
  6. ### Meldung von Hauterkrankungen
    – Werden Hautveränderungen frühzeitig erkannt und gemeldet?
  7. ### BGW-Dokumentation
    – Werden alle Schulungen und Unterweisungen dokumentiert und regelmäßig aktualisiert?
  8. ### Rechtsgrundlage
    – Werden die TRGS 401 und das ArbSchG §3 bei der Umsetzung des Hautschutz- und Hautpflegeplans berücksichtigt?
  9. ### Schulung und Unterweisung
    – Werden regelmäßige betriebliche Unterweisungen zu Hautgefährdungsstoffen und Schutzmaßnahmen durchgeführt?
  10. ### Arbeitsmedizinische Vorsorge
    – Werden Angebots- und Pflichtvorsorgeuntersuchungen gemäß den festgelegten Kriterien durchgeführt?
ID: CL-REHA-017  
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