Unternehmenseigenes Förderprogramm von Prevent Infect – bis zu 500 Förderplätze pro Jahr für den ambulanten Bereich. Infektionsprävention beginnt in der Praxis, nicht erst in der Klinik. Mit unserem Förderkontingent unterstützen wir gezielt Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich dabei, sich zur/zum Hygienebeauftragten fortzubilden.

Was wird gefördert

Wir gewähren einen Nachlass von 500 € auf die reguläre Teilnahmegebühr. Der Endpreis liegt bei 460 € (regulär) bzw. 390 € (Early-Bird). Der Kurs umfasst 40 Unterrichtseinheiten nach dem BÄK-Curriculum und ist CME-zertifiziert.

Wichtiger Hinweis: Die Voraussetzungen für die Bestellung als hygienebeauftragte:r Ärzt:in richten sich nach der jeweiligen Landeshygieneverordnung (in Baden-Württemberg u. a. eine zweijährige Berufserfahrung). Der Kurs vermittelt die curriculare Fortbildung, begründet jedoch keine automatische Bestellberechtigung.

Wer wird gefördert

Der Fokus liegt auf dem ambulanten Bereich, insbesondere auf Ärztinnen und Ärzten in den ersten fünf Jahren ihrer Niederlassung. Die Bewerbung steht jedoch grundsätzlich allen Ärztinnen und Ärzten offen. Zur Orientierung ziehen wir transparent folgende Kriterien heran:

  • Motivation
  • Invasivität der Praxis
  • Dauer der Niederlassung
  • Einzelpraxis vs. Verbund/MVZ

Ablauf

Die Vergabe erfolgt in einem festen Quartalsrhythmus:

  • Ihre Bewerbung ist bis zum Ende des jeweiligen Quartals möglich (31.03. / 30.06. / 30.09. / 31.12.).
  • Die Entscheidung treffen wir in der ersten vollen Kalenderwoche des Folgequartals.
  • Alle Bewerber:innen informieren wir in derselben Woche über das Ergebnis.
  • Pro Quartal werden bis zu 125 Förderplätze vergeben.
  • Beim Förderkontingent ist keine freie Terminwahl vorgesehen. Je nach Anzahl der Bewerbungen und Teilnehmenden können wir gesonderte, geförderte Kurstermine einrichten und Ihnen konkrete Termine vorschlagen.
  • Nach einer Zusage erfolgt die Terminfindung in Absprache; die Einlösung ist innerhalb von 12 Monaten möglich.

Unverbindlich: Eine Förderzusage verpflichtet Sie zu nichts. Auch wenn Ihnen eine Förderung gewährt wird, besteht keinerlei Verpflichtung zur Buchung oder Teilnahme. Wenn Sie sich gegen eine Buchung entscheiden, müssen Sie nichts weiter unternehmen – es entstehen keine Kosten und keine Verpflichtungen.

Bedingungen des Förderkontingents

  • Es handelt sich um eine freiwillige, unternehmenseigene Reduzierung von Prevent Infect – keine öffentliche oder staatliche Förderung.
  • Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Das Kontingent muss nicht ausgeschöpft werden.
  • Die Vergabe erfolgt im Ermessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Prevent Infect; wir orientieren uns an den Kriterien Invasivität der Praxis, Dauer der Niederlassung sowie Praxisform (Einzelpraxis vs. Verbund/MVZ).
  • Beim Förderkontingent besteht keine freie Terminwahl; geförderte Plätze können an gesonderte Kurstermine gebunden sein.
  • Der Nachlass ist personenbezogen, nicht übertragbar und wird nicht ausgezahlt.
  • Eine nachträgliche Anwendung auf bereits gebuchte oder bezahlte Kurse ist ausgeschlossen.
  • Der Nachlass gilt ausschließlich für die Fortbildung „Hygienebeauftragte Ärztin / Hygienebeauftragter Arzt“ und ist innerhalb von 12 Monaten nach Zusage einlösbar.
  • Die Förderung ist an keine Gegenleistung (Empfehlung, Kooperation, Zuweisung o. Ä.) gebunden.
  • Prevent Infect behält sich vor, die Bedingungen und Kontingente für künftige Vergaberunden anzupassen.

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Bitte beschreiben Sie kurz, welche Operationen oder invasiven Maßnahmen Sie durchführen bzw. konkret planen.
Dauer der Niederlassung
Die darstellten Kursfomrate finden komplett online statt.

Häufige Fragen (FAQ)

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