Unternehmenseigenes Förderprogramm von Prevent Infect – bis zu 500 Förderplätze pro Jahr für den ambulanten Bereich. Infektionsprävention beginnt in der Praxis, nicht erst in der Klinik. Mit unserem Förderkontingent unterstützen wir gezielt Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich dabei, sich zur/zum Hygienebeauftragten fortzubilden.
Wir gewähren einen Nachlass von 500 € auf die reguläre Teilnahmegebühr. Der Endpreis liegt bei 460 € (regulär) bzw. 390 € (Early-Bird). Der Kurs umfasst 40 Unterrichtseinheiten nach dem BÄK-Curriculum und ist CME-zertifiziert.
Wichtiger Hinweis: Die Voraussetzungen für die Bestellung als hygienebeauftragte:r Ärzt:in richten sich nach der jeweiligen Landeshygieneverordnung (in Baden-Württemberg u. a. eine zweijährige Berufserfahrung). Der Kurs vermittelt die curriculare Fortbildung, begründet jedoch keine automatische Bestellberechtigung.
Der Fokus liegt auf dem ambulanten Bereich, insbesondere auf Ärztinnen und Ärzten in den ersten fünf Jahren ihrer Niederlassung. Die Bewerbung steht jedoch grundsätzlich allen Ärztinnen und Ärzten offen. Zur Orientierung ziehen wir transparent folgende Kriterien heran:
Die Vergabe erfolgt in einem festen Quartalsrhythmus:
Unverbindlich: Eine Förderzusage verpflichtet Sie zu nichts. Auch wenn Ihnen eine Förderung gewährt wird, besteht keinerlei Verpflichtung zur Buchung oder Teilnahme. Wenn Sie sich gegen eine Buchung entscheiden, müssen Sie nichts weiter unternehmen – es entstehen keine Kosten und keine Verpflichtungen.
Der Nachlass wird ausschließlich über das Förderkontingent vergeben. Maßgeblich ist Ihre Bewerbung; die Vergabe erfolgt im Ermessen von Prevent Infect nach den genannten Kriterien.
Nein. Eine Förderzusage ist vollständig unverbindlich. Auch wenn Ihnen eine Förderung gewährt wird, entsteht keine Verpflichtung zur Buchung oder Teilnahme – Sie können sich jederzeit dagegen entscheiden, ohne dass Kosten oder Verpflichtungen entstehen.
Nicht zwingend. Beim Förderkontingent ist keine freie Terminwahl garantiert. Je nach Anzahl der Bewerbungen und Teilnehmenden richten wir gegebenenfalls gesonderte, größere geförderte Kurse ein und schlagen Ihnen passende Termine vor. Die endgültige Terminfindung erfolgt nach einer Zusage in Absprache.
Nein. Eine nachträgliche Anwendung auf bereits gebuchte oder bezahlte Kurse ist ausgeschlossen.
Wenn Sie zeitlich nicht auf eine Quartalsentscheidung warten können, buchen Sie den Kurs regulär über die Kursseite „Hygienebeauftragter Arzt”. Eine spätere Anrechnung der Förderung auf diese Buchung ist leider nicht möglich.
Nein. Der Nachlass ist personenbezogen und nicht übertragbar.