Begehung durch das Gesundheitsamt: 11 typische Fallstricke in der Arztpraxis – und wie Hygienebeauftragte sie vermeiden

Lesedauer: ca. 12 Minuten | Zielgruppe: Hygienebeauftragter Arzt, Hygienebeauftragte MFA, Praxisleitung, Qualitätsmanagement

Einleitung: Wenn das Gesundheitsamt klingelt

Es ist ein Morgen wie jeder andere – und dann steht der Anruf an: Das Gesundheitsamt kündigt eine Begehung an. Für viele Praxisteams löst diese Nachricht eine Mischung aus Unsicherheit und hektischer Aktivität aus. Dabei müssen Begehungen kein Schreckgespenst sein – wenn man weiß, worauf es ankommt.

Die gute Nachricht: Die häufigsten Beanstandungen bei Begehungen durch die Aufsichtsbehörde sind gut dokumentiert. Sie folgen einem klaren Muster, das sich über Jahre hinweg in deutschen und internationalen Daten wiederholt. Das bedeutet: Wer die typischen Fallstricke kennt, kann sie gezielt vermeiden.

Dieser Artikel richtet sich an Hygienebeauftragte Ärztinnen und ÄrzteHygienebeauftragte MFA sowie alle Personen, die in ihrer Einrichtung Verantwortung für Hygiene in der Arztpraxis tragen. Er fasst die aktuelle Evidenzlage zusammen, benennt die 11 häufigsten Fehler bei Begehungen und zeigt, wie Sie Ihre Einrichtung strukturiert und souverän durch jede Prüfung führen.

Hinweis: Nach der Live-Veranstaltung finden Sie an dieser Stelle den Videomitschnitt der Expertensprechstunde exklusiv für unsere Teilnehmer.

Was prüfen Aufsichtsbehörden tatsächlich? – Die aktuelle Datenlage

Bevor wir zu den konkreten Fallstricken kommen, lohnt ein Blick auf die Datenlage: Was prüfen Gesundheitsämter in Deutschland tatsächlich, und wie systematisch gehen sie dabei vor?

Eine bundesweite Erhebung im Rahmen des PRO-OEGD-Projekts (Dornaika et al., 2025, Bundesgesundheitsblatt) gibt erstmals repräsentative Einblicke in die Begehungspraxis deutscher Gesundheitsämter. Hinweis: Die Studie bezieht sich primär auf Regelbegehungen von Krankenhäusern; die Ergebnisse lassen sich jedoch analog auf den ambulanten Sektor übertragen. Von 377 Gesundheitsämtern beteiligten sich 248 (66%) an der Erhebung. Die Ergebnisse sind aufschlussreich:

  • 90% der Gesundheitsämter kündigen Begehungen vorab an.
  • Zwei Drittel nutzen standardisierte Checklisten – aber die Inhalte dieser Checklisten variieren erheblich.
  • Nur 3% der Ämter führen eine systematische Auswertung mit Rückmeldung an die geprüfte Einrichtung durch.
  • Die am höchsten priorisierten Prüfinhalte sind: Isolierungsmaßnahmen, PSA-Ausstattung bei MRE-Patienten, die Umsetzung von Maßnahmen aus Vorjahresbegehungen und die korrekte Lagerung von Medizinprodukten.

Diese Daten zeigen: Die Prüfpraxis ist in Deutschland noch weit von einer flächendeckenden Standardisierung entfernt. Das birgt Risiken – und Chancen. Einrichtungen, die sich strukturiert vorbereiten, haben einen erheblichen Vorteil.

Parallel dazu zeigen internationale Daten ein ähnliches Bild. Eine JAMA-Studie (Schaefer et al., 2010) untersuchte 68 ambulante OP-Zentren in den USA und fand bei 67,6% der Einrichtungen mindestens einen relevanten Infektionskontrollmangel. Die häufigsten Kategorien: Handhabung von Blutzuckermessgeräten, Aufbereitung von Medizinprodukten und der unsachgemäße Umgang mit Einzeldosisbehältern.

Für Hygienebeauftragte â€“ ob Arzt, MFA oder in spezialisierten Einrichtungen tätig – ist diese Datenlage der Ausgangspunkt für eine strukturierte Vorbereitung.

Die rechtliche Grundlage: Was Aufsichtsbehörden prüfen dürfen und müssen

Begehungen durch das Gesundheitsamt sind keine freiwillige Veranstaltung. Sie basieren auf einem klaren rechtlichen Fundament, das jede Praxis kennen sollte.

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

§ 23 Abs. 5 IfSG verpflichtet ambulante Einrichtungen – darunter Arztpraxen, Zahnarztpraxen, ambulante OP-Zentren und Dialyseeinrichtungen – zur Einhaltung des aktuellen Standes der medizinischen Wissenschaft zur Hygiene und Infektionsprävention, wie er in den KRINKO-Empfehlungen niedergelegt ist. Dies umfasst auch die Erstellung und Umsetzung einrichtungsspezifischer Hygienepläne. § 23 Abs. 4 IfSG verpflichtet darüber hinaus Krankenhäuser und Einrichtungen für ambulantes Operieren zur Surveillance nosokomialer Infektionen.

Länderhygieneverordnungen

Ergänzend gelten in jedem Bundesland spezifische Hygieneverordnungen, die über die Bundesvorgaben hinausgehen können. Für ambulante Einrichtungen in Bayern gilt etwa die MedHygV Bayern, die detaillierte Anforderungen an Hygieneplanung, Personalschulung und Gerätewartung enthält.

KRINKO-Empfehlungen als Goldstandard

Die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut sind der maßgebliche Referenzrahmen für Begehungen. Sie decken alle relevanten Bereiche ab – von der Händehygiene über die Aufbereitung von Medizinprodukten bis hin zum Umgang mit multiresistenten Erregern. Für Hygienebeauftragte Ärzte und Hygienebeauftragte MFA ist die regelmäßige Lektüre und Umsetzung dieser Empfehlungen Pflicht.

Möchten Sie Ihr Team systematisch auf dem aktuellen Stand halten? In unserem Kurs Hygienebeauftragter Arzt und unserem Kurs Hygienebeauftragte MFA vermitteln wir die aktuellen KRINKO-Anforderungen praxisnah und einrichtungsspezifisch.

Die 11 häufigsten Fallstricke bei Begehungen – und wie Sie sie vermeiden

Auf Basis der ausgewerteten deutschen Mängellisten (u. a. KVWL-Mängelliste für ambulante OP-Einrichtungen, 2023), internationaler Studien und praktischer Erfahrungen aus zahlreichen Begehungsbegleitungen lassen sich elf typische Fehlerquellen identifizieren:

Fallstrick 1: Fehlende oder veraltete Hygienepläne

Das Problem: Der Hygieneplan existiert zwar – aber er stammt aus dem Jahr der Praxiseröffnung, wurde nie einrichtungsspezifisch angepasst und trägt keine aktuellen Unterschriften. Standardvorlagen aus dem Internet werden häufig unverändert abgeheftet.

Was Prüfer sehen: Einen Ordner, dessen Inhalt nicht zur tatsächlichen Praxis passt. Ein roter Hygieneplan mit dem Namen einer anderen Einrichtung ist ein klassischer Begehungsmangel.

Die Lösung: Der Hygieneplan muss jährlich überprüft und bei Änderungen (neue Geräte, neue Räume, neues Personal) aktualisiert werden. Datum und Unterschrift der verantwortlichen Person sind obligatorisch. Der Hygienebeauftragte Arzt oder die Hygienebeauftragte MFA ist für diese Aktualisierung verantwortlich.

Fallstrick 2: Unzureichende Händehygiene-Infrastruktur

Das Problem: Händedesinfektionsmittelspender fehlen in Behandlungsräumen, sind leer oder werden nicht dokumentiert. Hautschutzpläne existieren nicht oder hängen nicht an den vorgesehenen Stellen.

Was Prüfer sehen: Leere Spender, fehlende Wandhalterungen, kein Hautschutzplan an den Waschbecken.

Die Lösung: Jeder Behandlungsraum braucht einen zugänglichen Händedesinfektionsspender – zusätzlich zum Handwaschbecken. Der Hautschutzplan muss sichtbar ausgehängt sein. Regelmäßige Kontrollen (Checkliste) sichern die Dauerverfügbarkeit.

Fallstrick 3: Mängel bei der Dokumentation von Personalschulungen

Das Problem: Schulungen zur Hygiene finden statt – aber niemand hat die Teilnahme dokumentiert. Oder: neue Mitarbeitende werden „on the job” eingewiesen, ohne dass eine strukturierte Erstunterweisung mit Nachweis erfolgt.

Was Prüfer sehen: Keine Unterschriftenlisten, keine Schulungsprotokolle, keine Nachweise über einrichtungsspezifische Unterweisungen.

Die Lösung: Jede Hygieneschulung – ob intern oder extern – muss mit Datum, Thema, Referent und Unterschriftenliste dokumentiert werden. Neue Mitarbeitende erhalten eine schriftliche Erstunterweisung am ersten Arbeitstag. Dies gilt besonders für Hygienebeauftragte MFA, die häufig für die Schulungsorganisation zuständig sind.

Fallstrick 4: Unzureichende Aufbereitung von Medizinprodukten

Das Problem: Die Aufbereitung von Instrumenten und Medizinprodukten ist lückenhaft dokumentiert, Validierungsintervalle werden nicht eingehalten, oder es werden Produkte mit einem nicht dem Risiko entsprechenden Verfahren aufbereitet.

Was Prüfer sehen: Fehlende Chargendokumentation, keine Nachweise über Gerätewartung und -validierung, unzureichende Trennung von rein und unrein.

Die Lösung: Die Aufbereitung muss lückenlos nach KRINKO/BfArM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten” (2012, aktualisiert) erfolgen. Jede Charge wird dokumentiert, Gerätewartungen werden terminiert und protokolliert. Besondere Aufmerksamkeit gilt kritischen Medizinprodukten (z. B. flexible Endoskope, chirurgische Instrumente).

Fallstrick 5: Unsichere Injektionspraktiken

Das Problem: Einzeldosisbehälter werden für mehrere Patienten verwendet, Kanülen werden nach Gebrauch wieder aufgesetzt (Recapping), oder Infusionsvorbereitung und -verabreichung erfolgen nicht unter aseptischen Bedingungen.

Was Prüfer sehen: Offene Mehrdosisbehälter ohne Anbruchdatum, Hinweise auf Recapping, unzureichende aseptische Technik.

Die Lösung: Strikte Einhaltung des Grundsatzes „eine Kanüle – ein Patient – einmal“. Anbruchdaten auf alle geöffneten Behälter, sichere Entsorgung von Sharps nach Gebrauch. Wie Steinkuller et al. (2018) zusammenfassen, dokumentierten Kossover-Smith et al. mehr als 50 ambulante Ausbrüche seit 2001 in den USA, die auf unsichere Injektionspraktiken zurückzuführen waren – ein deutliches Signal.

Fallstrick 6: Fehlendes oder unzureichendes QM-Konzept für Hygiene

Das Problem: Ein Qualitätsmanagementsystem existiert zwar – aber hygienerelevante Prozesse (interne Audits, Fehlermeldesystem, CAPA-Prozesse) sind nicht integriert. Interne Begehungen finden nicht statt.

Was Prüfer sehen: Keine Nachweise über interne Hygienekontrolle, keine Abweichungsberichte, keine Dokumentation von Korrekturmaßnahmen.

Die Lösung: Hygiene und QM müssen verzahnt sein. Mindestens einmal jährlich sollte eine interne Begehung durch die Hygienebeauftragte MFA oder den Hygienebeauftragten Arzt stattfinden – mit schriftlichem Ergebnisprotokoll und Maßnahmenplan.

Fallstrick 7: Mängel bei Flächenreinigung und -desinfektion

Das Problem: Der Reinigungs- und Desinfektionsplan enthält keine VAH-gelisteten Mittel, die Konzentrationsvorgaben werden nicht eingehalten, Desinfektionsmittelbehälter werden nachgefüllt (Topping-up), oder die großflächige Sprühdesinfektion wird als Standardmethode eingesetzt.

Was Prüfer sehen: Falsche Produkte, falsche Konzentration, falsche Methode – oder schlicht kein dokumentierter Reinigungs- und Desinfektionsplan.

Die Lösung: Der Reinigungs- und Desinfektionsplan muss produktspezifisch sein (Handelsname, Konzentration, Einwirkzeit, Anwendungsbereich). Nur VAH- oder DGHM-gelistete Produkte verwenden. Kein Nachfüllen – leere Behälter werden gereinigt und neu befüllt.

Fallstrick 8: Mängel beim Medikamenten- und Kühlschrankmanagement

Das Problem: Medikamentenbehälter (Salbentuben, Augentropfen, Infusionslösungen) tragen kein Anbruchdatum, der Medikamentenkühlschrank wird nicht täglich auf die korrekte Temperatur kontrolliert und dokumentiert.

Was Prüfer sehen: Abgelaufene Medikamente, fehlende Temperaturprotokolle, Lagerung von Lebensmitteln zusammen mit Medikamenten.

Die Lösung: Tägliche Temperaturkontrolle des Medikamentenkühlschranks (2–8 °C), dokumentiert in einem Temperaturprotokoll. Anbruchdaten auf alle geöffneten Behälter. Regelmäßige Kontrolle der Haltbarkeitsdaten.

Fallstrick 9: Kanülensicherheit und Sharps-Management

Das Problem: Das Recapping (Wiederaufsetzen von Kanülenkappen) ist in der Praxis noch weit verbreitet – obwohl es zu den häufigsten Ursachen für Nadelstichverletzungen gehört. Entsorgungsbehälter sind überfüllt oder stehen nicht direkt am Ort der Verwendung.

Was Prüfer sehen: Recapping-Hinweise (Kanülen mit aufgesetzter Kappe im Abwurf), überfüllte Stichsicherheitsbehälter, fehlende Dokumentation von Nadelstichverletzungen.

Die Lösung: Sicherheitskanülen einsetzen, Entsorgungsbehälter am Point of Care positionieren und bei zwei Drittel der Kapazität wechseln. Jede Nadelstichverletzung wird dokumentiert und gemeldet.

Fallstrick 10: Defizite bei räumlichen und baulichen Voraussetzungen

Das Problem: Behandlungsliegen sind gerissen und damit nicht mehr desinfizierbar, fehlende abwaschbare Oberflächen in der Instrumentenaufbereitung, kein separater Putzmittelraum.

Was Prüfer sehen: Beschädigte Oberflächen, unzureichende Trennung von reinen und unreinen Bereichen, bauliche Mängel.

Die Lösung: Regelmäßige Sichtkontrollen auf Oberflächenschäden – und zeitnahes Handeln. Für größere bauliche Mängel: einen konkreten Sanierungsplan vorlegen können.

Fallstrick 11: Unzureichende Vorbereitung auf die Begehung selbst

Das Problem: Die Begehung kommt angekündigt – aber niemand weiß, wo welche Dokumente sind, wer der Ansprechpartner ist, oder welche Rechte und Pflichten die Praxis gegenüber der Aufsichtsbehörde hat.

Was Prüfer sehen: Unorganisierte Teams, fehlendes Sofort-Zugriff auf Dokumente, fehlende Kenntnis der eigenen Prozesse.

Die Lösung: Eine interne „Begehungsmappe” anlegen – mit allen relevanten Dokumenten in geordneter Form (Hygieneplan, Schulungsnachweise, Wartungsprotokolle, Desinfektionspläne, Gerätebücher). Einen festen Ansprechpartner benennen. Und: interne Begehungen regelmäßig üben. Das ist eine der Kernaufgaben des Hygienebeauftragten â€“ ob Arzt oder MFA.

Best-Practice-Lösungen: So etablieren Sie eine begehungssichere Hygienestruktur

Eine dauerhaft „begehungssichere” Praxis entsteht nicht durch kurzfristige Aktionen vor dem Termin, sondern durch strukturierte Prozesse im Alltag. Die Forschung liefert dazu klare Hinweise:

Compliance entsteht durch Kultur, nicht durch Kontrolle. Das Review-Protokoll von Dunbar et al. (2023, HRB Open Research) legt nahe, dass ein überzeugender (persuasiver) Ansatz der Aufsichtsbehörden tendenziell bessere Compliance erzeugen kann als ein rein bestrafender – endgültige Ergebnisse stehen jedoch noch aus. Übertragen auf die Praxis bedeutet das: Hygiene sollte im Team als gemeinsamer Wert gelebt werden – nicht als Kontroll-Checkliste kurz vor der Begehung.

Schulungen dokumentieren und strukturieren. Nicht nur die Schulung selbst – auch die Dokumentation entscheidet. Jährliche Pflichtschulungen zu Hygiene, Infektionsschutz und Arbeitssicherheit für alle Mitarbeitenden sind Standard. Für neue Mitarbeitende gilt: Erst Einweisung, dann Arbeitseinsatz.

Checklisten systematisch einsetzen. Die von Steinkuller et al. (2018) veröffentlichte CDC-basierte Checkliste für ambulante Einrichtungen ist ein hervorragendes Selbstaudit-Instrument. Sie deckt alle typischen Prüfkategorien einer Begehung ab und kann direkt in das interne QM integriert werden.

Sie möchten Ihr Team strukturiert auf- oder weiterbilden? Unsere Fortbildungen für Kurs Hygienebeauftragter Arzt und Kurs Hygienebeauftragte MFA bereiten gezielt auf die Anforderungen moderner Hygieneüberwachung vor – praxisnah, evidenzbasiert und CME-zertifiziert.

FAQ: Häufige Fragen zur Begehung durch das Gesundheitsamt

Wie oft müssen medizinische Einrichtungen mit einer Begehung rechnen?
Das variiert nach Einrichtungstyp und Bundesland. Ambulante OP-Einrichtungen und Dialysezentren werden in der Regel häufiger begangen als allgemeine Arztpraxen. In Deutschland kündigen 90% der Gesundheitsämter Begehungen vorab an – eine vollständige Überraschungsbegehung ist die Ausnahme.

Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?
Zunächst wird ein Mängelprotokoll ausgestellt mit Fristsetzung zur Behebung. Bei gravierenden Mängeln oder wiederholten Verstößen sind behördliche Anordnungen möglich. In Extremfällen – bei unmittelbarer Gefahr für Patienten – kann eine Einrichtung vorübergehend geschlossen werden.

Muss ich als Arzt selbst Hygienebeauftragter sein?
In vielen ambulanten Einrichtungen trägt der Praxisinhaber automatisch die Hygieneverantwortung. Die Benennung einer qualifizierten Hygienebeauftragten MFA oder eines Hygienebeauftragten Arztes mit entsprechender Ausbildung ist in bestimmten Einrichtungen (z. B. ambulante OP-Zentren) verpflichtend und in allen anderen dringend empfohlen.

Was muss bei einer Begehung sofort vorlegt werden können?
Typischerweise: einrichtungsspezifischer Hygieneplan (aktuell, unterschrieben), Schulungsnachweise aller Mitarbeitenden (letztes Jahr), Reinigungs- und Desinfektionsplan, Wartungs- und Kalibrierprotokolle für Sterilisatoren und medizinische Geräte, Temperaturprotokolle des Medikamentenkühlschranks, Dokumentation von Nadelstichverletzungen.

Darf ich während einer Begehung Fragen stellen oder Widerspruch einlegen?
Ja. Eine Begehung ist eine hoheitliche Maßnahme, aber keine einseitige. Sie haben das Recht, Erläuterungen zu fordern, Protokolle vor Unterzeichnung zu lesen und zu kommentieren sowie gegen Anordnungen Widerspruch einzulegen. Es empfiehlt sich, ruhig und kooperativ aufzutreten – Dunbar et al. (2023) bestätigen, dass ein kollegiales Verhältnis zur Aufsichtsbehörde die langfristige Compliance verbessert.

Gilt das alles auch für Rehakliniken und Pflegeeinrichtungen?
Die Grundprinzipien sind dieselben, aber die spezifischen regulatorischen Anforderungen unterscheiden sich. Für Hygienebeauftragte in der Reha gibt es eigene KRINKO-Empfehlungen und länderspezifische Vorgaben. Unsere spezialisierten Fortbildungen adressieren diese einrichtungsspezifischen Besonderheiten gezielt.

Fazit: Begehungsvorbereitung als Daueraufgabe – nicht als Feuerwehreinsatz

Die Daten sind eindeutig: Wer regelmäßig intern prüft, Schulungen dokumentiert und Hygienepläne aktuell hält, hat bei einer Begehung durch die Aufsichtsbehörde kaum etwas zu befürchten. Die häufigsten Mängel sind nicht komplex – sie entstehen durch Alltagsroutine, fehlende Strukturen und die Illusion, dass „wir das doch schon immer so machen”.

Die Rolle des Hygienebeauftragten â€“ ob Arzt oder MFA – ist dabei zentral: Er oder sie ist die Person, die Hygienestandards im Team lebt, kommuniziert und absichert. Eine fundierte Ausbildung ist dafür die Grundlage.

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