Checkliste Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung

CL-REHA-018
Pflicht
Verantwortlich: Hygienebeauftragter
  1. ### Zweck und Geltungsbereich
    – Wird die SAA in allen Bereichen angewendet, in denen ein Risiko für biologische Arbeitsstoffe besteht?
  2. ### PSA-Arten und Indikationen
    – Werden die vorgeschriebenen PSA-Arten (Handschuhe, Kittel, Mund-Nase-Schutz, FFP2-Masken, Schutzbrille) entsprechend ihrer Indikationen eingesetzt?
  3. ### Anlegen und Ablegen von PSA
    – Wird das Anlegen und Ablegen der PSA gemäß der festgelegten Reihenfolge durchgeführt und die Händehygiene eingehalten?
  4. ### Arbeitskleidung – Wechselintervalle, Lagerung
    – Wird die Arbeitskleidung bei sichtbarer Verschmutzung oder am Ende des Arbeitstages gewechselt und getrennt von privater Kleidung gelagert?
  5. ### Persönliche Hygiene
    – Werden Schmuck, Uhren und Armbänder an Händen und Unterarmen entfernt und sind Fingernägel kurz und unlackiert?
  6. ### Entsorgung und Aufbereitung
    – Erfolgt die Entsorgung kontaminierter PSA gemäß den Vorgaben der BioStoffV und wird die Aufbereitung dokumentiert?
  7. ### Dokumentation
    – Wird die Ausgabe und Rücknahme der PSA in einem zentralen System erfasst und sind Schulungen dokumentiert?
  8. ### Rechtsgrundlagen
    – Werden die Anforderungen der TRBA 250, BioStoffV und ArbSchG §3 in der Einrichtung umgesetzt?
  9. ### Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverantwortungen
    – Stellt der Arbeitgeber geeignete PSA bereit und werden regelmäßige Schulungen zur korrekten Nutzung durchgeführt?
  10. ### Implementierungsfrist
    – Sind alle Maßnahmen zur Umsetzung der TRBA 250 bis zum 31. Dezember 2025 dokumentiert und abgeschlossen?
ID: CL-REHA-018  
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