Hygienemaßnahmen gelten für die gesamte Dauer des Aufenthalts. Nach Beginn einer wirksamen antibiotischen Therapie ist eine Isolierung nicht erforderlich. Die Infektionsfähigkeit kann aufgrund asymptomatischer Verlaufsformen nicht exakt angegeben werden.
Sexualpartner sollten untersucht und ggf. behandelt werden. Im Reha-Kontext sind Kontaktpersonen in der Regel nicht betroffen, da die Übertragung primär sexuell erfolgt.[6]
Standardhygiene mit Händedesinfektion vor und nach Patientenkontakt, insbesondere vor Mahlzeiten und nach Toilettengang. Alkoholische Händedesinfektionsmittel sind ausreichend.
Standardreinigung ausreichend. Flächendesinfektion ist nicht erforderlich, da keine Übertragung durch Oberflächen stattfindet. Bei Verschmutzung mit Körpersekreten: Reinigung mit üblichen Reinigungsmitteln.
Abfall kann als Standardabfall entsorgt werden. Keine speziellen Entsorgungsmaßnahmen erforderlich.
Standardwäschebehandlung ausreichend. Keine besonderen Desinfektionsmaßnahmen erforderlich. Wäsche kann mit Standardtemperaturen gewaschen werden.
Standardspülverfahren ausreichend. Keine besonderen Desinfektionsmaßnahmen erforderlich.
Nicht relevant, da keine Isolierung erforderlich ist.
Keine Besuchsbeschränkungen. Besucher sollten über die Übertragungswege aufgeklärt werden, insbesondere dass eine Übertragung durch Kontakt, Küssen oder gemeinsames Baden nicht stattfindet.[8]
Körpernahe Therapien sind unter Standardhygiene möglich. Bei Therapien mit Kontakt zu Urogenitalbereich sollten Handschuhe getragen werden. Sexuelle Kontakte sollten bis zur Behandlung vermieden werden.
Physiotherapie ist ohne Einschränkungen möglich. Standardhygiene beachten. Bei Bedarf Handschuhe tragen.
Ergotherapie ist ohne Einschränkungen möglich. Standardhygiene beachten.
Logopädie ist möglich. Standardhygiene beachten, insbesondere Händedesinfektion vor und nach Therapie.
Der Nachweis erfolgt durch PCR-Diagnostik auf Chlamydia trachomatis aus Urogenitalabstrichen, Urin oder Sperma.[1][3] Hochsensitive Nukleinsäureamplifikationsverfahren (z.B. PCR) sollten verwendet werden, da die Erregerkonzentration oft sehr gering ist.[3] Mikroskopische Untersuchung eines Urethralabstrichs kann ergänzend durchgeführt werden.[1]
Teilnahme ohne Einschränkungen möglich. Standardhygiene ausreichend.
Teilnahme ohne Einschränkungen möglich. Standardhygiene ausreichend.
Teilnahme an Gruppentherapien ist ohne Einschränkungen möglich. Standardhygiene beachten.
Alle Gemeinschaftsveranstaltungen sind ohne Einschränkungen möglich. Standardhygiene ausreichend.
Standardhygiene mit Händedesinfektion vor und nach Patientenkontakt, insbesondere vor Mahlzeiten und nach Toilettengang. Alkoholische Händedesinfektionsmittel sind ausreichend.
Standardreinigung ausreichend. Flächendesinfektion ist nicht erforderlich, da keine Übertragung durch Oberflächen stattfindet. Bei Verschmutzung mit Körpersekreten: Reinigung mit üblichen Reinigungsmitteln.
Standardwäschebehandlung ausreichend. Keine besonderen Desinfektionsmaßnahmen erforderlich. Wäsche kann mit Standardtemperaturen gewaschen werden.
Standardspülverfahren ausreichend. Keine besonderen Desinfektionsmaßnahmen erforderlich.
Abfall kann als Standardabfall entsorgt werden. Keine speziellen Entsorgungsmaßnahmen erforderlich.
Standardreinigung und -desinfektion von Therapiegeräten ausreichend. Bei Bedarf Oberflächendesinfektion mit üblichen Desinfektionsmitteln.
Standardmaßnahmen ausreichend. Keine besonderen Transportvorkehrungen erforderlich.
NICHT_RELEVANT
Dieser Abschnitt ist nur bei sanierbaren Erregern relevant.
Sexualpartner sollten untersucht und ggf. behandelt werden. Im Reha-Kontext sind Kontaktpersonen in der Regel nicht betroffen, da die Übertragung primär sexuell erfolgt.[6]
Hygienemaßnahmen gelten für die gesamte Dauer des Aufenthalts. Nach Beginn einer wirksamen antibiotischen Therapie ist eine Isolierung nicht erforderlich. Die Infektionsfähigkeit kann aufgrund asymptomatischer Verlaufsformen nicht exakt angegeben werden.
Meldepflicht gemäß IfSG § 7 Abs. 3 für Nachweise von Chlamydia trachomatis der Serotypen L1 bis L3 an das Robert Koch-Institut (RKI).[1][2] In Deutschland besteht allerdings nur in Sachsen eine allgemeine Meldepflicht für alle C. trachomatis-Infektionen.[1]
Der häufigste Übertragungsweg ist ungeschützter sexueller Kontakt (vaginal, anal, oral).[8] Übertragung durch Küssen oder gemeinsames Baden findet nicht statt.[8] Sehr oft verursacht die Infektion keine Symptome.[6] Screening auf Chlamydia trachomatis wird für beschwerdefreie Frauen bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr empfohlen.[5]
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