Die Infektionsdauer betraegt durchschnittlich 4-5 Tage ab Symptombeginn[6]. Isolierungsmassnahmen sollten bis zur Aufhebung durch das Gesundheitsamt beibehalten werden. Fuer die Aufhebung der infektionshygienischen Massnahmen bei laborbestätigten humanen Faellen sollte ein negatives labordiagnostisches Testergebnis des Nationalen Referenzzentrums fuer Influenza vorliegen[1].
Kontaktpersonen sind Personen mit direktem Kontakt zum Patienten waehrend der infektiösen Phase. Diese sollten auf Symptome ueberwacht werden. Screening von Kontaktpersonen wird empfohlen. Kontaktpersonen sollten FFP2-Masken tragen und Haendehygiene durchfuehren, wenn sie sich dem Patienten naehern.
Haendehygiene ist essentiell und sollte durchgefuehrt werden nach Personenkontakt (Haendegeben), Benutzung von Sanitaereinrichtungen, vor Mahlzeiten und nach Toilettengang[1]. Alkoholische Haendessinfektionsmittel mit begrenzt viruzider Wirksamkeit sind ausreichend[3]. Nach Kontakt mit Koerpersekretionen sollte eine Haendewäsche mit Seife und Wasser erfolgen.
Oberflaechen, die mit Tröpfchen kontaminiert sein koennen (z.B. Tuerklinken, Haltegriffe, Treppengelaender, Nachttische), sollten regelmaessig desinfiziert werden[8]. Desinfektionsmittel mit begrenzt viruzider Wirksamkeit sind ausreichend[3]. Besondere Aufmerksamkeit auf Oberflaechen, die haeufig beruehrt werden. Terminale Desinfektion nach Aufhebung der Isolierung durchfuehren.
Abfaelle des Patienten koennen als Standardabfall entsorgt werden. Abfaelle mit Koerpersekretionen (z.B. Taschentuecher, Windeln) sollten in verschlossenen Behaeltern gesammelt und als Standardabfall entsorgt werden. Scharfe und spitze Gegenstaende in entsprechenden Behaeltern sammeln.
Bettwaesche und Kleidung des Patienten sollten separat gewaschen werden. Waeschestuecke sollten in wasserdichte Behaelter verpackt werden. Waescherei sollte informiert werden. Wasche kann bei 60°C oder hoeherer Temperatur gewaschen werden.
Geschirr und Besteck koennen nach Standardreinigung in der Geschirrspuelmaschine gereinigt werden. Keine Separation erforderlich. Haendehygiene des Personals ist wichtig.
Fuer die Aufhebung der infektionshygienischen Massnahmen bei laborbestätigten humanen Faellen sollte ein negatives labordiagnostisches Testergebnis des Nationalen Referenzzentrums fuer Influenza vorliegen[1]. Die Infektionsdauer betraegt durchschnittlich 4-5 Tage ab Symptombeginn[6].
Besuche sollten auf notwendige Personen beschraenkt werden. Besucher muessen FFP2-Masken tragen und Haendehygiene durchfuehren[5]. Besucher mit respiratorischen Symptomen sollten von Besuchen abgehalten werden.
PCR-Test ist der Goldstandard mit bester Sensitivitaet und Spezifitaet[6]. Schnelltests (Antigennachweis mittels ELISA) sind ebenfalls moeglich[6]. Labordiagnostischer Nachweis erfolgt durch Virusisolierung, genetischen Nachweis des Virus (PCR) oder Antigennachweis[1]. Fuer die Aufhebung der infektionshygienischen Massnahmen ist ein negatives labordiagnostisches Testergebnis des Nationalen Referenzzentrums erforderlich[1].
Patient sollte nicht am Gemeinschaftsspeisesaal teilnehmen. Mahlzeiten sollten im Isolierzimmer eingenommen werden. Geschirr und Besteck koennen nach Standardreinigung verwendet werden.
Teilnahme an Gemeinschaftsaktivitaeten in der Lehrküche ist waehrend der Isolierung nicht moeglich.
Teilnahme an Gruppentherapien ist waehrend der Isolierung nicht moeglich. Nach Aufhebung der Isolierungsmassnahmen kann eine Teilnahme erfolgen, wenn der Patient symptomfrei ist und ein negatives labordiagnostisches Testergebnis vorliegt[1].
Der Patient sollte waehrend der Isolierungsphase von allen Gemeinschaftsaktivitaeten ausgeschlossen sein. Nach Aufhebung der Isolierungsmassnahmen kann eine schrittweise Rueckkehr zu Gemeinschaftsaktivitaeten erfolgen.
Haendehygiene ist essentiell und sollte durchgefuehrt werden nach Personenkontakt (Haendegeben), Benutzung von Sanitaereinrichtungen, vor Mahlzeiten und nach Toilettengang[1]. Alkoholische Haendessinfektionsmittel mit begrenzt viruzider Wirksamkeit sind ausreichend[3]. Nach Kontakt mit Koerpersekretionen sollte eine Haendewäsche mit Seife und Wasser erfolgen.
Oberflaechen, die mit Tröpfchen kontaminiert sein koennen (z.B. Tuerklinken, Haltegriffe, Treppengelaender, Nachttische), sollten regelmaessig desinfiziert werden[8]. Desinfektionsmittel mit begrenzt viruzider Wirksamkeit sind ausreichend[3]. Besondere Aufmerksamkeit auf Oberflaechen, die haeufig beruehrt werden. Terminale Desinfektion nach Aufhebung der Isolierung durchfuehren.
Bettwaesche und Kleidung des Patienten sollten separat gewaschen werden. Waeschestuecke sollten in wasserdichte Behaelter verpackt werden. Waescherei sollte informiert werden. Wasche kann bei 60°C oder hoeherer Temperatur gewaschen werden.
Geschirr und Besteck koennen nach Standardreinigung in der Geschirrspuelmaschine gereinigt werden. Keine Separation erforderlich. Haendehygiene des Personals ist wichtig.
Abfaelle des Patienten koennen als Standardabfall entsorgt werden. Abfaelle mit Koerpersekretionen (z.B. Taschentuecher, Windeln) sollten in verschlossenen Behaeltern gesammelt und als Standardabfall entsorgt werden. Scharfe und spitze Gegenstaende in entsprechenden Behaeltern sammeln.
Therapiegeraete und medizinische Geraete sollten nach jeder Anwendung mit Desinfektionsmittel mit begrenzt viruzider Wirksamkeit gereinigt und desinfiziert werden[3]. Besondere Aufmerksamkeit auf Oberflaechen, die direkten Patientenkontakt haben.
Beim Transport des Patienten sollte dieser eine FFP2-Maske tragen[5]. Transportpersonal sollte FFP2-Maske, Handschuhe und Schutzkittel tragen[5]. Transportmittel sollten nach Transport desinfiziert werden.
Nach Aufhebung der Isolierung sollte eine terminale Desinfektion des Isolierzimmers durchgefuehrt werden. Oberflaechen mit Desinfektionsmittel mit begrenzt viruzider Wirksamkeit reinigen[3].
Dieser Abschnitt ist nur bei sanierbaren Erregern relevant.
Kontaktpersonen sind Personen mit direktem Kontakt zum Patienten waehrend der infektiösen Phase. Diese sollten auf Symptome ueberwacht werden. Screening von Kontaktpersonen wird empfohlen. Kontaktpersonen sollten FFP2-Masken tragen und Haendehygiene durchfuehren, wenn sie sich dem Patienten naehern.
Die Infektionsdauer betraegt durchschnittlich 4-5 Tage ab Symptombeginn[6]. Isolierungsmassnahmen sollten bis zur Aufhebung durch das Gesundheitsamt beibehalten werden. Fuer die Aufhebung der infektionshygienischen Massnahmen bei laborbestätigten humanen Faellen sollte ein negatives labordiagnostisches Testergebnis des Nationalen Referenzzentrums fuer Influenza vorliegen[1].
Meldepflicht gemäss Infektionsschutzgesetz (IfSG): Gemäss §6 Abs. 1 Buchstabe s IfSG ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung und der Tod an aviärer Influenza dem Gesundheitsamt namentlich zu melden. Darüber hinaus wird dem Gesundheitsamt gemäss § 7 Abs. 1 IfSG der direkte Nachweis von Influenzaviren, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich gemeldet. Die Meldungen muessen dem Gesundheitsamt spaetestens 24 Stunden nach Diagnosestellung erfolgen.
Zoonotische Influenzaviren werden in der Regel in Voegeln, Schweinen und Pferden nachgewiesen, wobei Voegel das Hauptreservoir bilden[7]. Virusuebertraegungen von Voegeln, Schweinen oder Kuehen auf den Menschen sind moeglich, jedoch sehr selten[7]. In Europa wird das Risiko einer zoonotischen Virusuebertraegung auf Menschen derzeit als sehr gering eingestuft[7]. Die Weltgesundheitsorganisation aktualisiert in regelmaessigen Abstaenden ihre Empfehlungen fuer geeignete Kandidatimpfstoffe gegen zoonotische Influenzaviren. Impfstoffe gegen Influenza A(H5N1) sind in Deutschland zugelassen. Impfung wird fuer Personen mit erhoehtem Expositionsrisiko empfohlen.
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