Massnahmen bis zweifacher Behandlung (Tag 1+8-10) und Kontrolle (Tag 13) ohne Nachweis. Kontrollen wöchentlich bis Entwarnung[1][2].
Alle Mitbewohner, Therapeuten, Besucher kontrollieren (visuell/nasses Auskämmen). Information und Behandlung bei Befund[1][2].
Händedesinfektion mit alkoholischem RbA bei allen Patientenkontakten (KRINKO). Bei Verschmutzung mechanische Reinigung und Desinfektion[1][2].
Flächen mit Kopfbereichskontakt (Betten, Kopfstützen, Therapiegeräte) mit Desinfektionsmittel wirksam gegen Ektoparasiten (z.B. Alkohol, Insektizide) desinfizieren. Terminale Desinfektion bei Bedarf[1][2].
Normalhaushaltsmüll. Kontaminierte Einmalartikel (Handtücher, Kämme) als Hausmüll[1].
Waesche bei 60°C waschen oder 48h in Plastiktüte verschliessen. Kopfbedarf (Kämme, Bürsten) desinfizieren oder wegwerfen[1][2].
Kein spezielles Risiko. Maschinelles Spülen ausreichend[1].
Nach zweifacher Behandlung (Tag 1 und Tag 8-10) plus Kontrolluntersuchung (nasses Auskämmen Tag 13) ohne Nachweis von Läusen/Larven/entwicklungsfähigen Nissen[1][2].
Keine Einschränkungen, aber Information und Haarkontrolle empfohlen[1].
Visuelle Inspektion mit Lupe: Schläfen, Ohren, Nacken. Nassauskämmen mit Läusekamm (Zinken <0,2 mm). Unterscheidung entwicklungsfähiger Nissen (<1 cm von Haut, gelblich-braun)[1][2][5].
Sauna/Sport aussetzen bis Behandlung abgeschlossen. Gemeinsame Räume: Regelmässige Kontrollen[1].
Händedesinfektion mit alkoholischem RbA bei allen Patientenkontakten (KRINKO). Bei Verschmutzung mechanische Reinigung und Desinfektion[1][2].
Flächen mit Kopfbereichskontakt (Betten, Kopfstützen, Therapiegeräte) mit Desinfektionsmittel wirksam gegen Ektoparasiten (z.B. Alkohol, Insektizide) desinfizieren. Terminale Desinfektion bei Bedarf[1][2].
Waesche bei 60°C waschen oder 48h in Plastiktüte verschliessen. Kopfbedarf (Kämme, Bürsten) desinfizieren oder wegwerfen[1][2].
Kein spezielles Risiko. Maschinelles Spülen ausreichend[1].
Normalhaushaltsmüll. Kontaminierte Einmalartikel (Handtücher, Kämme) als Hausmüll[1].
Therapiegeräte nach Gebrauch desinfizieren (Alkohol/Insektizid). Kämme/Bürsten einweg oder desinfizieren[1][2].
Patienten mit Tuche über Kopf transportieren. Liegen desinfizieren[1].
Dieser Abschnitt ist nur bei sanierbaren Erregern relevant.
Alle Mitbewohner, Therapeuten, Besucher kontrollieren (visuell/nasses Auskämmen). Information und Behandlung bei Befund[1][2].
Massnahmen bis zweifacher Behandlung (Tag 1+8-10) und Kontrolle (Tag 13) ohne Nachweis. Kontrollen wöchentlich bis Entwarnung[1][2].
Keine Meldepflicht gemäss IfSG. In Reha-Kliniken interne Meldung an Hygienebeauftragten[1].
Therapie: Tag 1 Mittel (z.B. NYDA, Hedrin, Permethrin) + nasses Auskämmen; Tag 5 Auskämmen; Tag 8-10 Wiederholung; Tag 13 Kontrolle. Familienmitglieder kontrollieren. Keine Insektizidsprays für Räume[1][2].
Dieses Erregermerkblatt ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: