Isolierungsmassnahmen sollten waehrend der akuten Erkrankungsphase und bis mindestens 48 Stunden nach Sistieren der Symptome (d.h. bis zur sicheren Beendigung von Durchfall oder Erbrechen) durchgefuehrt werden[5]. Unter pragmatischen Gesichtspunkten kommt der symptomatischen Phase einschliesslich der ersten 48 Stunden nach Sistieren der Symptome die groesste Bedeutung zu[2]. Das Virus wird in der Regel noch 7-14 Tage, in Ausnahmefaellen aber auch noch ueber Wochen nach einer akuten Erkrankung ueber den Stuhl ausgeschieden[5]. Erkranktes Personal sollte frühestens 2 Tage nach Ende der klinischen Symptomatik unter sorgfaeltiger Beachtung der Haendedesinfektion die Arbeit wieder aufnehmen[2].
Enge Kontaktpersonen (Mitpatienten im gleichen Zimmer, Pflegepersonal, Familienangeh orige) sollten ueberwacht werden[2]. Bei Symptomen sollten diese Personen ebenfalls isoliert werden[2]. Praeventive Massnahmen (Haendedesinfektion, Vermeidung von Kontakt mit Ausscheidungen) sind wichtig[2]. Screening von asymptomatischen Kontakten ist nicht routinemaessig angezeigt[2].
Haendedesinfektion mit Praeparaten der Wirkstoffgruppen 'begrenzt viruzid plus' oder 'viruzid' durchfuehren[4]. Dies ist erforderlich nach Kontakt mit Patienten oder Ausscheidungen, nach dem Ausziehen von PSA, vor Lebensmittelhandling und nach Toilettenbenutzung[2]. Haendewaschen mit Seife und Wasser ist nicht ausreichend; Desinfektionsmittel sind notwendig[2].
Flaechendesinfektion mit Praeparaten der Wirkstoffgruppen 'begrenzt viruzid plus' oder 'viruzid' durchfuehren[4]. Besondere Aufmerksamkeit auf haeufig beruehrte Oberflaechen (Tuergrifffe, Handlaeufe, Armaturen, Toilettensitze, Lichtschalter)[6]. Taeglich durchfuehren waehrend der akuten Phase und bei Ausbruechen[2]. Terminale Desinfektion des Zimmers nach Patientenentlassung[2].
Ausscheidungen (Stuhl, Erbrochenes) koennen ueber die Toilette entsorgt werden[2]. Kontaminierte Materialien (Papiertucher, Windeln, Schutzkleidung) in Abfallbehaeltern sammeln und als Restmuell entsorgen[2]. Scharfe oder spitze Gegenstaende in Nadelstichbehaeltern[2].
Waesche von Norovirus-Patienten sollte separat behandelt werden[2]. Waesche bei mindestens 60°C mit Vollwaschmittel waschen oder bei niedrigerer Temperatur mit viruziden Zusaetzen[2]. Kontaminierte Waesche in separaten Behaeltern sammeln und transportieren[2].
Geschirr und Besteck koennen in der Geschirrspuelmaschine bei mindestens 60°C mit Standardreinigungsmitteln gereinigt werden[2]. Alternativ Haendewaschen bei mindestens 60°C[2]. Separate Behandlung ist nicht erforderlich, wenn diese Temperaturen erreicht werden[2].
Entisolierung ist moglich nach sicherer Beendigung von Durchfall und Erbrechen plus mindestens 48 Stunden symptomfrei[5]. Im Hinblick auf Ausbruchsvermeidung sollten Patienten unter sorgfaeltiger Beachtung der Haendedesinfektion isoliert bleiben[2].
Besucher sollten waehrend der akuten Erkrankungsphase und bis 48 Stunden nach Sistieren der Symptome minimiert werden[2]. Besucher muessen ueber Hygienemassnahmen (Haendedesinfektion, ggf. Handschuhe) instruiert werden[2]. Bei Ausbruechen Besuchsverbot erwaegen[2].
Waehrend der akuten Erkrankungsphase Therapie aussetzen oder auf notwendigste Massnahmen beschraenken[2]. Nach Symptomfreiheit graduelles Wiederaufbautraining unter Beachtung des Allgemeinzustandes[2].
Waehrend der akuten Phase Therapie aussetzen[2]. Nach Symptomfreiheit und Stabilitaet des Allgemeinzustandes schrittweise Wiederaufnahme[2].
Waehrend der akuten Phase Therapie aussetzen[2]. Nach Symptomfreiheit Wiederaufnahme unter Beachtung der Schluckfunktion und des Allgemeinzustandes[2].
Nachweis aus Stuhlproben mittels RT-PCR (Amplifikation viraler Nukleinsaeuren), Antigen-EIA/ELISA oder elektronenmikroskopischer Nachweis[2]. In Ausnahmefaellen Rektalabstrichtupfer[2]. Ein Monitoring bezueglich Ueberwachung der Virusausscheidung ist nicht angezeigt[2].
Erkrankte Patienten sollten nicht am Gemeinschaftsspeisesaal teilnehmen[2]. Mahlzeiten im Zimmer servieren[2]. Nach Symptomfreiheit und Haendedesinfektion kann Rueckkehr zum Speisesaal erfolgen[2].
Teilnahme an Lehrküche waehrend der akuten Phase ausgeschlossen[2]. Nach Symptomfreiheit und bei Patienten ohne Lebensmittelhandling-Funktion Teilnahme moglich unter Haendedesinfektion[2].
Teilnahme an Gruppentherapien waehrend der akuten Erkrankungsphase ausgeschlossen[2]. Nach Symptomfreiheit plus 48 Stunden kann Teilnahme unter Beachtung des Allgemeinzustandes erfolgen[2]. Bei Ausbruechen Gruppentherapien aussetzen[2].
Alle Gemeinschaftsaktivitaeten waehrend der akuten Phase aussetzen[2]. Nach Symptomfreiheit plus 48 Stunden graduelles Wiederaufbautraining unter Beachtung des Allgemeinzustandes[2]. Bei Ausbruechen Gemeinschaftsaktivitaeten minimieren[2].
Haendedesinfektion mit Praeparaten der Wirkstoffgruppen 'begrenzt viruzid plus' oder 'viruzid' durchfuehren[4]. Dies ist erforderlich nach Kontakt mit Patienten oder Ausscheidungen, nach dem Ausziehen von PSA, vor Lebensmittelhandling und nach Toilettenbenutzung[2]. Haendewaschen mit Seife und Wasser ist nicht ausreichend; Desinfektionsmittel sind notwendig[2].
Flaechendesinfektion mit Praeparaten der Wirkstoffgruppen 'begrenzt viruzid plus' oder 'viruzid' durchfuehren[4]. Besondere Aufmerksamkeit auf haeufig beruehrte Oberflaechen (Tuergrifffe, Handlaeufe, Armaturen, Toilettensitze, Lichtschalter)[6]. Taeglich durchfuehren waehrend der akuten Phase und bei Ausbruechen[2]. Terminale Desinfektion des Zimmers nach Patientenentlassung[2].
Waesche von Norovirus-Patienten sollte separat behandelt werden[2]. Waesche bei mindestens 60°C mit Vollwaschmittel waschen oder bei niedrigerer Temperatur mit viruziden Zusaetzen[2]. Kontaminierte Waesche in separaten Behaeltern sammeln und transportieren[2].
Geschirr und Besteck koennen in der Geschirrspuelmaschine bei mindestens 60°C mit Standardreinigungsmitteln gereinigt werden[2]. Alternativ Haendewaschen bei mindestens 60°C[2]. Separate Behandlung ist nicht erforderlich, wenn diese Temperaturen erreicht werden[2].
Ausscheidungen (Stuhl, Erbrochenes) koennen ueber die Toilette entsorgt werden[2]. Kontaminierte Materialien (Papiertucher, Windeln, Schutzkleidung) in Abfallbehaeltern sammeln und als Restmuell entsorgen[2]. Scharfe oder spitze Gegenstaende in Nadelstichbehaeltern[2].
Alle Therapiegeraete und medizinischen Geraete nach jeder Anwendung mit viruziden Desinfektionsmitteln abwischen[2]. Besondere Aufmerksamkeit auf Oberflaechen, die mit Haenden in Kontakt kommen[2]. Groessere Geraete koennen mit Desinfektionstuecher abgewischt werden[2].
Transport von Patienten waehrend der akuten Phase minimieren[2]. Bei notwendigem Transport Patienten mit Handschuhen und ggf. Schutzkittel ausstatten[2]. Transportmittel nach Gebrauch desinfizieren[2]. Begleitpersonen muessen Haendedesinfektion durchfuehren[2].
NICHT_RELEVANT
Dieser Abschnitt ist nur bei sanierbaren Erregern relevant.
Enge Kontaktpersonen (Mitpatienten im gleichen Zimmer, Pflegepersonal, Familienangeh orige) sollten ueberwacht werden[2]. Bei Symptomen sollten diese Personen ebenfalls isoliert werden[2]. Praeventive Massnahmen (Haendedesinfektion, Vermeidung von Kontakt mit Ausscheidungen) sind wichtig[2]. Screening von asymptomatischen Kontakten ist nicht routinemaessig angezeigt[2].
Isolierungsmassnahmen sollten waehrend der akuten Erkrankungsphase und bis mindestens 48 Stunden nach Sistieren der Symptome (d.h. bis zur sicheren Beendigung von Durchfall oder Erbrechen) durchgefuehrt werden[5]. Unter pragmatischen Gesichtspunkten kommt der symptomatischen Phase einschliesslich der ersten 48 Stunden nach Sistieren der Symptome die groesste Bedeutung zu[2]. Das Virus wird in der Regel noch 7-14 Tage, in Ausnahmefaellen aber auch noch ueber Wochen nach einer akuten Erkrankung ueber den Stuhl ausgeschieden[5]. Erkranktes Personal sollte frühestens 2 Tage nach Ende der klinischen Symptomatik unter sorgfaeltiger Beachtung der Haendedesinfektion die Arbeit wieder aufnehmen[2].
Meldepflicht gemaess IfSG: Der direkte oder indirekte Nachweis von Norovirus (soweit auf akute Infektion hinweisend) ist namentlich dem Gesundheitsamt zu melden (§ 7 Abs. 1 IfSG)[2]. Der Verdacht auf und die Erkrankung an akuter infektioeser Gastroenteritis ist meldepflichtig, wenn die betroffene Person Umgang mit Lebensmitteln hat oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung beschaeftigt ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 IfSG)[2]. Meldepflicht besteht auch fuer Todesfaelle (§ 8, § 9 IfSG)[2]. Besondere Regelungen fuer Gemeinschaftseinrichtungen und Lebensmittelbetriebs-Personal (§ 34 IfSG)[2].
Eine Impfung gegen Noroviren steht nicht zur Verfuegung[2]. Wichtig ist die konsequente Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln in Altenheimen, Krankenhaeusern, Gemeinschaftseinrichtungen und Kuechen[2]. Zur Vermeidung einer Uebertragung durch kontaminierte Speisen sollten insbesondere Lebensmittel, die roh verzehrt werden (Salate, Obst, Meeresfruechtee), sorgfaeltig behandelt werden[6]. Durch Erhitzen werden Noroviren inaktiviert; eine Virusinaktivierung beginnt bei ca. 80°C[2]. Norovirus-Infektionen koennen das ganze Jahr ueber auftreten, mit saisonaler Infektionshaeufung insbesondere in der kalten Jahreszeit (Oktober bis Maerz)[4]. Bei Ausbruechen sollten vorbereitende Massnahmen dokumentiert und ein Ausbruchsmanagement eingeleitet werden[7].
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