Massnahmen mindestens 72 Stunden nach Beginn wirksamer Therapie und Abklingen der Symptome (afebril). Klinischer Entscheid durch Oberarzt.
Alle engen Kontakte (Raumgenossen, Therapeuten) als Kontaktpersonen definieren und aktiv nach Symptomen screenen.
Regelmässige Händedesinfektion mit alk. Desinfektionsmittel (z. B. 70 % Ethanol) vor/nach Patientenkontakt, nach Kontakt mit kontaminierten Oberflächen. Händewaschen mit Seife bei sichtbarer Verschmutzung.
Oberflächen täglich desinfizieren mit ald- oder alk.-basierter Desinfektionslösung (Wirkung gegen gramnegative Bakterien). Terminale Desinfektion bei Entlassung.
Abfall als Infektionsabfall (Code 7) entsorgen (gelb sacken). Respiratorisches Material als Kategorie B (UN 3373) verpacken.
Waesche in Solingen-Säcken bei 60 °C waschen oder chemisch desinfizieren. Separate Handhabung.
Einweggeschirr verwenden oder maschinelles Spülgut bei >60 °C mit Desinfektionsmittel.
72 Stunden nach Beginn klinisch wirksamer Antibiotikatherapie und afebrile Phase.
Besucher nur mit PSA (FFP2-Maske, Händedesinfektion), max. 30 Min./Tag, kein Kontakt.
Probenentnahme (Sputum, Blut) nur mit vollständiger PSA und BSL-3-konformen Massnahmen. Sofortige Meldung an Gesundheitsamt.
NICHT_RELEVANT (Einzelverpflegung).
NICHT_RELEVANT (keine Gruppenaktivitäten).
NICHT_RELEVANT (nur Einzeltherapie).
Keine Gemeinschaftsaktivitäten (Sauna, Pool, Gruppenräume).
Regelmässige Händedesinfektion mit alk. Desinfektionsmittel (z. B. 70 % Ethanol) vor/nach Patientenkontakt, nach Kontakt mit kontaminierten Oberflächen. Händewaschen mit Seife bei sichtbarer Verschmutzung.
Oberflächen täglich desinfizieren mit ald- oder alk.-basierter Desinfektionslösung (Wirkung gegen gramnegative Bakterien). Terminale Desinfektion bei Entlassung.
Waesche in Solingen-Säcken bei 60 °C waschen oder chemisch desinfizieren. Separate Handhabung.
Einweggeschirr verwenden oder maschinelles Spülgut bei >60 °C mit Desinfektionsmittel.
Abfall als Infektionsabfall (Code 7) entsorgen (gelb sacken). Respiratorisches Material als Kategorie B (UN 3373) verpacken.
Transport im geschlossenen Patiententransportsystem mit PSA für Personal. Patient mit FFP2-Maske.
NICHT_RELEVANT (keine Umweltpersistenz).
Dieser Abschnitt ist nur bei sanierbaren Erregern relevant.
Alle engen Kontakte (Raumgenossen, Therapeuten) als Kontaktpersonen definieren und aktiv nach Symptomen screenen.
Massnahmen mindestens 72 Stunden nach Beginn wirksamer Therapie und Abklingen der Symptome (afebril). Klinischer Entscheid durch Oberarzt.
Namentliche Meldepflicht gemäss § 6, § 7, § 8, § 9, § 34, § 11 IfSG bei Verdacht, Erkrankung, Tod und Nachweis von Yersinia pestis. Innerhalb 24 Stunden an Gesundheitsamt.
Sofortige Einleitung antibiotischer Therapie. Hohe Pathogenität – enge Abstimmung mit Infektiologen und Gesundheitsamt. Keine prophylaktische Antibiotikagabe bei Kontakten ohne Symptome.
Dieses Erregermerkblatt ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: