Isolierungsmassnahmen sind nicht erforderlich. Patienten koennen nach klinischer Besserung und Ausklingen der akuten Symptome alle Aktivitaeten wieder aufnehmen. Die Dauer der Infektioesitaet ist begrenzt; bei akuten Infektionen typischerweise 1-2 Wochen. Bei chronischen Verlaeufen kann die Infektioesitaet laenger anhalten. Arbeitsunfaehigkeit ist je nach Schweregrad und beruflicher Taetigkeit zu beruecksichtigen.
Kontaktpersonen benoetigen keine besonderen Massnahmen, da die Uebertragung von Mensch zu Mensch praktisch nicht relevant ist[3]. Kontakte sollten jedoch auf moegliche Exposition gegenueber dem Erreger (z.B. Kontakt zu infizierten Tieren) befragt werden. Screening von Kontaktpersonen ist nicht erforderlich.
Standardmaessige Haendehygiene mit Wasser und Seife oder alkoholischen Haendedesinfektionsmitteln ist ausreichend. Haendehygiene durchfuehren nach Kontakt mit Blut oder Koerpersekreten, vor Mahlzeiten und nach Toilettenbenutzung.
Standardmaessige Reinigung und Desinfektion von Oberflaechen ist ausreichend. Bei Kontamination mit Blut oder Koerpersekreten: Reinigung mit Desinfektionsmittel (z.B. Alkohol 70%, Chlorhexidin oder Quaternaere Ammoniumverbindungen). Staubentwicklung bei Reinigung moeglichst vermeiden, da der Erreger ueber Staubaerosole uebertragen werden kann. Terminale Desinfektion nach Entlassung des Patienten durchfuehren.
Abfaelle koennen als Restmuell entsorgt werden. Bluthaltige Abfaelle und Koerpersekreten sollten als Infektionsabfall (gelbe Behaelter) entsorgt werden.
Standardmaessige Waeschebehandlung ausreichend. Kontaminierte Waesche (mit Blut oder Koerpersekreten) kann mit normalen Waschverfahren bei mindestens 60 Grad Celsius gewaschen werden.
Standardmaessige Geschirrbehandlung ausreichend. Geschirr kann in der Geschirrspuelmaschine bei mindestens 60 Grad Celsius gereinigt werden.
Nicht erforderlich. Patienten mit Q-Fieber benoetigen keine Isolierungsmassnahmen und koennen an allen Gemeinschaftsaktivitaeten teilnehmen.
Keine Besuchsbeschraenkungen erforderlich. Besucher benoetigen keine besonderen Schutzmassnahmen, da die Uebertragung von Mensch zu Mensch praktisch nicht relevant ist[3].
Keine besonderen Einschraenkungen. Koerpernahe Therapien wie Physiotherapie und Ergotherapie koennen ohne Einschraenkungen durchgefuehrt werden. Standardhygienemassnahmen (Haendehygiene, Handschuhe bei Bedarf) sind ausreichend.
Bei jedem Fieber unklarer Genese sollte Q-Fieber in die Differentialdiagnose einbezogen werden[5]. Eine genaue Anamnese ist wichtig (z.B. Kontakt zu Schafen, Ziegen oder Rindern, Aufenthalt in Endemiegebieten)[5]. Labordiagnostik: Serologischer Nachweis von Antikörpern gegen Coxiellen-Antigen Phase II (akute Erkrankung) oder Phase I (chronische Verlaufsform) mittels Immunfluoreszenztest (IFT), ELISA oder Komplement-Bindungs-Reaktion (KBR)[2]. Bei akuter Erkrankung sind IgM-Antikörper gegen Phase II etwa 3 Monate nachweisbar; IgG-Antikörper ab dem 2. Monat[1]. Bei chronischen Verlaeufen treten Anti-Phase-I-Antikörper der IgG- und IgA-Klasse auf[1]. Erregernachweis mittels PCR, Zellkultur oder Immunfluoreszenz in Speziallaboratorien moglich[1]. Einsendung von Material nur nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Labor[2].
Teilnahme ohne Einschraenkungen moeglichst. Standardhygienemassnahmen ausreichend. Keine Isolierung erforderlich.
Teilnahme ohne Einschraenkungen moeglichst. Standardhygienemassnahmen (Haendehygiene) ausreichend.
Teilnahme an Gruppentherapien ohne Einschraenkungen moeglichst. Keine Isolierung erforderlich. Standardhygienemassnahmen ausreichend.
Patienten mit Q-Fieber koennen an allen Gemeinschaftsaktivitaeten teilnehmen, da die Uebertragung von Mensch zu Mensch praktisch nicht relevant ist[3]. Beruecksichtigung des klinischen Zustands (Fieber, Abgeschlagenheit) bei der Planung von Aktivitaeten.
Standardmaessige Haendehygiene mit Wasser und Seife oder alkoholischen Haendedesinfektionsmitteln ist ausreichend. Haendehygiene durchfuehren nach Kontakt mit Blut oder Koerpersekreten, vor Mahlzeiten und nach Toilettenbenutzung.
Standardmaessige Reinigung und Desinfektion von Oberflaechen ist ausreichend. Bei Kontamination mit Blut oder Koerpersekreten: Reinigung mit Desinfektionsmittel (z.B. Alkohol 70%, Chlorhexidin oder Quaternaere Ammoniumverbindungen). Staubentwicklung bei Reinigung moeglichst vermeiden, da der Erreger ueber Staubaerosole uebertragen werden kann. Terminale Desinfektion nach Entlassung des Patienten durchfuehren.
Standardmaessige Waeschebehandlung ausreichend. Kontaminierte Waesche (mit Blut oder Koerpersekreten) kann mit normalen Waschverfahren bei mindestens 60 Grad Celsius gewaschen werden.
Standardmaessige Geschirrbehandlung ausreichend. Geschirr kann in der Geschirrspuelmaschine bei mindestens 60 Grad Celsius gereinigt werden.
Abfaelle koennen als Restmuell entsorgt werden. Bluthaltige Abfaelle und Koerpersekreten sollten als Infektionsabfall (gelbe Behaelter) entsorgt werden.
Medizinische Geraete und Instrumente koennen nach Standardverfahren aufbereitet werden. Oberflaechen von Geraeten mit Desinfektionsmittel reinigen.
Standardmaessige Transportmassnahmen ausreichend. Patienten koennen mit oeffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden. Keine besonderen Isolierungsmassnahmen erforderlich.
NICHT_RELEVANT
Dieser Abschnitt ist nur bei sanierbaren Erregern relevant.
Kontaktpersonen benoetigen keine besonderen Massnahmen, da die Uebertragung von Mensch zu Mensch praktisch nicht relevant ist[3]. Kontakte sollten jedoch auf moegliche Exposition gegenueber dem Erreger (z.B. Kontakt zu infizierten Tieren) befragt werden. Screening von Kontaktpersonen ist nicht erforderlich.
Isolierungsmassnahmen sind nicht erforderlich. Patienten koennen nach klinischer Besserung und Ausklingen der akuten Symptome alle Aktivitaeten wieder aufnehmen. Die Dauer der Infektioesitaet ist begrenzt; bei akuten Infektionen typischerweise 1-2 Wochen. Bei chronischen Verlaeufen kann die Infektioesitaet laenger anhalten. Arbeitsunfaehigkeit ist je nach Schweregrad und beruflicher Taetigkeit zu beruecksichtigen.
Meldepflicht gemäss IfSG: Der direkte oder indirekte Nachweis von Coxiella burnetii, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, muss dem Gesundheitsamt gemäss § 7 Abs. 1 Nr. 9 IfSG namentlich gemeldet werden[2]. Die Meldung muss spätestens 24 Stunden nach erlangter Kenntnis erfolgen. Meldepflichtig sind Ärzte und Laboratorien[2].
Q-Fieber ist eine Zoonose; die Uebertragung erfolgt hauptsächlich durch Inhalation infektioesen Staubes oder direkten Kontakt zu infizierten Tieren[1][3]. Eine Impfung fuer beruflich exponiertes Personal (z.B. Veterinäre, Labor- und Schlachthofarbeiter) steht in einigen Laendern zur Verfuegung, ist in Deutschland jedoch nicht zugelassen[2]. Eine Impfstoff fuer Ziegen und Rinder ist in Deutschland zugelassen. Bei Fragen zu Infektionsschutz und -praevention sollte das zustaendige Gesundheitsamt kontaktiert werden. Patienten mit Q-Fieber in der Reha-Klinik stellen kein Infektionsrisiko fuer andere Patienten dar, da die Mensch-zu-Mensch-Uebertragung praktisch nicht relevant ist.
Dieses Erregermerkblatt ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: