Hygienische Massnahmen sollten waehrend der akuten Erkrankungsphase und solange das Virus mit dem Stuhl ausgeschieden wird, durchgefuehrt werden. In der Regel erfolgt die Virusausscheidung nicht laenger als 8 Tage. In Einzelfaellen (z.B. Fruehgeborene, Immundefiziente) wurden jedoch wesentlich laengere Virusausscheidungen beobachtet. Die Ansteckungsfaehigkeit ist am groessten waehrend des akuten Krankheitsstadiums und in den ersten drei Tagen der Genesung. Asymptomatische Personen koennen das Virus ebenfalls uebertragen. Daher sollten Hygienemassnahmen auch nach Abklingen der akuten Symptomatik fortgesetzt werden.
Kontaktpersonen sind Personen, die engen Kontakt mit einem Rotavirus-Patienten hatten, insbesondere Mitpatienten im gleichen Zimmer, Personal und Besucher. Kontaktpersonen sollten auf Symptome ueberwacht werden. Bei Auftreten von Symptomen sollten sie isoliert werden. Eine praeventive Isolation von asymptomatischen Kontaktpersonen ist nicht erforderlich, aber erhoehte Hygienemassnahmen sind empfohlen. Kontaktpersonen sollten ueber Hygienemassnahmen, insbesondere Haendehygiene, instruiert werden.
Haendehygiene ist die wichtigste Massnahme zur Verhinderung der Uebertragung. Haendehygiene ist erforderlich nach Kontakt mit Stuhl, Erbrochenes, kontaminierten Oberflaechen und vor Nahrungszubereitung. Alkoholische Haendesmittel sind wirksam. Haendewaschen mit Seife und Wasser ist besonders wichtig nach Toilettengang und vor Essen. Haendehygiene muss auch nach Abklingen der akuten Symptome fortgesetzt werden, da die Virusausscheidung noch erfolgt.
Oberflaechen und Flaechen, die mit Stuhl oder Erbrochenes kontaminiert sind, muessen mit viruziden Desinfektionsmitteln gereinigt werden. Besondere Aufmerksamkeit auf Toiletten, Badezimmer, Tuerklinken, Lichtschalter und andere haeufig beruehrte Oberflaechen. Chlorhaltige Desinfektionsmittel (freies Chlor) sind wirksam. Die Desinfektion sollte taeglich durchgefuehrt werden waehrend der akuten Phase und nach Abklingen der Symptome fortgesetzt werden.
Abfaelle von Patienten mit Rotavirus-Gastroenteritis (Windeln, Papiertucher, kontaminierte Materialien) sollten in normalen Abfallbehaeltern entsorgt werden. Besondere Abfallkodierung ist nicht erforderlich. Abfaelle sollten in verschlossenen Behaeltern gesammelt und regelmaessig entsorgt werden.
Bettwaesche, Handtuecher und Kleidung von Patienten mit Rotavirus-Gastroenteritis sollten separat gewaschen werden. Waesche sollte bei mindestens 60°C mit Vollwaschmittel gewaschen werden. Kontaminierte Waesche sollte in separaten Behaeltern transportiert werden. Nach dem Waschen ist eine normale Trocknung ausreichend.
Geschirr und Utensilien von Patienten mit Rotavirus-Gastroenteritis koennen in der normalen Spuelmaschine bei mindestens 60°C gewaschen werden. Alternativ kann Handwaesche mit heissem Wasser und Geschirrspuelmittel erfolgen. Eine spezielle Desinfektion ist nicht erforderlich, wenn die Temperatur ausreichend ist.
Die Isolation kann beendet werden, wenn die akuten Symptome (Durchfall und Erbrechen) abgeklungen sind. Wichtig: Hygienische Massnahmen muessen auch nach Sistieren der akuten Symptomatik fortgesetzt werden, da die Virusausscheidung ueber den Stuhl noch erfolgt. In der Regel erfolgt die Virusausscheidung nicht laenger als 8 Tage, in Einzelfaellen (z.B. Fruehgeborene, Immundefiziente) wurden jedoch wesentlich laengere Virusausscheidungen beobachtet.
Besucher sollten waehrend der akuten Erkrankungsphase auf das notwendigste beschraenkt werden. Sie muessen ueber Hygienemassnahmen, insbesondere Haendehygiene nach Kontakt mit dem Patienten, instruiert werden. Besucher mit Magen-Darm-Symptomen sollten die Einrichtung nicht betreten. Nach Abklingen der akuten Symptome koennen Besuche unter Einhaltung von Hygienemassnahmen wieder erleichtert werden.
Waehrend der akuten Phase sollten intensive physiotherapeutische Massnahmen aufgrund des Allgemeinzustandes des Patienten (Schwaeche, Dehydrierung) reduziert werden. Nach Stabilisierung und Abklingen der akuten Symptome kann die Physiotherapie schrittweise wieder aufgebaut werden. Standardhygiene mit Haendehygiene ist ausreichend. Besondere Beachtung der Flussigkeitszufuhr und des Allgemeinzustandes.
Ergotherapeutische Massnahmen koennen mit Standardhygiene durchgefuehrt werden. Waehrend der akuten Phase sollten intensive Aktivitaeten vermieden werden. Nach Abklingen der Symptome kann die Ergotherapie normal fortgesetzt werden. Haendehygiene vor und nach Patientenkontakt ist essentiell.
Logopaedie kann mit Standardhygiene durchgefuehrt werden. Bei oralen Therapien sind Handschuhe zu tragen. Waehrend der akuten Phase mit starkem Erbrechen sollten Therapien ggf. verschoben werden. Nach Stabilisierung kann die Logopaedie normal fortgesetzt werden.
Die Diagnose wird klinisch gestellt. Labordiagnostik ist nicht routinemaessig erforderlich, kann aber zur Ausbruchsdiagnose durchgefuehrt werden. Nachweismethoden sind Enzyme-Linked Immunosorbent Assay (ELISA), Latex-Agglutination und Polymerase Chain Reaction (PCR). PCR ist sehr sensitiv und wird oft in Multiplex-PCR-Panels durchgefuehrt. Bei Ausbruchsuntersuchungen genuegt der Nachweis bei maximal 5 betroffenen Personen, um bei anderen Erkrankten aus der gleichen Umgebung mit aehnlichen Symptomen eine Rotavirusinfektion zu diagnostizieren.
Patienten mit akuter Rotavirus-Gastroenteritis sollten nicht am Gemeinschaftsspeisesaal teilnehmen. Nach Abklingen der akuten Symptome und bei stabiler Ernaehrung kann die Rueckkehr zum Speisesaal erfolgen. Besondere Aufmerksamkeit auf leichte, verdauliche Kost waehrend der Genesung.
Patienten mit akuter Rotavirus-Gastroenteritis sollten nicht an der Lehrküche teilnehmen. Nach Abklingen der Symptome kann die Teilnahme unter Einhaltung von Haendehygiene wieder erfolgen. Besondere Aufmerksamkeit auf Lebensmittelhygiene.
Patienten mit akuter Rotavirus-Gastroenteritis sollten nicht an Gruppentherapien teilnehmen, um die Uebertragung zu minimieren. Nach Abklingen der akuten Symptome kann die Teilnahme an Gruppentherapien mit Standardhygiene wieder erfolgen. Haendehygiene vor und nach Therapie ist essentiell.
Patienten mit akuter Rotavirus-Gastroenteritis sollten von Gemeinschaftsveranstaltungen ausgeschlossen werden. Nach Abklingen der Symptome kann die Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen mit Standardhygiene wieder erfolgen.
Haendehygiene ist die wichtigste Massnahme zur Verhinderung der Uebertragung. Haendehygiene ist erforderlich nach Kontakt mit Stuhl, Erbrochenes, kontaminierten Oberflaechen und vor Nahrungszubereitung. Alkoholische Haendesmittel sind wirksam. Haendewaschen mit Seife und Wasser ist besonders wichtig nach Toilettengang und vor Essen. Haendehygiene muss auch nach Abklingen der akuten Symptome fortgesetzt werden, da die Virusausscheidung noch erfolgt.
Oberflaechen und Flaechen, die mit Stuhl oder Erbrochenes kontaminiert sind, muessen mit viruziden Desinfektionsmitteln gereinigt werden. Besondere Aufmerksamkeit auf Toiletten, Badezimmer, Tuerklinken, Lichtschalter und andere haeufig beruehrte Oberflaechen. Chlorhaltige Desinfektionsmittel (freies Chlor) sind wirksam. Die Desinfektion sollte taeglich durchgefuehrt werden waehrend der akuten Phase und nach Abklingen der Symptome fortgesetzt werden.
Bettwaesche, Handtuecher und Kleidung von Patienten mit Rotavirus-Gastroenteritis sollten separat gewaschen werden. Waesche sollte bei mindestens 60°C mit Vollwaschmittel gewaschen werden. Kontaminierte Waesche sollte in separaten Behaeltern transportiert werden. Nach dem Waschen ist eine normale Trocknung ausreichend.
Geschirr und Utensilien von Patienten mit Rotavirus-Gastroenteritis koennen in der normalen Spuelmaschine bei mindestens 60°C gewaschen werden. Alternativ kann Handwaesche mit heissem Wasser und Geschirrspuelmittel erfolgen. Eine spezielle Desinfektion ist nicht erforderlich, wenn die Temperatur ausreichend ist.
Abfaelle von Patienten mit Rotavirus-Gastroenteritis (Windeln, Papiertucher, kontaminierte Materialien) sollten in normalen Abfallbehaeltern entsorgt werden. Besondere Abfallkodierung ist nicht erforderlich. Abfaelle sollten in verschlossenen Behaeltern gesammelt und regelmaessig entsorgt werden.
Medizinische Geraete und Ausruestungen, die mit Stuhl oder Erbrochenes kontaminiert sind, sollten mit viruziden Desinfektionsmitteln gereinigt werden. Thermometer, Blutdruckmanschetten und andere Geraete sollten nach Gebrauch desinfiziert werden. Wiederverwendbare Geraete sollten nach Desinfektion gruendlich gereinigt werden.
Der Transport von Patienten mit akuter Rotavirus-Gastroenteritis sollte minimiert werden. Bei notwendigem Transport sollten Vorsichtsmassnahmen getroffen werden, um die Uebertragung zu minimieren. Transportmittel sollten nach Gebrauch desinfiziert werden. Personal sollte Handschuhe tragen und Haendehygiene einhalten.
NICHT_RELEVANT
Dieser Abschnitt ist nur bei sanierbaren Erregern relevant.
Kontaktpersonen sind Personen, die engen Kontakt mit einem Rotavirus-Patienten hatten, insbesondere Mitpatienten im gleichen Zimmer, Personal und Besucher. Kontaktpersonen sollten auf Symptome ueberwacht werden. Bei Auftreten von Symptomen sollten sie isoliert werden. Eine praeventive Isolation von asymptomatischen Kontaktpersonen ist nicht erforderlich, aber erhoehte Hygienemassnahmen sind empfohlen. Kontaktpersonen sollten ueber Hygienemassnahmen, insbesondere Haendehygiene, instruiert werden.
Hygienische Massnahmen sollten waehrend der akuten Erkrankungsphase und solange das Virus mit dem Stuhl ausgeschieden wird, durchgefuehrt werden. In der Regel erfolgt die Virusausscheidung nicht laenger als 8 Tage. In Einzelfaellen (z.B. Fruehgeborene, Immundefiziente) wurden jedoch wesentlich laengere Virusausscheidungen beobachtet. Die Ansteckungsfaehigkeit ist am groessten waehrend des akuten Krankheitsstadiums und in den ersten drei Tagen der Genesung. Asymptomatische Personen koennen das Virus ebenfalls uebertragen. Daher sollten Hygienemassnahmen auch nach Abklingen der akuten Symptomatik fortgesetzt werden.
Meldepflicht gemäss IfSG: Der direkte oder indirekte Nachweis von Rotavirus, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, wird namentlich dem Gesundheitsamt gemäss § 7 Abs. 1 IfSG gemeldet. Des Weiteren ist gemäss § 6 Abs. 1 Nr. 2 IfSG der Verdacht auf und die Erkrankung an einer akuten infektiösen Gastroenteritis meldepflichtig, wenn die betroffene Person Umgang mit Lebensmitteln hat oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Küchen, Gaststätten) beschäftigt ist. Auch der Verdacht, die Erkrankung und der Tod sind meldepflichtig.
Impfung: Seit Juli 2013 ist die routinemäßige Rotavirus-Impfung von unter 6 Monate alten Säuglingen von der STIKO empfohlen. Bei der Rotavirus-Impfung handelt es sich um eine Schluckimpfung mit einem oralen Lebendimpfstoff. Die Impfung kann schwere Rotavirus-Erkrankungen verhindern. Reha-Patienten sollten auf ihren Impfstatus überprüft werden. Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich bei Patienten mit Immundefizienzen, da bei ihnen längere Virusausscheidungen beobachtet wurden. Für Fragen zu Infektionsschutz und -prävention kontaktieren Sie bitte das zuständige Gesundheitsamt.
Dieses Erregermerkblatt ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: