Reinigung und Desinfektion in medizinischen Einrichtungen: Was Hygienebeauftragte wissen müssen

Reinigung und Desinfektion zählen zu den wirksamsten Maßnahmen der Infektionsprävention – und gleichzeitig zu den häufigsten Fehlerquellen bei Praxisbegehungen. Die aktuelle KRINKO-Empfehlung fordert eine klare risikobasierte Strategie statt pauschaler Desinfektion aller Flächen. In diesem Beitrag erfahren Hygienebeauftragte Ärzte, MFAs und Verantwortliche im Qualitätsmanagement, welche regulatorischen Anforderungen gelten, welche typischen Mängel beanstandet werden und welche Best-Practice-Lösungen sich in der Praxis bewährt haben.

Lesedauer: ca. 10 Minuten | Zielgruppe: Hygienebeauftragter Arzt, Hygienebeauftragte MFA, Praxisleitung, Qualitätsmanagement in psychiatrischen Einrichtungen

Einleitung: Ein Thema mit täglicher Relevanz

Kaum ein Bereich der Praxishygiene wird im Alltag so oft unterschätzt wie die Reinigung und Desinfektion von Flächen und Oberflächen. Dabei ist sie eine der effektivsten Maßnahmen zur Unterbrechung von Infektionsketten – und gleichzeitig eine der häufigsten Fehlerquellen bei Praxisbegehungen durch Gesundheitsämter. Für den Hygienebeauftragten Arzt, die Hygienebeauftragte MFA, aber auch für Verantwortliche in Reha-Einrichtungen und in der Pflege gilt gleichermaßen: Wer Reinigung und Desinfektion nur als „Putzen” versteht, hat das Konzept der Infektionsprävention noch nicht vollständig verinnerlicht.

Dieser Artikel gibt Ihnen einen praxisnahen Überblick über die regulatorischen Grundlagen, häufige Fehlerquellen und erprobte Best-Practice-Lösungen – auf Basis der aktuellen KRINKO-Empfehlung und der neuesten wissenschaftlichen Evidenz.

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Regulatorische Grundlagen: Was die KRINKO aktuell fordert

Die KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen” (Bundesgesundheitsblatt 2023, Erratum 2024) ist das zentrale Regelwerk für alle medizinischen Einrichtungen in Deutschland. Sie ersetzt ältere Fassungen vollständig und bringt einige inhaltlich wichtige Präzisierungen, die im Praxisalltag Konsequenzen haben.

Der Grundgedanke ist risikobasiert: Nicht jede Fläche erfordert dieselbe Maßnahme. Die KRINKO unterscheidet zwischen:

  • Patientennahen Flächen mit häufigem Handkontakt (z.B. Behandlungsliege, Türgriff, Blutdruckmanschette) → routinemäßige desinfizierende Flächenreinigung bei möglichem Infektionsrisiko
  • Patientenfernen Flächen (z.B. Fensterbänke, Schreibtische ohne direkten Patientenkontakt) → in der Regel ausreichende Reinigung ohne Desinfektionsmittel
  • Bereichen mit erhöhtem Infektionsrisiko (OP-Einheiten, Invasivbereiche, Endoskopie) → dort auch Fußböden in die desinfizierende Reinigung einbeziehen

Die Empfehlung definiert fünf Indikationen für die Flächendesinfektion – von der laufenden routinemäßigen Desinfektion über die gezielte Desinfektion nach Kontamination bis zur Schlussdesinfektion nach Isolation. Für die Praxis bedeutet das: Der Reinigungs- und Desinfektionsplan muss diese Kategorien explizit aufgreifen und bereichsspezifisch ausformuliert sein. Ein pauschaler „Wir desinfizieren alles täglich”-Ansatz ist genauso falsch wie eine unzureichende Flächenhygiene in Risikobereichen.

Ergänzend dazu legt die DIN 13063 „Krankenhausreinigung – Anforderungen an die Reinigung und desinfizierende Reinigung in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen” strukturelle und prozessuale Anforderungen fest, die zusammen mit der KRINKO-Empfehlung das Normgerüst für ambulante wie stationäre Einrichtungen bilden.

Ob Sie einen Kurs Hygienebeauftragter Arzt besucht haben oder gerade als Hygienebeauftragte MFA Verantwortung übernehmen: Die risikobasierte Denkweise der KRINKO ist das Herzstück aller guten Hygienepläne.
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Was die Wissenschaft sagt: Aktuelle Evidenz im Überblick

Die Forschungslage der letzten Jahre liefert klare Botschaften für die Praxis.

Oberflächen als Infektionsquelle sind real – aber beherrschbar. Mehrere systematische Übersichten und Beobachtungsstudien belegen, dass Umgebungsoberflächen relevante Mengen nosokomialer Erreger (darunter Clostridioides difficile, MRSA, VRE und multiresistente gramnegative Bakterien) beherbergen können und als Vehikel der indirekten Übertragung fungieren – insbesondere auf Vorbettbewohner-Patienten. Die Evidenz für direkte Transmissionsketten ist schwieriger zu erbringen, aber vorhanden.

Struktur und Prozess sind entscheidender als das gewählte Produkt. Eine der wichtigsten Erkenntnisse der letzten Jahre kommt aus einer pragmatischen deutschen Cluster-RCT an der Charité Berlin: Auf 18 Normalstationen wurden seifenbasierte Reinigung, Flächendesinfektion und probiotische Reinigung über mehrere Perioden verglichen – bei gut organisierten Prozessen war keine Strategie der anderen bei der HAI-Prävention überlegen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wer saubere Prozesse, geschultes Personal, klare Zuständigkeiten und eine gute Dokumentation hat, der erreicht mit konventioneller Reinigung in vielen Bereichen bereits sehr viel.

In Hochrisikobereichen lohnt sich die Intensivierung. Eine multizentrische chinesische Studie in sieben ICUs zeigte dagegen eindrucksvoll, dass ein einheitlich verstärktes, strukturiertes Reinigungs- und Desinfektionskonzept mit Training, Monitoring und klaren Verantwortlichkeiten zu einer deutlichen Reduktion von MDRO-Kontaminationen auf Oberflächen führt – und mit einem Rückgang von VAP, CLABSI, CAUTI und ICU-Mortalität assoziiert ist. Das unterstreicht: Die risikobasierte Stratifizierung der KRINKO ist wissenschaftlich gut begründet.

Typische Fallstricke – und was bei Begehungen wirklich beanstandet wird

Wer die Fehler kennt, kann sie vermeiden. Folgende Punkte führen bei Praxisbegehungen durch das Gesundheitsamt besonders häufig zu Mängeln:

  1. Kein VAH-gelistetes Flächendesinfektionsmittel im Einsatz – ein klassischer, leicht vermeidbarer Fehler.
  2. Einwirkzeiten nicht eingehalten oder nicht dokumentiert – besonders bei der gezielten Desinfektion nach Kontamination relevant.
  3. Fehlende Risikoklassifizierung im Desinfektionsplan – statt bereichsspezifischer Vorgaben ein pauschaler Plan für alle Bereiche.
  4. Veralteter oder nicht unterschriebener Hygieneplan – formaler Mangel, aber häufig beanstandet.
  5. Mitarbeitende kennen die Pläne nicht – der Hygieneplan liegt in einer Mappe, aber niemand hat ihn gelesen oder wurde dazu geschult.
  6. Keine Trennung von Reinigungs- und Desinfektionstüchern nach Bereichen (z.B. WC-Bereich vs. Behandlungsraum).
  7. Fehlende oder lückenhafte Schulungsnachweise – regelmäßige, dokumentierte Einweisungen sind Pflicht, nicht Kür.

Für Hygienebeauftragte in der Reha kommen spezifische Herausforderungen hinzu: In Settings mit vielen beweglichen Hilfsmitteln, gemeinsam genutzten Geräten und hoher Patientenrotation müssen die Konzepte zur Reinigung und Aufbereitung besonders detailliert sein.

Best-Practice-Lösungen: Was wirklich funktioniert

Die Wissenschaft und der Praxisalltag zeigen übereinstimmend, welche Maßnahmen den Unterschied machen:

  • Risikobasierte Zonenplanung für die Praxis – welche Fläche braucht welche Maßnahme wie oft? Das spart Ressourcen und erhöht die Qualität dort, wo es darauf ankommt.
  • Schulung und Feedback als kontinuierlicher Prozess – nicht als einmaliges Ereignis beim Onboarding. Regelmäßige, dokumentierte Unterweisungen erhöhen die Compliance nachweislich.
  • Audit-Tools und Hygienemonitoring – fluoreszente Marker, stichprobenartige Kontrollen und klare Zuständigkeiten helfen, Prozessqualität sichtbar zu machen und zu steuern.
  • Standardisierte SOPs für Routinesituationen (z.B. Behandlungsplatznachbereitung) und Sondersituationen (z.B. sichtbare Kontamination, Entlassung eines Patienten mit MDRO) – damit auch Aushilfen und neue Mitarbeitende sicher handeln können.
  • Produktwahl mit System – VAH-gelistete Mittel, angemessene Konzentration, korrekte Einwirkzeit, geeignete Applikationstechnik. Hier steckt im Praxisalltag oft erstaunlich viel Optimierungspotenzial.

FAQ: Häufige Fragen zur Reinigung und Desinfektion

Muss ich als niedergelassener Arzt einen Reinigungs- und Desinfektionsplan haben?
Ja. Für alle medizinischen Einrichtungen gilt die gesetzliche Verpflichtung gemäß §23 IfSG, einen Hygieneplan zu führen – der Reinigungs- und Desinfektionsplan ist ein zentraler Bestandteil davon.

Muss ich alle Flächen desinfizieren?
Nein. Die KRINKO empfiehlt eine risikobasierte Herangehensweise: Nicht jede Fläche benötigt routinemäßig ein Desinfektionsmittel. Patientenferne Flächen ohne direkten Kontakt können in der Regel gereinigt werden.

Reicht ein allgemeines Desinfektionsmittel?
Das Desinfektionsmittel muss für den jeweiligen Erreger und Anwendungsbereich geprüft und VAH-gelistet sein. Bei speziellen Indikationen (z.B. C. difficile) ist ein sporozides Präparat erforderlich.

Wer ist für die Reinigung und Desinfektion verantwortlich?
Die Verantwortung liegt grundsätzlich beim Praxisinhaber, operativ beim Hygienebeauftragten Arzt oder der Hygienebeauftragten MFA – je nach Größe und Struktur der Einrichtung.

Wie oft müssen Mitarbeitende geschult werden?
Mindestens einmal jährlich, nachweisbar dokumentiert. Bei neuen Mitarbeitenden unmittelbar beim Onboarding.

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