Diese SAA regelt die hygienisch einwandfreie Aufbereitung aller Inhalationsgeräte und ihrer
Komponenten in Rehaklinik Sonnenhuegel. Ziel ist die wirksame Verhinderung der Übertragung
von Infektionserregern über Inhalationsgeräte auf Rehabilitanden und Personal.
Die SAA gilt verbindlich für alle Mitarbeitenden der Abteilungen, die Inhalationsgeräte einsetzen, aufbereiten oder lagern.
Sie ist Bestandteil der Einweisung aller betroffenen Mitarbeitenden.
Maßgeblich sind die gerätespezifischen Herstellerangaben zur Aufbereitung. Diese SAA legt
den einrichtungsinternen Rahmen fest; bei Widersprüchen zwischen SAA und Herstellerangaben
gelten stets die strengeren Anforderungen. Die konkret zugelassenen Reinigungs- und
Desinfektionsmittel sowie deren Konzentrationen und Einwirkzeiten sind dem
einrichtungsinternen Desinfektionsmittelplan zu entnehmen.
Inhalationsgeräte und ihre Komponenten sind vor der Aufbereitung gemäß der
Risikoklassifikation nach Spaulding einzustufen (siehe SAA Risikoklassifikation von Medizinprodukten). Die Einstufung bestimmt das
Mindestaufbereitungsverfahren:
| Gerät / Komponente | Risikoklasse | Mindestanforderung |
|---|---|---|
| Verneblerbecher, Mundstück, Inhalationsmaske (Mehrweg), Verneblerschlauch | Semikritisch A | Reinigung + Desinfektion; keine Sterilisation erforderlich |
| Mundstück, Maske, Filtereinsatz (als Einmalprodukt gekennzeichnet) | Einmalartikel | Keine Wiederaufbereitung – Entsorgung als Restmüll nach Nutzung gemaß Abfallplan der Einrichtung |
| Außengehäuse, Bedienelemente, Stellflächen | Unkritisch | Wischdesinfektion der Oberfläche nach jeder Nutzung |
Einmalprodukte (durch Hersteller als solche gekennzeichnet oder im Lieferzustand einzeln
verpackt) dürfen unter keinen Umständen wiederaufbereitet werden. Bei Mehrwegkomponenten
ist die vom Hersteller angegebene maximale Aufbereitungszyklenanzahl zu dokumentieren und
einzuhalten; bei Erreichen der Grenze sind die betroffenen Teile auszusondern.
Kommen in der Einrichtung folgende
Gerätekategorien zum Einsatz:
So sind für jede Gerätekategorie die gerätespezifischen Herstellerinformationen zur
Aufbereitung (gemäß DIN EN ISO 17664-1) verbindlich zu beachten und am Aufbereitungsplatz
bereitzuhalten.
Patientenbezogene Inhalationsgeräte sind einem Rehabilitanden für die gesamte Dauer seines
stationären Aufenthalts zugeordnet. Sie werden nach jeder Anwendung sowie
unmittelbar vor Entlassung vollständig aufbereitet.
Ist ein validiertes Reinigungs-Desinfektionsgerät (RDG) mit einem für thermolabile
Kunststoffteile geeigneten Programmzyklus vorhanden, ist die maschinelle
Aufbereitung der manuellen vorzuziehen, da sie reproduzierbar und
unabhängig von individuellen Ausführungsfehlern ist. Anforderungen:
Vollständige Trocknung vor der Lagerung ist hygienisch zwingend. Restfeuchtigkeit in
Schläuchen, Hohlräumen oder Ventilen begünstigt das Wachstum gramnegativer Erreger –
insbesondere Pseudomonas aeruginosa und Stenotrophomonas maltophilia –
und macht die vorangegangene Desinfektion wirkungslos.
Die Aufbereitung von Inhalationsgeräten darf ausschließlich durch Mitarbeitende
durchgeführt werden, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen
verfügen und nachweislich in das einrichtungsspezifische Aufbereitungsverfahren eingewiesen
wurden. Die Einweisung hat vor dem erstmaligen Einsatz zu erfolgen und ist schriftlich
zu dokumentieren (gemäß MPBetreibV § 4).
Schulungen werden durch den Hygienebeauftragten oder den ärztlichen Dienst durchgeführt
oder beauftragt. Schulungsnachweise sind in der Personalakte oder im einrichtungsinternen
Schulungsregister aufzubewahren.
Rehaklinik Sonnenhuegel stellt die erforderliche PSA (Einweghandschuhe, Schutzkittel,
Mund-Nasen-Schutz) an allen Aufbereitungsplätzen bereit. Die Mitarbeitenden sind
verpflichtet, diese konsequent und vollständig zu verwenden. Schutzkittel und Handschuhe
sind nach der Aufbereitung zu wechseln und nicht in Patientenzimmer mitzunehmen.
Jeder Aufbereitungsvorgang ist unmittelbar nach Abschluss vollständig zu dokumentieren.
Folgende Angaben sind zwingend festzuhalten:
Die Dokumentation erfolgt im einrichtungsinternen Aufbereitungsprotokoll (Papier oder
EDV). Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren und den
zuständigen Behörden auf Anforderung vollständig vorzulegen.
Bei einem Produktfehler oder einem Vorkommnis im Sinne der MDR (EU) 2017/745 ist eine
Meldung an das BfArM zu prüfen (Vigilanz-Meldepflicht des Betreibers).
Diese Standardarbeitsanweisung ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: