Diese SAA legt die Mindestanforderungen an die hygienische Aufbereitung von Rehabilitandenbetten in Rehaklinik Sonnenhuegel fest. Sie gilt verbindlich für alle stationären Bereiche der Einrichtung und richtet sich an das Pflege-, Reinigungs- und Servicepersonal sowie an die internen Hygienebeauftragten.
Jede Rehabilitandin / jeder Rehabilitand hat Anspruch auf ein desinfizierend gereinigtes, aufbereitetes Bett mit frischer Bettwäsche. Das Bett ist ein wesentliches Reservoir für nosokomiale Erreger – nachgewiesen wurden u. a. MRSA, VRE, Clostridioides difficile, Acinetobacter baumannii, Noro- und Rotaviren sowie Candida auris auf Bettgestell, Matratze und patientennahen Oberflächen. Im Gegensatz zu Hotelbetten müssen Rehabilitationsbetten deshalb desinfizierend und nicht nur reinigend aufbereitet werden.
Diese SAA ist in Verbindung mit dem einrichtungsinternen Hygieneplan sowie dem Reinigungs- und Desinfektionsplan (separates Dokument) zu lesen. Bei Unklarheiten ist Rücksprache mit dem/der internen Hygienebeauftragten oder dem ärztlichen Dienst zu halten.
Die Aufbereitung erfolgt nach jeder Entlassung, Verlegung oder bei hygienisch relevantem Zwischenwechsel als desinfizierende Wischreinigung (einstufiges Verfahren gemäß KRINKO Flächenhygiene 2022). Sie ist vollständig abzuschließen, bevor das Bett neu belegt wird. Sprühdesinfektion ist verboten, da sie keine gleichmäßige Flächenbenetzung gewährleistet und gesundheitsschädliche Aerosole erzeugt.
Alle Matratzen sind mit wischdesinfizierbaren, flüssigkeits- und erregerdichten, gleichzeitig wasserdampfdurchlässigen (atmungsaktiven) Schutzbezügen (Encasings) auszustatten. Das Encasing muss mindestens Liege- und Seitenflächen vollständig umschließen; Ganzbezüge sind bevorzugt. Die Bakteriendichtigkeit muss durch Prüfung unter Feuchtigkeits- und Druckbelastung belegt sein. Laken allein bieten keinen ausreichenden Schutz der Matratze.
Risikoabhängig (Bettlägerigkeit, kritische Pathogene, vorangegangener Ausbruch) ist das Encasing durch den/die Hygienebeauftragte/n zur Kontrolle auf Feuchtigkeitseintritt in die Matratze zu öffnen. Häufigkeit und Zuständigkeit legt der/die Hygienebeauftragte im Hygieneplan fest; mindestens jedoch jährlich als einrichtungsweite Inspektion aller Encasings. Studien zeigen, dass bis zu 32,5 % aller Matratzenbezüge bei Überprüfung Beschädigungen aufweisen.
Werden ausnahmsweise keine Encasings verwendet, ist die Matratze nach jeder Entlassung zu reinigen und zu desinfizieren. Empfohlen wird die Dampfdesinfektion. Bei Kontamination mit CDI-Sporen, 4MRGN oder Norovirus ohne intaktes Encasing ist die Matratze zu entsorgen, sofern eine validierte Dampfaufbereitung nicht möglich ist.
Für Kopfkissen und Bettdecken sind entweder erregerdichte Encasings oder ausschließlich im validierten Desinfektionswaschverfahren aufbereitbare Materialien zu verwenden. Ungeeignet sind Füllmaterialien aus Pflanzenfasern, Tierhaaren, Daunen sowie thermolabilen oder schlecht trocknenden Kunststoffen, da eine sichere Desinfektion bei diesen Materialien nicht möglich ist. Die verwendete Wäscherei muss die vollständige Trocknung nach dem Waschvorgang gewährleisten.
Bettwäsche ist nach jedem Rehabilitandenwechsel vollständig zu wechseln. Bei erhöhtem Anfall (Inkontinenz, Durchfall, Wundsekretion) ist sofortiger Wechsel erforderlich; ansonsten mindestens einmal wöchentlich während des laufenden Aufenthalts.
Vor jeder Neubelegung sind alle nachfolgend genannten Flächen desinfizierend zu reinigen. Ausschließlich Wischdesinfektion mit Einmaltüchern und einem VAH- oder RKI-gelisteten Präparat gemäß Reinigungs- und Desinfektionsplan ist zulässig. Sprühdesinfektion ist verboten.
Das Bettgestell und alle montierten Zusatzteile müssen die Reinigung und Desinfektion zulassen (MPBetreibV §4). Oberflächen müssen glatt, leicht trocknend und beständig gegenüber den verwendeten Desinfektionsverfahren sein. Konstruktiv verwendete Hohlkörper müssen zuverlässig flüssigkeitsdicht verschlossen sein; Bauteile mit nicht entfernbaren Flüssigkeitsresten sind unzulässig. Defekte, nicht aufbereitbare Bettteile sind unverzüglich dem Technischen Dienst zu melden und bis zur Instandsetzung nicht zu verwenden.
Bei Entlassung oder Verlegung einer Rehabilitandin / eines Rehabilitanden mit gesicherter oder vermuteter Kolonisation/Infektion durch multiresistente oder virulente Erreger ist eine Schlussdesinfektion mit erweitertem Vorgehen durchzuführen. Vor Beginn ist Rücksprache mit dem/der Hygienebeauftragten. Eine Besiedelung mit MRE allein begründet im Reha-Kontext keine weitergehende Isolation (KRINKO Reha 2025), die Schlussdesinfektion ist jedoch in jedem Fall vollständig durchzuführen.
Die Auswahl des Präparats erfolgt auf Basis des nachgewiesenen oder vermuteten Erregers (nähere Angaben siehe Erregermerkblätter):
Nicht grundsätzlich soll ein Breitspektrumpräparat mit vollständigem Wirkspektrum eingesetzt werden – die Auswahl erfolgt auf Basis einer Nutzen-Risiko-Bewertung,.
Der Umgang mit benutzten Betten und kontaminierter Bettwäsche erfordert situationsangepasste persönliche Schutzausrüstung (PSA). PSA schützt das Personal vor Kontamination, ersetzt jedoch nicht die hygienische Händedesinfektion.
Nach Ablegen der Handschuhe und nach Abschluss der gesamten Bettenaufbereitung ist eine hygienische Händedesinfektion mit einem VAH-gelisteten Händedesinfektionsmittel durchzuführen (s. SAA Händehygiene). Handschuhe ersetzen die Händedesinfektion nicht.
Das Bett ist vor der Aufbereitung auf eine ergonomische Arbeitshöhe einzustellen (Empfehlung: Arbeitsfläche auf Hüfthöhe des/der Mitarbeitenden). Schwere Matratzen sind grundsätzlich zu zweit zu transportieren. Auf das Knie-Abstützen an der Matratze ist zu verzichten (Kontaminationsschutz).
Diese Standardarbeitsanweisung ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: