### Zweck und Geltungsbereich
Der Zweck dieser Standard-Arbeitsanweisung (SAA) ist die systematische Einweisung von Fremdfirmen in den Rehaeinrichtungen des Rehaklinik Sonnenhuegel. Diese Einweisung dient der Sicherstellung, dass alle externen Dienstleister die spezifischen Hygiene- und Sicherheitsanforderungen der Einrichtung einhalten. Der Geltungsbereich umfasst alle Rehaeinrichtungen des Rehaklinik Sonnenhuegel, in denen Fremdfirmen tätig werden. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gemäß §36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist verpflichtend. Diese SAA stellt sicher, dass alle externen Dienstleister über die notwendigen Informationen und Anweisungen verfügen, um ihre Aufgaben sicher und unter Einhaltung der Hygienevorschriften durchzuführen.
### Hygiene-Erstunterweisung
Die Hygiene-Erstunterweisung ist ein wesentlicher Bestandteil der Einweisung von Fremdfirmen. Sie umfasst die Vermittlung der Hygieneanforderungen gemäß §36 IfSG, die für alle Mitarbeiter und Dienstleister in Rehaeinrichtungen verbindlich sind. Die Einweisung beinhaltet eine detaillierte Erklärung des Hygieneplans der Einrichtung, der alle notwendigen Maßnahmen zur Infektionsprävention beschreibt. Dabei werden die spezifischen Infektionsrisiken in Rehaeinrichtungen erläutert, insbesondere im Hinblick auf immungeschwächte Patienten. Schutzmaßnahmen wie das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und die korrekte Handhabung von Desinfektionsmitteln gemäß den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) werden ebenfalls vermittelt. Die Erstunterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und schriftlich dokumentiert werden.
### Reinigungsfirma – spezifische Anforderungen
Reinigungsfirmen, die in den Rehaeinrichtungen des Rehaklinik Sonnenhuegel tätig sind, müssen spezifische Anforderungen erfüllen. Die Reinigungsprozesse sind gemäß den RKI-Empfehlungen durchzuführen, wobei die Verwendung von Desinfektionsmitteln, die in der Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Mittel aufgeführt sind, obligatorisch ist. Die Intervalle der Reinigungsarbeiten sind strikt einzuhalten, wobei stark frequentierte Bereiche mindestens zweimal täglich zu reinigen sind. Eine Schulung zu den spezifischen Hygienemaßnahmen in Rehaeinrichtungen ist erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter der Reinigungsfirma die besonderen Anforderungen an die Hygiene in diesen Einrichtungen verstehen und umsetzen können. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren.
### Caterer – spezifische Anforderungen
Caterer, die in den Rehaeinrichtungen des Rehaklinik Sonnenhuegel tätig sind, müssen die Lebensmittelhygiene gemäß dem HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points) sicherstellen. Dies umfasst die regelmäßige Durchführung von Temperaturkontrollen bei der Lagerung und dem Transport von Lebensmitteln, um sicherzustellen, dass die Kühlkette nicht unterbrochen wird. Die Einweisung in die Küchenhygiene umfasst die korrekte Handhabung von Lebensmitteln, die Reinigung der Küchenutensilien und -flächen sowie die ordnungsgemäße Abfallentsorgung. Alle Mitarbeiter des Caterers müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit in diesen Bereichen geschult werden. Die Einhaltung der Hygienevorschriften ist durch regelmäßige Kontrollen zu gewährleisten und zu dokumentieren.
### Handwerker und Wartungspersonal
Handwerker und Wartungspersonal, die in den Rehaeinrichtungen des Rehaklinik Sonnenhuegel tätig sind, müssen in die Sicherheitsvorschriften und Gefährdungsbeurteilungen der Einrichtung eingewiesen werden. Dies umfasst die Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gemäß der DGUV Vorschrift 2, die spezifische Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit stellt. Die Koordination der Arbeiten muss so erfolgen, dass Störungen im Betrieb minimiert werden. Vor Beginn der Arbeiten ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen sind zu ergreifen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist durch regelmäßige Überprüfungen sicherzustellen.
### Dokumentation und Unterschrift
Die Einweisung von Fremdfirmen muss schriftlich dokumentiert werden. Dazu gehört die Erstellung eines schriftlichen Nachweises, der die durchgeführten Einweisungen und die vermittelten Inhalte bestätigt. Die Fremdfirmen müssen eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen unterzeichnen. Diese Dokumentation ist gemäß §36 IfSG zu archivieren und bei Bedarf vorzulegen. Die Einhaltung der dokumentierten Vorgaben ist regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle externen Dienstleister die festgelegten Standards einhalten.
### Rechtsgrundlagen
Die Einweisung von Fremdfirmen in Rehaeinrichtungen basiert auf mehreren gesetzlichen Grundlagen. Dazu gehören das §36 Infektionsschutzgesetz (IfSG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die DGUV Vorschrift 2. Diese Regelwerke verpflichten den Auftraggeber, den Auftragnehmer über betriebs- und tätigkeitsbezogene Gefährdungen zu informieren und ihm angemessene Anweisungen zu erteilen. Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) konkretisieren die Anforderungen an den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen im Gesundheitsdienst. Auftraggeber und Auftragnehmer sind gleichermaßen verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
### Häufige Fehler und deren Vermeidung
Ein häufiger Fehler bei der Einweisung von Fremdfirmen ist die unzureichende Dokumentation der durchgeführten Einweisungen. Um dies zu vermeiden, muss jede Einweisung schriftlich festgehalten und von den Beteiligten unterschrieben werden. Ein weiterer Fehler ist das Fehlen spezifischer Anweisungen für unterschiedliche Fremdfirmen. Jede Firma muss individuell eingewiesen werden, um sicherzustellen, dass sie die spezifischen Anforderungen der Einrichtung versteht und umsetzt. Mangelnde Koordination bei mehreren Firmen am Arbeitsplatz kann zu Sicherheitsrisiken führen. Daher ist die Benennung eines Koordinators unerlässlich, um die Arbeiten zu überwachen und sicherzustellen, dass alle Beteiligten die Sicherheitsstandards einhalten.
Diese Standardarbeitsanweisung ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: