Diese SAA regelt die hygienisch sichere Handhabung, Aufbereitung und Anwendung von Elektrotherapie- und Ultraschallgeräten in allen Reha-Einrichtungen von Rehaklinik Sonnenhuegel. Sie gilt für alle Therapeuten und Mitarbeiter, die diese Geräte einsetzen, aufbereiten oder für ihre Wartung zuständig sind.
Ziel ist die Prävention von Kreuzinfektionen zwischen Rehabilitanden sowie die rechtskonforme Aufbereitung der eingesetzten Medizinprodukte gemäß § 8 MPBetreibV.
Die Einstufung des Ultraschall-Schallkopfs bestimmt das erforderliche Aufbereitungsverfahren:
| Anwendungssituation | Geltyp | Behälterform |
|---|---|---|
| Intakte Haut (Standardfall Physiotherapie) | Nicht-steriles Ultraschallgel | Spenderflaschen (für mehrere Rehabilitand:innen nutzbar) |
| Nicht-intakte Haut, Wundumgebung | Steriles Ultraschallgel | Ausschließlich sterile Einwegbehälter (Sachets) |
| Nach Hautdesinfektion / perkutane Maßnahmen | Steriles Ultraschallgel | Ausschließlich sterile Einwegbehälter (Sachets) |
Die konkreten Reinigungs- und Desinfektionsintervalle, Verantwortlichkeiten sowie die freigegebenen Präparate (inkl. Konzentrationen und Einwirkzeiten) für alle Therapiegeräte, Zubehörteile und Flächen sind zwingend dem Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan der Rehaklinik Sonnenhuegel zu entnehmen.
Als krankenhaushygienisches Grundprinzip gilt: Alle patienten- und personalnahen Kontaktflächen (z. B. Schallkopf, Elektroden, Bedienfeld, Behandlungsliege) sind nach jedem Wechsel der Rehabilitand:innen einer Wischdesinfektion zu unterziehen.
Diese Standardarbeitsanweisung ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: