Diese Standardarbeitsanweisung (SAA) beschreibt die spezifischen Hygienemaßnahmen für den Bereich Ergotherapie in der Rehaklinik Sonnenhuegel. Sie gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ergotherapie und richtet sich nach der KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen“ (Bundesgesundheitsblatt, August 2025) sowie den allgemeinen Basishygiene-Empfehlungen des RKI.
Fokus auf alltagsgleiches Risiko:
Die Vorgaben dieser SAA fokussieren sich primär auf Arbeitsbereiche und Tätigkeiten mit einem niedrigen, alltagsgleichen Infektionsrisiko. Sie definieren den Standard für die generelle Basishygiene im therapeutischen Alltag einer Standard-Rehabilitationseinrichtung.
Räumlicher Geltungsbereich:
Die SAA gilt für alle ergotherapeutischen Arbeitsbereiche – stationär wie ambulant – einschließlich Therapieraum, Werkraum, Lehrküche und ADL-Trainingsbereich (Aktivitäten des täglichen Lebens). Verfügt die Einrichtung über keine Lehrküche oder keinen ADL-Übungsraum, entfällt die Umsetzung der entsprechenden Kapitel (5 und 6); ein entsprechender Vermerk im bereichsspezifischen Hygieneplan ist in diesem Fall ausreichend.
Die nachfolgenden Basishygienemaßnahmen gelten verbindlich für alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Ergotherapie. Detaillierte Vorgaben zur Händehygiene sind in der
SAA Händehygiene geregelt; nachfolgend sind ergotherapiespezifische
Anforderungen und Mindeststandards aufgeführt.
Die hygienische Händedesinfektion hat nach den 5 WHO-Momenten zu erfolgen.
In der Ergotherapie sind insbesondere folgende Zeitpunkte relevant:
Zur Desinfektion ist ein alkoholisches Händedesinfektionsmittel
aus dem wandmontierten Spender zu verwenden (ca. 3 ml in trockene Hände einreiben,
alle Handflächen, Fingerkuppen, Daumen, Fingerzwischenräume und Nagelfalze vollständig
benetzen, bis zur vollständigen Abtrocknung einreiben – mind. 15-30 Sekunden –, nicht abtrocknen).
Bei Norovirus-Ausbrüchen ist ein viruzides Präparat zu
verwenden. Die jeweils aktuell verwendeten Mittel sind dem
Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan zu entnehmen.
Händewaschung mit Wasser und Seife (mind. 30 Sekunden) ist auf das notwendige Minimum zu
beschränken (Hautschutz!) und nur bei sichtbarer Verschmutzung, vor Arbeitsbeginn, nach
Toilettengang und nach Dienstende vorzunehmen. Bei sichtbar kontaminierten Händen zunächst
grobe Verschmutzung mit desinfektionsmittelgetränktem Einmaltuch entfernen, dann
Händedesinfektion durchführen.
Verbote während der Rehabilitandenversorgung: Ringe, Armbanduhren und
Armschmuck an Händen und Unterarmen sowie Nagellack, künstliche und lange Fingernägel
sind nicht zulässig.
Die PSA-Auswahl richtet sich nach dem Tätigkeitsrisiko gemäß TRBA 250 (Nov. 2025).
Einmalhandschuhe sind indikationsgerecht und rehabilitandenbezogen einzusetzen;
ein Wechsel zwischen Rehabilitanden ohne Handschuhwechsel ist ausdrücklich untersagt.
Nach jedem Ablegen der Handschuhe ist eine Händedesinfektion durchzuführen (mehr Informationen zum Umgang mit Handschuhen, siehe SAA Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung).
| Tätigkeit | Erforderliche PSA |
|---|---|
| Direkter Rehabilitandenkontakt ohne Infektionsrisiko | Berufskleidung |
| Kontakt mit Körperflüssigkeiten / nicht intakter Haut / Schleimhäuten | Unsterile Einmalhandschuhe (latexfrei bevorzugt) + ggf. Schutzkittel |
| Feuchte Arbeitsmaterialien (Ton, Gips, Farbe) | Einmalhandschuhe (latexfrei bevorzugt) |
| Reinigung / Umgang mit Desinfektionsmitteln | Chemikalienbeständige Mehrwegschutzhandschuhe |
| Aerosol-/Spritzgefahr (z. B. Flächendesinfektion, Reinigung) | Chirurgischer MNS + Schutzbrille |
| Verletzungsgefährdete Arbeiten (Werkraum, Arbeitstherapie) | Teilbeschichtete mechanische Schutzhandschuhe |
| Tätigkeiten mit isolierten / MRE-Rehabilitanden | Gemäß SAA Umgang mit MRE-Rehabilitanden bzw. erregerspezifischem Merkblatt |
Die Aufbereitungsart richtet sich nach dem Material und dem Kontaminationsrisiko.
Rehabilitanden führen vor und nach der Ergotherapiesitzung eine hygienische
Händedesinfektion durch; dies ist durch die Therapeutin / den Therapeuten anzuleiten
und zu fördern.
Werkzeuge und Arbeitsmittel der Ergotherapie werden entsprechend ihrer Anwendungskategorie
aufbereitet (Klassifikation nach Spaulding, konkretisiert durch die RKI/BfArM-Richtlinie
„Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten”, 2012).
Ergotherapeutische Arbeitsmittel gelten in der Regel als unkritische
Medizinprodukte (Kontakt mit intakter Haut).
| Kategorie | Beispiele in der Ergotherapie | Aufbereitungsstufe |
|---|---|---|
| Unkritisch (Kontakt mit intakter Haut) | Scheren, Lineale, Griffhilfen, Hämmer, Stempel, Pinsel | Wischdesinfektion (Reinigung und Desinfektion in einem Schritt möglich; Mittel gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan) |
| Semikritisch A (Kontakt mit Schleimhaut / nicht intakter Haut) | Mundpflegebesteck, Schlucktherapiehilfen, intraorale Therapiehilfen | Reinigung und Desinfektion in separaten Schritten (Tauchbad, maschinelle Aufbereitung oder validiertes Wischverfahren); SAA Aufbereitung von Medizinprodukten beachten |
| Semikritisch B (komplex geformte Oberflächen, Hohlräume, schwer aufbereitbar) |
In der Ergotherapie selten; ggf. spezifische Therapiehilfen mit Hohlräumen |
Sterilisation oder Einmalmaterial bevorzugen; Einzelfallentscheidung mit Hygienebeauftragten |
Dieses Kapitel gilt ausschließlich für Einrichtungen mit einer Lehrküche
im Bereich Ergotherapie.
Die Lehrküche gilt als Betriebsstätte mit Lebensmittelumgang.
Ein HACCP-Konzept mit schriftlicher Dokumentation ist gesetzlich
verpflichtend (VO (EG) Nr. 852/2004, LMHV). Das einrichtungsinterne HACCP-Konzept ist
verbindliche Grundlage und von der ergotherapeutischen Fachkraft vollständig umzusetzen.
Dieses Kapitel gilt für Einrichtungen mit einem ADL-Trainingsbereich
(Activities of Daily Living).
Im ADL-Training kommen Rehabilitanden mit Alltagsgegenständen und Hilfsmitteln in engen
Kontakt. Die Eigenverantwortung der Rehabilitanden für hygienisches Verhalten ist
aktiv zu fördern.
Rehabilitanden werden zu Beginn der ADL-Therapie in grundlegenden Hygienemaßnahmen
unterwiesen:
Schulungsinhalt und -datum sind in der Rehabilitandendokumentation festzuhalten.
Diese Standardarbeitsanweisung ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: