Diese SAA legt die hygienischen Grundprinzipien und Mindeststandards für die Reinigung und Desinfektion aller Flächen und Räume in Rehaklinik Sonnenhuegel fest. Sie dient der Prävention nosokomialer Infektionen durch die systematische Unterbrechung von Übertragungswegen und schützt Rehabilitanden, Personal und Besucher.
Abgrenzung: Diese SAA richtet sich an Führungskräfte, Hygienebeauftragte, Qualitätsmanagement und den ärztlichen Dienst. Sie beschreibt was zu tun ist und warum – nicht die schrittweise Handlungsanleitung für das Reinigungspersonal. Die operativen, bereichsspezifischen Arbeitsanweisungen mit konkreten Produkten, Konzentrationen, Einwirkzeiten und Arbeitsabläufen sind im separaten Dokument
Bereichsspezifische Arbeitsanweisungen für Reinigungspersonal
hinterlegt. Diese bereichsspezifische Arbeitsanweisungen für Reinigungspersonal ist verbindlicher Bestandteil des Hygieneplans und am jeweiligen Arbeitsplatz vorzuhalten. Bei Widersprüchen zwischen dieser SAA und der bereichsspezifischen Arbeitsanweisungen für Reinigungspersonal hat die Arbeitsanweisungen für Reinigungspersonal für den operativen Vollzug Vorrang.
Der Geltungsbereich dieser SAA umfasst alle Bereiche von Rehaklinik Sonnenhuegel. Die Grundlage bildet eine risikobasierte Vorgehensweise entsprechend der KRINKO-Empfehlung zur Flächenhygiene (2022) und der KRINKO-Empfehlung zur Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen (2025).
Alle Flächen und Bereiche werden nach dem mit ihnen verbundenen Infektionsrisiko kategorisiert. Die Risikostufe bestimmt das anzuwendende Reinigungsverfahren und die erforderliche Häufigkeit. Die Zuordnung ist schriftlich zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen.
| Risikobereich | Beispiele in der Reha-Einrichtung | Reinigungsverfahren | Mindesthäufigkeit |
|---|---|---|---|
| I – Geringes Risiko | Büros, Verwaltung, Technikräume, Flure ohne Rehabilitandenverkehr | Flächenreinigung | ≥ 1× wöchentlich |
| II – Mittleres Risiko | Rehabilitandenzimmer, Therapieräume, Flure mit Rehabilitandenverkehr, Aufenthaltsräume, Speisesaal | Flächenreinigung | ≥ 1× täglich |
| III – Hohes Risiko | Sanitäranlagen, Behandlungsräume mit invasiven Maßnahmen, Isolier-/Kohortierungszimmer | Flächendesinfektion (gezielt) | ≥ 1× täglich; bei Kontamination sofort |
Für den Einsatz von Desinfektionsmitteln gilt das Minimierungsgebot: Desinfektion ist nur dort indiziert, wo eine Reinigung allein das Infektionsrisiko nicht ausreichend senkt. Jeder Desinfektionsmitteleinsatz basiert auf einer Nutzen-Risiko-Analyse unter Berücksichtigung von Erregerrisiko, Materialverträglichkeit und Mitarbeiterschutz.
Patientennahe Flächen (Risikobereich II) sind häufig berührte Oberflächen im direkten Umfeld der Rehabilitanden. Sie werden mindestens 1× täglich desinfizierend gereinigt sowie zusätzlich bei sichtbarer Verschmutzung und nach jedem Rehabilitandenwechsel.
Produkt, Konzentration und Einwirkzeit sind dem einrichtungseigenen Desinfektionsmittelplan zu entnehmen.
Patientenferne Flächen werden selten berührt und stellen unter üblichen Bedingungen kein direktes Infektionsrisiko dar. Sie werden regelmäßig gereinigt, jedoch nicht routinemäßig desinfiziert (Minimierungsgebot).
Häufigkeit: Mindestens 1× wöchentlich; bei sichtbarer Verschmutzung sofort. Fußböden in Rehabilitandenzimmern und Therapieräumen (Risikobereich II): täglich feucht wischen mit desinfizierendem Reiniger gemäß Desinfektionsmittelplan.
Sanitäranlagen sind Hochrisikobereiche für fäkal-orale und Kontaktübertragung. Alle Kontaktflächen werden mindestens 1× täglich desinfizierend gereinigt; bei sichtbarer Verschmutzung sofort.
Bei Kontamination von Flächen mit potenziell infektiösem Material (Blut, Sekrete, Exkrete, Erbrochenes) ist unverzüglich eine gezielte Desinfektion durchzuführen. Die Maßnahme hat Vorrang vor Routinetätigkeiten.
| Situation / Erreger | Mindest-Wirkspektrum | Hinweis |
|---|---|---|
| Bakterielle Kontamination (Standardfall) | Bakterizid, levurozid | Standardprodukt aus Desinfektionsmittelplan |
| MRSA, VRE, ESBL (kolonisiert/infiziert) | Bakterizid, levurozid | Hygienebeauftragte:n informieren; Standardmittel in der Regel ausreichend |
| Blut, Körperflüssigkeiten (allgemein) | Bakterizid, levurozid, begrenzt viruzid | Hepatitis-B/C- und HIV-Übertragungsrisiko berücksichtigen |
| Norovirus / Rotavirus | Begrenzt viruzid PLUS | Einwirkzeit ≥ 15 min; Rücksprache Hygienebeauftragte:r oder ärztlicher Dienst |
| Clostridioides difficile (Sporen) | Sporozid | Chlorhaltiges Mittel (z. B. Natriumhypochlorit); Rücksprache Hygienebeauftragte:r / ärztlicher Dienst zwingend erforderlich |
Bei unbekanntem Erregerprofil und bei allen Ausbruchssituationen ist die Hygienebeauftragte:r oder der ärztliche Dienst unmittelbar zu konsultieren.
Nach jeder Entlassung oder Verlegung einer/eines Rehabilitanden ist das Zimmer vor Neubelegung vollständig desinfizierend zu reinigen. Die Neubelegung darf erst nach schriftlicher Freigabe erfolgen.
Besondere Situation: Bei Entlassung nach Kolonisation/Infektion mit MRE (MRSA, ESBL, VRE, MRGN), Norovirus oder C. difficile ist das Wirkspektrum des Desinfektionsmittels entsprechend anzupassen (s. Kap. 5, Mittelwahltabelle). Rücksprache mit Hygienebeauftragte:r oder ärztlichem Dienst ist in diesen Fällen verpflichtend.
Zweimal jährlich wird eine vollumfängliche Grundreinigung aller Bereiche der Einrichtung durchgeführt. Ziel ist die Entfernung von Biofilmen, eingetrockneten Verunreinigungen und Pflegemittelrückständen, die durch die Routinereinigung nicht erfasst werden.
Der Einsatz von Desinfektionsmitteln erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben des einrichtungseigenen Desinfektionsmittelplans. Folgende Grundsätze sind verbindlich:
Fehlerhafte Aufbereitung von Tuchspendersystemen ist eine häufige Quelle der Rekontamination von Flächen. Folgende Regeln gelten:
Zur systematischen Vermeidung von Keimverschleppung zwischen Bereichen unterschiedlichen Infektionsrisikos wird in Rehaklinik Sonnenhuegel ein verbindliches Farbzonensystem für alle Reinigungs- und Desinfektionstücher sowie Wischbezüge und Reinigungsutensilien eingesetzt. Das System ist Grundlage der Zonenreinigung und korrespondiert direkt mit den Risikobereichen aus Kapitel 2.
| Farbe | Bereich / Anwendung | Risikobereich (s. Kap. 2) |
|---|---|---|
| Rot | Sanitäranlagen: Toiletten (Sitz, Rand, Außenfläche), Urinale, Bodenabläufe, Spülkästen | III – Hoch |
| Gelb | Patientennahe Flächen in Rehabilitandenzimmern: Bettrahmen, Nachttisch, Türklinken, Rufanlagen, Therapiegeräteoberflächen | II – Mittel |
| Blau | Allgemeinbereiche: Flure, Böden, Büros, Verwaltung, Treppenhäuser, patientenferne Flächen | I – Gering |
| Grün | Küchen- und Lebensmittelbereiche, Speisesaal (Tischflächen), Pantryküchen | II – Mittel (HACCP) |
| Weiß | Isolierzimmer und Kohortierungsbereiche (MRE, Norovirus, C. difficile): ausschließlich für diesen Raum, nach Gebrauch sofort entsorgen | III – Hoch (Sonderfall) |
Die verbindliche Farbzuordnung für jeden einzelnen Bereich der Einrichtung ist im Reinigungs- und Desinfektionsplan (RDP) – Bereichsspezifische Arbeitsanweisungen für Reinigungspersonal festgelegt und am jeweiligen Arbeitsplatz sowie im Putzraum als Aushang vorzuhalten.
Alle Mitarbeitenden, die Reinigungs- und Desinfektionstätigkeiten ausführen, werden bei Einarbeitung und jährlich im Farbzonensystem unterwiesen. Die Farbzuordnungstabelle ist in allen Putzräumen, Materialausgaben und Stationsstützpunkten als Aushang dauerhaft sichtbar anzubringen. Verwechslungen oder Abweichungen von der Farbzuordnung sind der Reinigungsleitung oder Hygienebeauftragten unverzüglich zu melden.
Die lückenlose Dokumentation aller Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen dient der Qualitätssicherung, der Nachweisführung gegenüber Behörden und der Rückverfolgbarkeit bei Infektionsereignissen.
| Maßnahme | Mindestinhalt der Dokumentation | Verantwortlich | Aufbewahrungsfrist |
|---|---|---|---|
| Routinemäßige Flächendesinfektion (täglich) | Datum, Bereich/Zimmernummer, Kürzel der durchführenden Person | Reinigungspersonal | Mindestens 1 Jahr |
| Schlussdesinfektion | Zimmernummer, Datum/Uhrzeit Beginn und Freigabe, eingesetztes Mittel, Konzentration, Einwirkzeit, Unterschrift freigebende Person | Pflege- oder Reinigungsleitung | Mindestens 3 Jahre |
| Grundreinigung (halbjährlich) | Datum, betroffene Bereiche, eingesetzte Mittel, durchführende Personen, Unterschrift verantwortliche Person nach Begehung | Hygienebeauftragte:r / Reinigungsleitung | Mindestens 3 Jahre |
| Gezielte Desinfektion bei Kontamination | Ort, Datum/Uhrzeit, Art der Kontamination, eingesetztes Mittel, Einwirkzeit, durchführende Person | Durchführende Person; Meldung an Hygienebeauftragte:r | Mindestens 3 Jahre |
| Aufbereitung Mehrweg-Tuchspender (täglich) | Datum, Produkt, Konzentration, Kürzel durchführende Person | Reinigungspersonal | Mindestens 1 Jahr |
| Schulung Personal (Desinfektionsmittel/Hygiene) | Datum, Thema, Teilnehmerliste mit Unterschriften, Name schulende Person | Hygienebeauftragte:r | Mindestens 5 Jahre |
Die Dokumentation erfolgt auf den einrichtungsinternen Reinigungs- und Desinfektionsnachweisformularen (Checklisten oder digitales System). Formulare werden von der jeweils verantwortlichen Person (Pflege-/Reinigungsleitung oder Hygienebeauftragte:r) gegengezeichnet und in der Hygienedokumentation der Einrichtung aufbewahrt.
Abweichungen vom Soll-Standard (z. B. unterlassene Reinigung, Einsatz nicht gelisteter Mittel, fehlerhafte Dosierung) werden unverzüglich der Hygienebeauftragten oder dem ärztlichen Dienst gemeldet, schriftlich festgehalten und mit korrektiven Maßnahmen versehen.
Diese Standardarbeitsanweisung ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: