Die Händehygiene ist die wirksamste Einzelmaßnahme zur Unterbrechung von Infektionsübertragungen in Gesundheitseinrichtungen. Diese SAA legt verbindliche Mindestanforderungen für Rehaklinik Sonnenhuegel fest und gilt für alle Mitarbeitenden mit direktem oder indirektem Rehabilitandenkontakt sowie für alle Personen, die in klinisch-therapeutischen, pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Bereichen tätig sind.
Darüber hinaus gilt diese SAA für Auszubildende, Praktikant:innen, ehrenamtliche Helfer sowie Besucher in Risikobereichen (z. B. Isolationszimmer). Sie bildet die einrichtungsübergreifende Handlungsgrundlage und ergänzt den einrichtungsspezifischen Hygieneplan.
Die hygienische Händedesinfektion ist nach den fünf Momenten der WHO durchzuführen. Die Reihenfolge ist verbindlich:
Hinweis: Handschuhe ersetzen die hygienische Händedesinfektion nicht. Nach dem Ausziehen von Handschuhen ist stets eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Anforderungen an Handschuhe und weitere persönliche Schutzausrüstung sind in der SAA Handschuhhygiene und PSA-Einsatz geregelt.
Das zu verwendende alkoholbasierte Händedesinfektionsmittel ist dem Reinigungs- und Desinfektionsplan der Einrichtung zu entnehmen (ausschließlich VAH- oder RKI-gelistete Präparate).
Wichtig: Bei sichtbarer Verschmutzung der Hände ist zunächst Händewaschen (→ Kap. 3) durchzuführen; erst danach ist die Desinfektion indiziert.
Händewaschen mit Wasser und Seife ist nicht die Standardmaßnahme der Händedesinfektion; es ist ausschließlich bei folgenden Indikationen durchzuführen:
Routinemäßiges Händewaschen vor der hygienischen Händedesinfektion ist nicht indiziert und schädigt die Hautbarriere unnötig. Alkoholbasierte Händedesinfektionsmittel sind bei den übrigen Indikationen stets zu bevorzugen. Maßnahmen zum Hautschutz und zur Hautpflege sind in der gesonderten SAA Hautschutz und Hautpflege geregelt.
Wasserarmaturen müssen ohne direkte Handberührung bedienbar sein (Ellenbogen-, Fuß- oder Sensorbedienung). Gemeinschaftshandtücher sind verboten.
Wandspender für alkoholbasiertes Händedesinfektionsmittel sowie Seifenspender sind an folgenden Standorten dauerhaft und betriebsbereit zu installieren:
Persönliche Kleingebinde (Taschenflaschen, Kitteltaschenflaschen) sind ergänzend erlaubt und werden für den Therapiebereich empfohlen.
Anforderungen an Befüllung, Aufbereitung und Wartung der Spender sind in der gesonderten SAA Pflege von Händedesinfektionsmittelspendern verbindlich geregelt.
Alle Mitarbeitenden sind zur korrekten Händehygiene zu schulen. Schulungen müssen praxisnah und nachweisbar durchgeführt werden.
Übergeordnete Anforderungen an das Schulungskonzept Infektionsprävention sowie die systematische Überwachung der Händehygiene-Compliance (einschließlich Verbrauchsauswertung und Beobachtungsaudits) sind in der gesonderten SAA Compliance Händehygiene geregelt.
Diese Standardarbeitsanweisung ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: