Diese Standard-Arbeitsanweisung (SAA) regelt Maßnahmen zum Hautschutz,
zur Hautreinigung und zur Hautpflege aller Beschäftigten der
Rehaklinik Sonnenhuegel, die im Rahmen ihrer beruflichen
Tätigkeit einer Hautgefährdung ausgesetzt sind. Ziel ist die Prävention
arbeitsbedingter Hauterkrankungen – insbesondere irritativ-toxischer und
allergischer Kontaktdermatitiden sowie der Berufserkrankung BK 5101.
Der Geltungsbereich erfasst alle Berufsgruppen mit regelmäßigem
Hautkontakt zu Wasser, wässrigen Lösungen, Desinfektions- oder
Reinigungsmitteln sowie alle Beschäftigten, die regelmäßig
flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen. Dazu zählen insbesondere:
Pflegepersonal, Therapeuten aller Fachbereiche, Reinigungspersonal,
Küchenpersonal und medizinisch-technisches Personal.
Feuchtarbeit im Sinne der TRGS 401 (Fassung 2022) liegt
vor, wenn Beschäftigte tätigkeitsbedingt mindestens eines der folgenden
Kriterien erfüllen:
Treffen diese Kriterien zu, sind die Maßnahmen dieser SAA sowie eine
arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß Kapitel 7 verpflichtend einzuleiten.
Hautschutzmittel bilden eine ergänzende Barriereschicht und reduzieren
die Aufnahme hautschädigender Substanzen. Sie ersetzen keine technischen
oder organisatorischen Schutzmaßnahmen, sondern ergänzen diese als
persönliche Schutzmaßnahme (PSM) nach dem STOP-Prinzip.
Hautschutzmittel sind zu Beginn jeder Arbeitsschicht
sowie nach jeder Pause mit vorangegangenem Händewaschen erneut
aufzutragen. Die konkret einzusetzenden Produkte sind dem
Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan (bzw. Hautschutzplan) der Einrichtung
zu entnehmen.
Hände sind bei sichtbarer Verschmutzung mit milder,
pH-hautneutraler Flüssigseife (pH 5,5–7,0) zu reinigen. Im Arbeitsalltag
hat die hygienische Händedesinfektion Vorrang vor dem
Händewaschen, sofern keine sichtbare Verschmutzung vorliegt – alkoholische
Händedesinfektionsmittel belasten die Hautbarriere bei sachgemäßer
Anwendung weniger als wiederholtes Waschen.
Hautpflegemittel für den Arbeitsbereich sind parfümfrei
und konservierungsmittelarm zu wählen, um allergische
Kontaktreaktionen zu minimieren. Produkte mit bekannten
Kontaktallergenen (z. B. Methylisothiazolinon, Duftstoffe) sind
auszuschließen. Die konkrete Produktauswahl ist dem Hautschutz- bzw.
Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan der Rehaklinik Sonnenhuegel zu
entnehmen.
Die einrichtungsspezifische Produktliste (Hautschutzmittel,
Hautpflegemittel, Händedesinfektionsmittel, Handreinigungsmittel) ist
im Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan der
Rehaklinik Sonnenhuegel verbindlich festgelegt. Der Plan wird durch die
Hygienebeauftragten in Abstimmung mit dem ärztlichen Dienst
aktualisiert – mindestens alle 2 Jahre sowie bei Produktwechsel.
Bei der Produktauswahl sind folgende Mindestanforderungen zu beachten:
Alle verwendeten Produkte werden im Hautschutz- und Händehygieneplan
(Aushang an Waschplätzen und Desinfektionsspendern) nach
Tätigkeitsbereich und Produktfunktion übersichtlich dargestellt. Der Plan
orientiert sich an den BGW-Vorlagen für den Gesundheitsdienst
(Stand 01/2025). Konkrete Produktnamen sind ausschließlich im
Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan zu führen – nicht in dieser SAA.
Schutzhandschuhe schützen vor biologischen, chemischen und physikalischen
Einwirkungen. Da langes oder zu häufiges Tragen selbst Feuchtarbeit
erzeugt und die Hautbarriere schädigt, ist ihr Einsatz
gezielt, indikationsbezogen und zeitlich begrenzt
zu gestalten.
Arbeitsbedingte Hauterkrankungen entwickeln sich häufig schleichend.
Frühzeitiges Erkennen und konsequentes Handeln sind entscheidend für den
Therapieerfolg und den Erhalt der Berufsfähigkeit.
Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur
Unterlassung der ursächlichen Tätigkeit gezwungen haben oder zukünftig
zwingen, sind als Berufskrankheit BK 5101
(BKV Anlage 1 Nr. 5101) der BGW anzuzeigen. Die Verdachtsanzeige
erfolgt durch den behandelnden Arzt; der Arbeitgeber kann ergänzend
eine eigene Anzeige erstatten. Hygienebeauftragte oder ärztlicher
Dienst unterstützen bei der Einleitung des Verfahrens.
Alle Beschäftigten mit Hautgefährdung sind mindestens
einmal jährlich sowie bei erstmaliger Aufnahme einer
gefährdenden Tätigkeit oder bei wesentlichen Änderungen am
Arbeitsverfahren zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst:
Unterweisungen werden schriftlich dokumentiert (Datum, Teilnehmende,
Inhalte, Unterschriften) und mindestens 3 Jahre
aufbewahrt.
Bei Tätigkeiten mit Feuchtarbeit ist die arbeitsmedizinische Vorsorge
wie folgt zu veranlassen:
Diese Standardarbeitsanweisung ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: