Diese SAA regelt das systematische Impfmanagement für alle Beschäftigten der Rehaklinik Sonnenhuegel. Ziel ist der wirksame Schutz des Personals und der Rehabilitanden vor impfpräventablen Erkrankungen sowie die Erfüllung gesetzlicher Nachweispflichten nach §23a IfSG.
Rehabilitationseinrichtungen gelten gemäß §23 Abs. 3 Nr. 2 IfSG als Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit einer den Krankenhäusern vergleichbaren medizinischen Versorgung. Für das dort tätige Personal gelten daher die verschärften Anforderungen des §23a IfSG. Rehabilitanden sind besonders schutzbedürftig, da sie häufig an Grunderkrankungen mit eingeschränkter Immunkompetenz leiden.
Der Geltungsbereich umfasst:
Rehabilitanden der Rehaklinik Sonnenhuegel sind nicht vom Geltungsbereich dieser SAA erfasst; Impfempfehlungen für Rehabilitanden erfolgen auf ärztliche Initiative im Rahmen der individuellen Behandlung.
Alle nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Beschäftigten müssen vor Beschäftigungsbeginn gegenüber der Einrichtungsleitung einen ausreichenden Masernschutz nachweisen. Ohne gültigen Nachweis ist eine Tätigkeitsaufnahme nicht zulässig (§31 IfSG).
Als Nachweis anerkannt werden:
Die Einrichtungsleitung ist verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren, wenn kein Nachweis vorgelegt wird oder werden kann (§23a Abs. 2 IfSG).
Folgende Impfungen sind für Personal mit Rehabilitandenkontakt beruflich indiziert und im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung kostenlos anzubieten:
| Impfung | Zielgruppe | Impfschema | Serologische Kontrolle |
|---|---|---|---|
| Masern, Mumps, Röteln (MMR) | Alle nach 31.12.1970 Geborenen ohne 2-maligen Impfnachweis oder Immunitätsbeleg | 2 Dosen MMR-Impfstoff, Mindestabstand ≥4 Wochen | Nicht routinemäßig erforderlich |
| Varizellen | Alle ohne gesicherte Immunität (keine dokumentierte Erkrankung, <2 Impfungen) | 2 Dosen, Abstand ≥4–6 Wochen; bei unklarer Anamnese: Serologie vor Impfung | Anti-Varizella-IgG bei unklarer Vorerkrankungsanamnese |
| Hepatitis B | Alle mit möglichem Kontakt zu Blut, Blutprodukten oder Körperflüssigkeiten | 3-Dosen-Serie (Monat 0–1–6); Anti-HBs-Kontrolle 4–8 Wochen nach Abschluss | Pflicht: Anti-HBs ≥100 IU/L = ausreichend; 10–99 IU/L: Booster-Impfung; <10 IU/L: Non-Responder → HBsAg-Status klären, individuelle Schutzmaßnahmen einleiten |
| Pertussis | Alle mit direktem Rehabilitandenkontakt | Einmalig Tdap (kombiniert mit nächster Td-Auffrischimpfung); Wiederholung alle 10 Jahre | Nicht erforderlich |
| Influenza | Alle Beschäftigten mit Rehabilitandenkontakt | Jährlich, bevorzugt Oktober/November; ab 60 Jahren: MF-59-adjuvantierter oder Hochdosis-Impfstoff | Nicht erforderlich |
| COVID-19 | Alle Beschäftigten; besonders bei Kontakt zu immunsupprimierten Rehabilitanden | Basisimmunität (3 Dosen); jährliche Auffrischung empfohlen (bevorzugt Herbst) | Nicht routinemäßig erforderlich |
Hinweis für gebärfähige Personen: Für Personen im gebärfähigen Alter ist ein 2-maliger Rötelnschutz (MMR) besonders wichtig. Bei fehlendem Nachweis ist eine Serologie anzubieten.
Die Einstufung in die jeweilige Schutzstufe erfolgt durch den Betriebsarzt auf Basis der schriftlichen Gefährdungsbeurteilung gemäß BioStoffV.
Impfdaten sind besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO. Die Verarbeitung ist zulässig im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses (§22 BDSG) und zur Erfüllung gesetzlicher Nachweispflichten. Dritte erhalten keinen Zugang zu Impfdaten. Eine Übermittlung an das Gesundheitsamt erfolgt ausschließlich auf dessen behördliche Anforderung gemäß §23a Abs. 2 IfSG.
| Erreger | Zeitfenster | Maßnahme bei nicht ausreichender Immunität |
|---|---|---|
| Masern | Aktive Impfung: ≤72 h nach Exposition (bis max. 6 Tage möglich); IVIG: ≤6 Tage nach Exposition | Immunkompetente: MMR-Impfung; Immunsupprimierte und Schwangere: IVIG 0,5 ml/kg KG i.v.; Freistellung vom Rehabilitandenkontakt für die Dauer der Inkubationszeit (8–21 Tage) bei nicht gesicherter Immunität |
| Varizellen | Aktive Impfung: 3–5 Tage nach Exposition; VZIG (Varizella-Zoster-Immunglobulin): ≤96 h (4 Tage) nach Exposition | Immunkompetente: Varizellen-Impfung (2 Dosen); Immunsupprimierte, Schwangere, Neugeborene: VZIG; Freistellung vom Rehabilitandenkontakt bis zu 21 Tage nach Exposition bei fehlender Immunität |
| Hepatitis B | Möglichst innerhalb von 6 h, spätestens 48 h nach Exposition |
Kein oder unvollständiger Impfschutz: simultane Aktiv-/Passivimmunisierung (HBV-Impfung + Hepatitis-B-Immunglobulin 0,06 ml/kg KG i.m.) Anti-HBs ≥100 IU/L (Titer <10 Jahre): keine PEP erforderlich Anti-HBs 10–99 IU/L: Booster-Impfung Non-Responder (Anti-HBs <10 IU/L): HBIG + Impfung; HBsAg-Status der Indexperson klären |
| Pertussis | Antibiotische Prophylaxe bis 21 Tage nach letztem Kontakt zum Indexfall sinnvoll |
Erwachsene: Azithromycin 500 mg Tag 1, dann 250 mg Tag 2–5 (5 Tage) oder Clarithromycin 2 × 500 mg/Tag für 7 Tage Zusätzlich: Tdap-Impfung, wenn letzte Pertussis-Impfung >5 Jahre zurückliegt |
Diese Standardarbeitsanweisung ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: