Diese Standard-Arbeitsanweisung (SAA) legt die hygienischen Mindestanforderungen für
logopädische Abteilungen in [Einrichtungsname] fest. Sie gilt für
alle Mitarbeitenden, die logopädische Diagnostik und Therapie durchführen, einschließlich
der fiberendoskopischen Evaluation des Schluckens (FEES, hierzu siehe separate SAA Fiberendoskopischen Evaluation des Schluckens FEES).
Ziel ist die Prävention nosokomialer Infektionen, insbesondere aspirationsbedingter
Pneumonien, Kreuzinfektionen über Therapiematerialien sowie Infektionen durch mangelhaft
aufbereitete Medizinprodukte. Die SAA konkretisiert die allgemeinen Vorgaben des
einrichtungsinternen Hygieneplans für den logopädischen Bereich und ist für alle dort
tätigen Mitarbeitenden verbindlich.
Abgrenzung: Diese SAA ersetzt nicht den einrichtungsweiten Hygieneplan.
Sie ergänzt ihn um bereichsspezifische Festlegungen der Logopädie.
Im logopädischen Therapie- und Diagnostikbereich müssen folgende Ausstattungsmerkmale
vorhanden sein:
Die hygienische Händedesinfektion ist die wichtigste Einzelmaßnahme zur Infektionsprävention
und in folgenden Situationen verpflichtend:
Technik: 3–5 ml alkoholisches Händedesinfektionsmittel in die trockenen
Hände einreiben und 15-30 Sekunden einmassieren (alle
Fingerzwischenräume, Fingerkuppen, Daumen, Handrücken). Händewaschen nur bei sichtbarer
Verschmutzung oder nach Kontakt mit Sporenbildnern (z. B.
Clostridioides difficile).
PSA ist situationsgerecht und risikoadaptiert zu wählen:
Die Mundpflege bei Rehabilitand:innen mit Dysphagie dient der Reduktion der
oropharyngealen Keimbelastung und senkt nachweislich das Risiko aspirationsbedingter
Pneumonien. Eine obligatorische antiseptische Mundspülung für alle
Rehabilitand:innen ist nicht indiziert; die Maßnahmen sind
risikoadaptiert zu wählen.
Bei Rehabilitand:innen mit eingeschränkter Eigenmundpflege oder erhöhtem
Aspirationsrisiko (z. B. bei Dysphagie Grad II–IV nach FOIS-Skala) ist vor
Schlucktherapie und FEES folgendes Vorgehen durchzuführen:
Bei der klinischen Schluckuntersuchung und standardisierten Schlucktests
(z. B. 3-Unzen-Wassertest, GUSS) kommen Materialien in Kontakt mit
Mundschleimhaut, Speichel und Nahrungsmitteln. Einwegartikel sind zu
bevorzugen; der Einsatz wiederverwendbarer Materialien erfordert eine
validierte Aufbereitung. Medizinprodukte mit Schleimhautkontakt werden als semikritisch eingestuft.
Entsorgung nach Einzelverwendung in den Restabfall; gemäß einrichtungsinternem Abfallkonzept
(AS 18 01 04).
Metallene Schlucklöffel oder spezielle Diagnostikinstrumente sind nach
jedem Einsatz gemäß folgender Schrittfolge aufzubereiten:
Die konkreten Desinfektionsmittelbezeichnungen, Konzentrationen und
Einwirkzeiten sind der einrichtungsinternen
Aufbereitungsanleitung bzw. dem Reinigungs-Desinfektionsplan zu entnehmen.
Materialien, die mit der Mundschleimhaut oder Körpersekreten in Kontakt kommen
(z. B. orale Stimulationsinstrumente, Therapielöffel, Vibrationsgeräte,
Mundmotorikhilfen, Eisstiele), sind entweder als Einwegartikel
einzusetzen oder nach jedem Einsatz vollständig aufzubereiten.
Therapietische, Stuhllehnen und alle von Rehabilitand:innen berührten
Flächen sind nach jeder Therapieeinheit zu desinfizieren. Das Präparat
ist dem Reinigungs-Desinfektionsplan zu entnehmen.
Eine vollständige Dokumentation aller Hygienemaßnahmen ist gesetzlich
verpflichtend und Grundlage für die Nachverfolgbarkeit sowie behördliche
Überprüfungen.
Alle Dokumente sind für Begehungen durch zuständige Gesundheitsbehörden
und Hygienebeauftragte vollständig und jederzeit
zugänglich aufzubewahren.
Diese Standardarbeitsanweisung ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: