Das medizinisch-therapeutische Training (MTT) ist ein wesentlicher Bestandteil der Rehabilitation in der Einrichtung – Rehaklinik Sonnenhuegel. Es umfasst gerätegestützte Trainingstherapieverfahren und ist fester Bestandteil der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP), der Ambulanten Medizinischen Rehabilitation (AMR) sowie der Arbeitsplatzbezogenen Muskuloskeletalen Rehabilitation (ABMR).
Diese Standard-Arbeitsanweisung (SAA) richtet sich an Therapeut:innen, Sportwissenschaftler:innen, Pflegefachpersonen und Hilfskräfte im MTT-Bereich. Ziel ist die Sicherstellung der hygienischen Durchführung des MTT gemäß der KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen” (2025) auf Basis eines risikobasierten Ansatzes.
Die KRINKO differenziert fünf Infektionsrisikostufen: hoch, mittel, niedrig, gering und alltagsgleich. MTT-Bereiche sind in der Regel der Risikostufe „gering” bis „niedrig” zuzuordnen; die konkrete Einstufung erfolgt einrichtungsintern im Rahmen der dokumentierten Risikoanalyse. Maßnahmen sind entsprechend der Risikoeinstufung anzupassen.
Die SAA stellt sicher, dass alle Beteiligten die hygienischen Anforderungen und Abläufe kennen und umsetzen können, um Infektionsrisiken zu minimieren, ohne Therapieziele zu beeinträchtigen. Abweichungen von dieser SAA müssen fachlich begründet und schriftlich dokumentiert werden.
Die Kontaktflächen aller Trainingsgeräte (Griffe, Polster, Sitzflächen, Einstellhebel, Touchscreens) sind nach jeder Nutzung durch Rehabilitanden zu desinfizieren, um Kreuzkontaminationen zu verhindern. Die Desinfektion erfolgt durch das Personal oder – nach dokumentierter Einweisung – durch die Rehabilitanden selbst (siehe Kapitel 5). Die einzusetzenden Mittel und Konzentrationen sind dem einrichtungsinternen Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan zu entnehmen.
Ausschließlich Mittel aus der aktuellen VAH-Desinfektionsmittelliste (Verbund für Angewandte Hygiene, www.vah-online.de) im Bereich Flächendesinfektion verwenden. Die sog. „RKI-Liste” bezieht sich auf behördlich angeordnete Desinfektionen und ist für die Routineflächendesinfektion im MTT nicht die primäre Referenz. Für die Routinedesinfektion von Trainingsgeräten haben sich alkoholbasierte Flächendesinfektionsmittel bewährt (schnelle Wirksamkeit, geringe Rückstände, materialschonend).
Die Herstellerangaben zur Einwirkzeit (z. B. 1 Minute) sind einzuhalten. Die Fläche muss bei der Anwendung vollständig benetzt werden und anschließend an der Luft trocknen. Ein Nachwischen oder Trockenreiben vor Ablauf der Einwirkzeit ist unzulässig. Eine durchgehende sichtbare Feuchtigkeit über die gesamte Einwirkzeit ist nicht zwingend erforderlich, sofern die Fläche zu Beginn lückenlos benetzt war.
Auch Kleingeräte (Therabänder, Faszienrollen, Pezzibälle, Gymnastikmatten, Handtrainer) sind nach jeder Nutzung mit einem desinfektionsmittelgetränkten Einmaltuch im Scheuer-Wischverfahren zu desinfizieren. Nicht desinfizierbare Kleingeräte (z. B. poröse Schaumstoffoberflächen) sind personenbezogen zuzuordnen oder nach Verschleiß zu ersetzen.
Rehabilitanden sind anzuhalten, bei der Nutzung von Polsterflächen (Sitzflächen, Rückenlehnen, Liegeflächen) ein persönliches Handtuch oder eine Einmalunterlage als Barriere zwischen Haut und Polster zu verwenden. Handtücher ersetzen nicht die anschließende Wischdesinfektion.
MTT-Bereiche sind gemäß dem risikobasierten Ansatz der KRINKO Reha 2025 in der Regel als Fläche mit geringem Infektionsrisiko einzustufen. Eine routinemäßige chemische Bodendesinfektion ist daher unter Normalbedingungen nicht erforderlich; eine gründliche Reinigung ist ausreichend.
Die Bodenreinigung erfolgt mindestens 1× täglich; bei hoher Frequentierung nach Bedarf häufiger.
Bei sichtbarer Kontamination des Bodens mit Blut, Sekreten, Exkreten oder Erbrochenem ist sofort eine gezielte Flächendesinfektion durchzuführen:
Eine ausreichende Lüftung der MTT-Trainingsräume ist essenziell, um Aerosole, CO₂ und Feuchtigkeit zu verdünnen und das Infektionsrisiko zu senken. Der CO₂-Richtwert (Pettenkofer-Zahl) in genutzten Räumen soll unter 1.000 ppm liegen; Werte über 1.400 ppm zeigen eine unzureichende Belüftung an. Eine CO₂-Ampel oder ein CO₂-Messgerät zur Überwachung wird empfohlen.
Für Kraft- und Konditionstrainingsräume ist nach DIN 18032 i. V. m. DIN EN 16798-3 ein Außenluftstrom von mindestens 30 m³/h je Nutzer (Krafttraining) bzw. 60 m³/h je Nutzer (intensives Ausdauertraining) erforderlich. Je nach Raumgröße und Belegung ergibt sich daraus ein 4- bis 6-facher Luftwechsel pro Stunde. Die tatsächlich benötigte Luftmenge ist einrichtungsspezifisch anhand der maximalen Belegung und der Trainingsintensität zu berechnen.
Rehabilitanden werden zu Beginn der Maßnahme aktiv in die Eigenreinigung genutzter Geräte eingewiesen. Dies entlastet das therapeutische Personal, stärkt die Eigenverantwortung und ist fester Bestandteil der Infektionsprävention im MTT.
Das therapeutische Personal beobachtet die korrekte Durchführung stichprobenartig und korrigiert bei Bedarf. Eine Einzeldokumentation der Eigenreinigung durch Rehabilitanden ist im Regelfall nicht erforderlich.
Rehabilitanden mit stark eingeschränkter Handfunktion, offenen Wunden an den Händen oder kognitiven Einschränkungen werden durch das Personal unterstützt; bei Bedarf übernimmt das Personal die Reinigung vollständig.
Gemäß KRINKO-Empfehlung Reha 2025 ist eine Besiedelung oder Infektion mit multiresistenten Erregern (MRE) grundsätzlich kein Ausschlussgrund für die ambulante oder stationäre Rehabilitation. Maßgeblich ist die individuelle Risikoanalyse im konkreten Setting.
MRE-relevante Erreger im Reha-Kontext umfassen insbesondere: MRSA, VRE (Vancomycin-resistente Enterokokken), 3MRGN und 4MRGN (multiresistente gramnegative Erreger gemäß KRINKO-Klassifikation, siehe auch Erregermerkblätter).
Maßnahmen sind entsprechend den Erregermerkblättern und des einrichtungsinternen Hygieneplanung festzulegen. Bei 4MRGN erfolgt grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung durch die Hygienebeauftragte in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Eine generelle Therapierestriktion bei alleiniger Besiedelung ohne zusätzliche Risikofaktoren (z. B. offene Wunden, Diarrhö) ist nicht automatisch indiziert.
Mehr Informationen zum Umgang mit MRE in Rehaeinrichtungen findet sich in der gleichnahmigen SAA und in den Erregermerkblättern.
Eine lückenlose Dokumentation aller Reinigungs-, Desinfektions- und Wartungsmaßnahmen ist verpflichtend und dient dem Nachweis der Einhaltung von Hygienestandards gegenüber Aufsichtsbehörden, Kostenträgern und im Haftungsfall.
Papier- oder digitale Dokumentation gleichermaßen zulässig; bei digitaler Dokumentation ist die Unveränderlichkeit (Audit-Trail) und jederzeitige Verfügbarkeit sicherzustellen. Vorlagen für Reinigungsprotokolle sind im einrichtungsinternen Hygieneplan hinterlegt.
Die Durchführung des MTT erfolgt unter Einhaltung folgender Rechtsgrundlagen und Empfehlungen:
Diese SAA ist als Dienstanweisung zu verstehen. Abweichungen von dieser SAA müssen fachlich begründet und dokumentiert werden.
Diese Standardarbeitsanweisung ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: