Diese Standard-Arbeitsanweisung (SAA) regelt die hygienischen Anforderungen für
Rehabilitanden, die im Rahmen der Arbeitstherapie oder beruflichen Rehabilitation in
der orthopädietechnischen Werkstatt von Rehaklinik Sonnenhuegel tätig sind. Sie gilt
für alle therapeutisch Begleitenden (Arbeits- und Ergotherapeuten,
Ausbildungsbegleitende), die Rehabilitanden in der Werkstatt anleiten, sowie für die
internen Hygienebeauftragten der Einrichtung.
Ziel ist es, Infektionen durch werkstatttypische Expositionen zu verhindern:
Hautläsionen durch Werkzeuge und scharfe Materialien, Kontakt mit Klebstoffen,
Lösungsmitteln, Kunststoffstäuben, Gips und Metall sowie die Übertragung von
Erregern zwischen Rehabilitanden oder auf Personal. Gleichzeitig schützt die SAA
immungeschwächte oder wundversorgte Rehabilitanden vor besonderen
Infektionsrisiken in der Werkstattumgebung.
Vor dem ersten Werkstatteinsatz prüft das begleitende Fachpersonal (Arbeits- /
Ergotherapie) gemeinsam mit dem ärztlichen Dienst, ob der Rehabilitand die
Werkstatttätigkeit unter vertretbarem Infektionsrisiko ausüben kann. Folgende
Ausschlussgründe sind zu beachten:
Im Zweifelsfall gilt: Erst Rücksprache mit ärztlichem Dienst und
Hygienebeauftragtem – dann Werkstatteinsatz.
Rehabilitanden führen eine hygienische Händedesinfektion (alkoholisches Präparat, 3 ml, mindestens 30 Sekunden) zu folgenden Zeitpunkten
durch:
Händewaschen mit Wasser und Seife ist bei sichtbarer Verschmutzung der
Händedesinfektion vorzuschalten; es ersetzt sie nicht. Desinfektionsmittelspender
sind im Werkstattbereich gut zugänglich zu installieren (Eingang, Waschplatz,
Notfallbereich).
Werkstatttätigkeiten (Kontakt mit Klebstoffen, Lösungsmitteln, Gips, Wasser,
Kunststoffen) können zu chronischer Hautschädigung führen, die Eintrittspforten für
Erreger bildet. Rehabilitanden sind in das einrichtungsspezifische
Hautschutzprogramm einzuweisen (gemäß Hautschutzplan
Rehaklinik Sonnenhuegel):
Rehabilitanden mit bekannter Hauterkrankung (Neurodermitis, Psoriasis, Kontaktekzem)
oder nach Handoperationen werden vor Werkstatteinsatz arbeitsmedizinisch/ärztlich
beraten. Ggf. sind individuelle Schutzmaßnahmen festzulegen und im
Rehabilitationsplan zu vermerken.
PSA ist keine optionale Ausstattung, sondern verpflichtende Schutzmaßnahme. Das
begleitende Fachpersonal stellt sicher, dass Rehabilitanden die erforderliche PSA
tragen und diese korrekt anlegen können.
Handschuhe ersetzen die Händehygiene nicht und sind immer nur aufgabenspezifisch
zu tragen. Latexhandschuhe werden wegen des Allergisierungsrisikos nicht
eingesetzt.
Wird während der Werkstatttätigkeit bekannt, dass ein Rehabilitand an einer
übertragbaren Infektionskrankheit erkrankt ist oder einen MRE-Status aufweist, wird
der Werkstatteinsatz sofort unterbrochen. Der ärztliche Dienst und der interne
Hygienebeauftragte werden informiert. Genutzte Arbeitsflächen, Werkzeuge und
Hilfsmittel werden unverzüglich gemäß dem Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan
desinfiziert. Mitbetroffene Rehabilitanden werden ggf. durch den ärztlichen Dienst
bewertet.
Rehabilitand:innen unter immunsuppressiver Therapie (z. B. nach Organtransplantation, in der onkologischen Rehabilitation oder unter Medikation mit hochdosierten Kortikosteroiden/Biologika) weisen ein erhöhtes Infektionsrisiko durch ubiquitäre Umweltkeime in der Werkstattumgebung auf (z. B. Schimmelpilzsporen in Holz- und Korkstäuben oder kontaminiertes Schmutzwasser). Vor dem Werkstatteinsatz ist eine individuelle ärztliche Risikoabschätzung obligat.
Rehabilitand:innen mit aktiv versorgten Wunden (postoperative Nähte, Ulzera, Drainagen) dürfen nur mit einem schützenden, wasserdichten Wundverband in der Werkstatt tätig sein. Der Verband ist vor jedem Werkstatteinsatz auf Intaktheit zu überprüfen. Bei Durchfeuchtung oder Ablösung ist die Tätigkeit sofort zu unterbrechen und der Verband zu erneuern. Werkzeuge und Flächen, die mit dem Wundbereich in Kontakt gekommen sind, sind umgehend gemäß Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan aufzubereiten.
Eine reine Besiedelung mit multiresistenten Erregern (MRE) stellt grundsätzlich keinen Ausschlussgrund für die Teilnahme an der Werkstatttherapie dar. Die Teilhabe an den Rehabilitationsmaßnahmen hat Priorität. Die strikte Einhaltung der allgemeinen Basishygiene ist zur Vermeidung von Übertragungen in der Regel vollkommen ausreichend.
Jeder Rehabilitand erhält vor der ersten Werkstatttätigkeit eine strukturierte
Hygiene-Einweisung durch das begleitende Fachpersonal. Diese umfasst mindestens:
Das Verständnis der Hygienemaßnahmen wird durch das begleitende Fachpersonal
überprüft (mündlich oder praktisch). Bei festgestellten Defiziten erfolgt eine
Wiederholungseinweisung, bevor der Rehabilitand die Werkstatttätigkeit aufnimmt.
Bei wesentlichen Änderungen des Hygieneplans (z. B. neue Erregersituation,
Ausbruch, neue Materialien in der Werkstatt) erhalten alle aktiven
Werkstatt-Rehabilitanden eine Nachschulung.
Steht ein Rehabilitand aufgrund von Sprachbarrieren, kognitiver Einschränkung oder
Hörbeeinträchtigung der verbalen Einweisung nicht ausreichend folgen kann, sind
geeignete Kommunikationsmittel einzusetzen: Bildkarten, vereinfachte Checklisten,
Dolmetscherunterstützung oder Video-Anleitungen. Die eingesetzte
Kommunikationsmethode wird in der Einweisungsdokumentation vermerkt.
Diese Standardarbeitsanweisung ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: