Diese Standard-Arbeitsanweisung (SAA) regelt verbindlich die Anlage, Pflege, Überwachung und Entfernung peripherer Venenverweilkatheter (PVK) in Rehaklinik Sonnenhuegel. Sie gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ärztlichen Dienstes und des Pflegedienstes, die an Anlage oder Versorgung von PVK beteiligt sind.
Ziel ist die Prävention Gefäßkatheter-assoziierter Infektionen sowie katheter-assoziierter Komplikationen (Phlebitis, Thrombose, Paravasation) durch konsequente Umsetzung der KRINKO-Empfehlung zur Prävention von Infektionen, die von Gefäßkathetern ausgehen (2017, Teil 2).
Fragen zur Umsetzung sind an die hygienebeauftragten Ärzte oder die hygienebeauftragte Pflegekraft in Rehaklinik Sonnenhuegel zu richten. Externe Hygienefachkräfte werden bei Bedarf konsultiert.
Ein PVK darf nur bei eindeutiger medizinischer Indikation angelegt werden. Die Indikation muss ärztlich gestellt werden. In Rehabilitationseinrichtungen ist der PVK das Mittel der Wahl gegenüber einem zentralvenösen Katheter (ZVK); ein ZVK ist nur bei spezifischer intensivmedizinischer Indikation zu erwägen und nur in absoluten Ausßnahmefällen indiziert.
Die Indikation muss täglich durch den ärztlichen Dienst geprüft und in der Rehabilitandendokumentation bestätigt werden. Ein „ruhender” PVK – d. h. ein Katheter ohne aktive oder konkret geplante Nutzung – ist sofort zu entfernen; die Anlage auf Vorrat ist nicht zulässig.
Die Anlage eines PVK erfordert die strikte Einhaltung aseptischer Grundsätze. Das Vorgehen ist standardisiert und chronologisch wie folgt durchzuführen:
PVK, die unter Notfallbedingungen ohne sicher aseptische Kautelen angelegt wurden, sind innerhalb von 24 Stunden zu entfernen und an anderer Stelle neu anzulegen (KRINKO Kat. II).
Die korrekte Pflege des PVK und seiner Einstichstelle ist entscheidend für die Prävention von Phlebitis und Katheter-assoziierten Infektionen. Vor und nach jeder Manipulation am PVK ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen (KRINKO Kat. IA).
Die Einstichstelle und die periphere Umgebung des PVK sind mindestens einmal täglich zu inspizieren (KRINKO Kat. II). Bei Gazeverband erfolgt die tägliche Inspektion durch Palpation der Eintrittsstelle durch den Verband; bei auffälligem Befund ist der Verband zu öffnen.
| Grad | Klinisches Bild | Maßnahme |
|---|---|---|
| 0 | Keine Symptome | PVK belassen, tägliche Inspektion fortführen |
| 1 | Erythem an Einstichstelle mit oder ohne Schmerz | Beobachten; engmaschige Inspektion (mind. 4-stündlich); ärztlichen Dienst informieren |
| 2 | Erythem und/oder Ödem, Schmerz | PVK entfernen, an anderer Stelle neu anlegen; neue und alte Punktionsstelle beobachten |
| 3 | Erythem, Strichbildung, tastbarer Venenstrang | PVK entfernen; ärztlichen Dienst informieren; Dokumentation und Behandlungsplan |
| 4 | Eiterbildung, tastbarer Venenstrang > 2,5 cm, alle Kriterien aus Grad 3 | PVK sofort entfernen; Katheterspitze zur mikrobiologischen Untersuchung einsenden; Blutkulturen abnehmen; ärztlichen Dienst und hygienebeauftragte Pflegekraft informieren; Maßnahmenprotokoll erstellen |
Ein routinemäßiger Wechsel des PVK nach festen Zeitintervallen wird nicht empfohlen (KRINKO Kat. IB). Der PVK kann so lange verbleiben, wie eine Indikation besteht und keine Komplikationszeichen vorliegen. Die tägliche Indikationsprüfung ist verpflichtend (s. Kapitel 2).
| Infusionsart | Wechselintervall | Kategorie |
|---|---|---|
| Kristalloide, Elektrolyte, Medikamente | Alle 96 Stunden | KRINKO IA |
| Lipidhaltige Lösungen (TPN mit Lipidanteil) | Alle 24 Stunden | KRINKO IB |
| Blutprodukte (EK, TK, FFP) | Nach jeder Transfusion, max. 6 Stunden | Hämotherapierichtlinien BAK, Kat. IV |
| Verdacht auf Katheter-assoziierte Blutstrominfektion | Sofortiger Wechsel des gesamten Systems | Bewährte klinische Praxis |
Der PVK ist sofort zu entfernen, sobald die Indikation entfällt, Komplikationszeichen auftreten oder der Katheter nicht mehr klinisch benötigt wird. Die Entfernung erfolgt unter aseptischen Bedingungen.
Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem PVK sind lückenlos in der Kurve zu erfassen. Folgende Angaben sind zwingend zu dokumentieren:
Zur Standardisierung ist eine einrichtungsspezifische PVK-Checkliste zu verwenden oder ein strukturiertes Dokumentationsfeld in der elektronischen Rehabilitandendokumentation zu nutzen.
Es wird empfohlen alle Mitarbeitenden, die PVK anlegen oder pflegen, sind vor dem ersten Einsatz einzuweisen und danach mindestens einmal jährlich zu schulen (KRINKO Kat. IB)-. Mögliche Themen der Schulung sind:
Schulungsteilnahmen sind schriftlich zu dokumentieren und in der Personalakte zu archivieren. Bei der Einarbeitung neuer Mitarbeitender wird empfohlen die PVK-Kompetenz vor dem ersten selbstständigen Einsatz praktisch zu überprpfen.
Diese Standardarbeitsanweisung ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: