Peripherer Venenverweilkatheter (PVK)

SAA-REHA-024
Kategorie: Pflicht
Gilt für: alle Rehaeinrichtungen
Rechtsgrundlage: § 23 IfSG; § 36 IfSG; KRINKO Gefäßkatheter 2017, Teil 2 – Periphervenöse Verweilkanülen (Bundesgesundheitsblatt 60:207–216); KRINKO Gefäßkatheter 2017, Teil 1 – ZVK (Bundesgesundheitsblatt 60:171–206); Hämotherapie-Richtlinien der Bundesärztekammer (aktuelle Fassung); TRBA 250; MPDG
Letzte Prüfung: 10.04.2026
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ID: SAA-REHA-024   Letzte Prüfung: 10.04.2026
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