Diese SAA legt verbindliche Anforderungen an den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitskleidung in Rehaklinik Sonnenhuegel fest. Ziel ist der wirksame Schutz der Beschäftigten vor biologischen Arbeitsstoffen sowie die Prävention von Infektionsübertragungen auf Rehabilitanden und Dritte.
Die SAA gilt für alle Beschäftigten, die in Bereichen tätig sind, in denen Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen (Blut, Körperflüssigkeiten, Sekrete, kontaminierte Materialien oder Flächen) nicht ausgeschlossen werden kann. Dies umfasst insbesondere:
Die jeweils aktuell gültige Gefährdungsbeurteilung von Rehaklinik Sonnenhuegel konkretisiert die PSA-Pflicht für einzelne Tätigkeitsbereiche und bildet die Grundlage für die PSA-Auswahl gemäß TRBA 250.
Die Auswahl der PSA richtet sich nach der einrichtungsinternen Gefährdungsbeurteilung (mehr Information finden sich auch in den jeweiligen Erregermerkblättern) Die folgende Übersicht gilt als Mindeststandard.
Die korrekte Reihenfolge beim An- und Ablegen verhindert eine Sekundärkontamination der Beschäftigten und der Umgebung. Die Sequenz gilt für die Vollausstattung (Kittel, Maske, Schutzbrille, Handschuhe); bei reduzierter PSA-Kombination entsprechend anpassen.
PSA-Ablegen findet grundsätzlich außerhalb des Isolationsbereichs (Schleusenbereich) statt. Sind keine Schleusenbereiche vorhanden, gelten die Regelungen aus der SAA Isolationsmanagement.
Das Waschen von Arbeitskleidung zu Hause ist verboten (TRBA 250 Abschn. 4.1.5; BioStoffV §9 Abs. 2). Die Aufbereitung erfolgt ausschließlich durch Rehaklinik Sonnenhuegel oder einen zertifizierten Wäschereibetrieb nach DIN EN 14065 (RABC-System). Das Waschverfahren muss ein hygienisch einwandfreies Ergebnis nachweisen, z. B. durch:
Die Beschäftigten haben den einrichtungsinternen Hautschutzplan von Rehaklinik Sonnenhuegel einzuhalten. Dieser regelt Einsatz und Reihenfolge von Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln in Abhängigkeit von der Tätigkeit. Hautveränderungen an Händen oder Unterarmen (offene Wunden, Ekzeme, nässende Dermatosen) sind dem Vorgesetzten zu melden; ggf. ist arbeitsmedizinische Beratung (Betriebsarzt) einzuholen.
Mehrweg-Schutzkittel müssen desinfizierend aufbereitet werden.
Die konkrete und indikationsbezogene Auswahl der adäquaten PSA bei spezifischen Infektionskrankheiten oder multiresistenten Erregern ist nicht Teil dieser SAA, sondern in den jeweiligen Erregermerkblättern verbindlich geregelt.
| Aufgabe | Verantwortlich |
|---|---|
| Bereitstellung geeigneter PSA in ausreichender Menge und Größe | Arbeitgeber / Bereichsleitung |
| Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der allgemeinen PSA-Standards | Arbeitgeber / Betriebsärztlicher Dienst / Hygienebeauftragte |
| Prüfung der Mehrweg-PSA und Durchführung der jährlichen Unterweisung | Bereichsleitung / Hygienebeauftragte |
| Bestimmungsgemäßer Gebrauch sowie unverzügliche Meldung von Mängeln | Alle Beschäftigten |
Diese Standardarbeitsanweisung ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: