Diese Standard-Arbeitsanweisung (SAA) legt die hygienischen Mindestanforderungen
für die Durchführung psychotherapeutischer Gruppenangebote in Rehaklinik Sonnenhuegel
fest. Ziel ist die Prävention nosokomialer und einrichtungsassoziierter Infektionen
sowie der Schutz von Rehabilitanden und therapeutischem Personal.
Die SAA gilt für alle psychotherapeutischen und psychoedukativen Gruppenformate
(z. B. Gruppenpsychotherapie, Entspannungsgruppen, kreativ-therapeutische Angebote,
Psychoedukation) und richtet sich an alle in der Gruppentherapie tätigen
Berufsgruppen (Psychotherapeuten:innen, Co-Therapeuten:innen, Psycholog:innen,
Ergotherapeut:innen sowie weitere therapeutische Fachkräfte mit entsprechenden
Aufgaben).
Ausreichende Raumluftqualität ist eine Grundvoraussetzung für
Gruppenveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Der CO₂-Gehalt der Raumluft gilt
als Leitparameter der Luftqualität. Es gilt das Bewertungsschema des
Umweltbundesamtes (UBA) und der DGUV/IFA:
Räume mit Fensterlüftung (Stoßlüftung):
Empfehlung: Einsatz einer CO₂-Ampel (NDIR-Sensor) zur kontinuierlichen
Raumluftüberwachung. Grenzwert für Lüftungsauslösung: 1.000 ppm; Grenzwert für
Sitzungsunterbrechung: 2.000 ppm.
Räume mit raumlufttechnischer Anlage (RLT):
Alle Kontaktflächen (Türklinken, Lichtschalter, Tischoberflächen, Fensterhebel,
Lehnen) werden täglich im Rahmen der Unterhaltsreinigung wischdesinfiziert. Die
zu verwendenden Desinfektionsmittel sind ausschließlich dem einrichtungsinternen
Reinigungs- und Desinfektionsplan zu entnehmen (nur VAH-/DGHM-gelistete
Präparate).
Bei Risikokategorie „mittel” oder höher: gezielte Wischdesinfektion
aller benutzten Kontaktflächen unmittelbar nach der jeweiligen Sitzung – durch
therapeutisches Personal oder Reinigungsdienst gemäß einrichtungsinterner Regelung.
Bei Risikokategorie „gering” oder „alltagsgleich”
ist abzuwägen, ob eine anlassbezogene Flächendesinfektion ausreicht (gemäß KRINKO
Reha 2025).
Teppichböden und textile Bodenbeläge sind in Therapieräumen zu vermeiden. Falls
vorhanden: Grundreinigung mindestens 2× jährlich mit zertifiziertem
Heißdampfverfahren (≥ 60 °C) oder gleichwertigem Verfahren.
Es sind ausschließlich Stühle mit geschlossenen, wischdesinfektionsmittelbeständigen
Oberflächen (z. B. Kunststoff, lackiertes Holz, Kunstleder) zu verwenden. Textile
Polsterbezüge sind unzulässig, da sie nicht wischdesinfizierbar sind und Erreger
dauerhaft speichern können. Sitzflächen und Armlehnen werden täglich wischdesinfiziert;
nach Sitzungen mit infektiösen Rehabilitanden unmittelbar im Anschluss an die Sitzung.
Grundsatz: Personenbezogene Nutzung ist der Gemeinschaftsnutzung
stets vorzuziehen. Wenn möglich, erhält jede/r Rehabilitand:in ein persönlich
zugewiesenes Materialset (Block, Stifte, Pinsel) für die Dauer des Aufenthalts,
das entsprechend beschriftet und eingelagert wird.
Alle Materialien sind in geschlossenen, beschrifteten Behältern zu lagern –
getrennt nach „personenbezogen (Name + Zimmernummer)” und „Gruppengebrauch”.
Lagerräume müssen trocken, kühl und staubfrei sein.
Das therapeutische Personal führt die hygienische Händedesinfektion gemäß den
WHO-5-Momenten-Indikationen durch, auf den Gruppentherapie-Kontext angepasst:
Technik: Komplette Handfläche mit mindestens 3 ml Desinfektionsmittel benetzen und 15-30 Sekunden einreiben bis die Hände trocken sind. Kein Waschen vor der Desinfektion, sofern die Hände
nicht sichtbar verschmutzt sind (Desinfektion ist wirksamer als Waschen allein).
Rehabilitanden werden beim Betreten und Verlassen des Therapieraums zur
Händedesinfektion aufgefordert (Hinweisschild am Eingang).
Rehabilitanden mit Fieber (≥ 38,0 °C), respiratorischen Symptomen (Husten,
Schnupfen, Halsschmerzen) oder gastrointestinalen Symptomen (Erbrechen, Durchfall ≥ 3
Mal/Tag) nehmen nicht an Gruppenveranstaltungen teil. Eine
Wiederaufnahme in die Gruppe ist frühestens möglich, wenn:
Das therapeutische Personal informiert den ärztlichen Dienst unverzüglich, wenn
ein/e Rehabilitand:in während einer Sitzung Infektionssymptome entwickelt.
Betroffene Personen verlassen den Gruppenraum umgehend.
Gemäß KRINKO Reha 2025 dürfen Rehabilitanden mit MRSA-Nachweis grundsätzlich
an Rehabilitationsmaßnahmen – einschließlich psychotherapeutischer Gruppentherapie –
teilnehmen, sofern keine offenen, nicht abgedeckten Wunden vorliegen und keine
aktive Infektionskrankheit besteht. Nach jeder Sitzung: wischdesinfizierbare
Therapiematerialien und Kontaktflächen desinfizieren (gemäß Desinfektionsplan);
nicht desinfizierbare Materialien personenbezogen einlagern oder entsorgen.
Das Personal führt nach jeder Kontaktindikation die hygienische
Händedesinfektion durch.
Bei Rehabilitanden mit schwerer Immunsuppression (z. B. nach Organ- oder
Stammzelltransplantation, unter zytostatischer Therapie, bei hämatologischer
Grunderkrankung mit Aplasie) ist die Risikokategorie auf mindestens
„mittel” anzuheben. Konkrete Maßnahmen:
Bei Häufung gleichartiger Infektionssymptome (≥ 2 Fälle mit zeitlichem und
räumlichem Zusammenhang innerhalb von 14 Tagen in einer Gruppe) ist unverzüglich
der hygienebeauftragte Arzt oder die Hygienefachkraft zu informieren. Das
gruppentherapeutische Angebot wird bis zur Klärung der Ursache vorübergehend
ausgesetzt. Das weitere Vorgehen regelt die SAA Ausbruchsmanagement.
Diese Standardarbeitsanweisung ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: