Diese SAA regelt die hygienischen Anforderungen an den Betrieb der Sporttherapie und Sporthalle in Rehaklinik Sonnenhuegel. Sie gilt verbindlich für alle Mitarbeitenden, die sporttherapeutische Angebote planen oder durchführen, sowie für das Reinigungs- und Servicepersonal.
Ziel ist die Prävention übertragbarer Infektionen bei Rehabilitanden und Personal, ohne die rehabilitativen Therapieziele unnötig einzuschränken. Entsprechend der KRINKO-Empfehlung 2025 werden Hygienemaßnahmen nicht pauschal verschärft, sondern auf Basis einer strukturierten, schriftlichen Risikoanalyse einrichtungsindividuell festgelegt.
Sporttherapeutische Nutzungseinheiten werden gemäß dem einrichtungsinternen Risikoprofil in vier Stufen eingestuft. Die Einstufung richtet sich nach der Art der Therapiemaßnahme, dem Infektionsstatus der Rehabilitanden sowie dem Grad des Haut-zu-Oberflächen-Kontakts.
Das MRE/BasisPlus-Konzept dient als ergänzendes Instrument, um für spezifische MRE-Konstellationen geeignete Interventionsmaßnahmen abzuleiten. Risikoanalysen sind schriftlich zu dokumentieren und bei Änderung des Rehabilitandenspektrums oder nach Ausbruchsgeschehen unverzüglich zu aktualisieren. Rückfragen zu Risikoeinstufungen erfolgen intern über die Hygienebeauftragte Person in der Rehaeinrichtung (HBR) oder den ärztlichen Dienst.
Sportmatten sind patientennahe Kontaktflächen mit direktem Haut-zu-Oberflächen-Kontakt und damit einer erhöhten Übertragungsgefahr für Hautpilze (Dermatophyten), Staphylokokken, gastrointestinale und respiratorische Erreger. Sie sind nach jeder Nutzung zu desinfizieren. Das konkret einzusetzende Produkt und die Einwirkzeit sind dem Reinigungs- und Desinfektionsplan der Einrichtung zu entnehmen. Es wird empfohlen Matten – wenn möglich – personenbezogen einzusetzen.
Kleingeräte der Sporttherapie werden von mehreren Rehabilitanden genutzt und sind daher nach jeder Nutzungseinheit aufzubereiten. Die Desinfizierbarkeit des jeweiligen Materials ist bereits bei der Beschaffung zu prüfen. Das einzusetzende Produkt ist dem Reinigungs- und Desinfektionsplan zu entnehmen.
In der Sporthalle sind zwei Kategorien von Desinfektionsmitteln bereitzustellen: Händedesinfektionsmittel für Rehabilitanden und Personal sowie Geräte- bzw. Flächendesinfektionsmittel zur direkten Gerätewischdesinfektion. Beide Produkttypen sind dem aktuellen Reinigungs- und Desinfektionsplan zu entnehmen.
Alle Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in der Sporthalle sind lückenlos schriftlich oder digital zu dokumentieren. Die Dokumentation dient der Nachweisführung gegenüber Behörden, der internen Qualitätssicherung sowie der epidemiologischen Rückverfolgung im Ausbruchsfall.
Diese Standardarbeitsanweisung ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: