Diese Standard-Arbeitsanweisung (SAA) regelt das einheitliche Vorgehen bei der Tracheostomapflege und dem endotrachealen Absaugen in allen Einrichtungen von Rehaklinik Sonnenhuegel. Sie gilt für alle Berufsgruppen, die an der Versorgung von Rehabilitanden mit Tracheostoma beteiligt sind – insbesondere Pflegefachpersonen, Ärztinnen und Ärzte sowie therapeutisches Fachpersonal.
Ziel ist die Prävention nosokomialer Atemwegsinfektionen (insbesondere der ventilatorassoziierten Pneumonie), die Sicherung einer suffizienten Atemwegsdurchgängigkeit sowie die Vermeidung von Schleimhautverletzungen durch korrekte Absaugtechnik.
Fachliche Rückfragen werden vorrangig an die hygienebeauftragte Person der Einrichtung (HBR gemäß KRINKO Reha 2025) oder den ärztlichen Dienst gerichtet; die externe Hygienefachkraft wird bei komplexen hygienischen Fragestellungen konsultiert.
Stomaverbände sind mindestens einmal täglich sowie bei Durchfeuchtung, Sekretdurchtränkung oder sichtbarer Verunreinigung sofort zu wechseln.
Innenkanülen werden je nach Sekretaufkommen und Herstellerangaben mindestens alle 8 Stunden gereinigt oder gewechselt. Bei drohender Verlegung sofortiger Wechsel.
Der Außenkanülenwechsel erfolgt ausschließlich auf ärztliche Anordnung. Frühestes Wechselintervall: bei chirurgischer Tracheostomie nach stabiler Stomaheilung (mind. 7–10 Tage), bei PDT nach mind. 5–7 Tagen. Danach richtet sich das Wechselintervall nach den Herstellerangaben (typisch alle 4–6 Wochen).
Das endotracheale Absaugen erfolgt ausschließlich bei klinischer Indikation – nicht nach festem Zeitschema. Leitprinzip: „So selten wie möglich, so häufig wie nötig.”
Bei Rehabilitanden mit MRE-Kolonisation der Atemwege, bestehender Beatmung oder erhöhtem Kontaminationsrisiko für Personal und Umgebung ist ein geschlossenes Absaugsystem zu bevorzugen. Es handelt sich um ein patientenbezogenes Einmalprodukt; Wechselintervall nach Herstellerangabe (Orientierungswert: alle 72 Stunden oder bei Diskonnektion). Bei geschlossenem System entfällt das sterile Handschuhmanagement; PSA (Mund-Nasen-Schutz, Schutzbrille) bleibt erforderlich.
Innenkanülen aus Kunststoff oder Silber sind patientenbezogene Mehrwegprodukte (Einpatientenprodukte). Aufbereitung gemäß Herstellerangaben und EU-MDR 2017/745.
Silberkanülen: keine Desinfektion mit chlorhaltigen oder oxidativen Mitteln; produktspezifische Pflegemittel des Herstellers verwenden.
Wichtig: Für jeden Rehabilitanden mit Trachealkanüle ist auf der Pflegedokumentation der Stomatyp und die Kanülenspezifikation (Typ, Größe, geblockt/ungeblockt) vermerkt.
Die Vollständigkeit des Notfallsets muss regelmäßig geprüft werden.
Nach Anlage eines Tracheostomas entfällt die physiologische Konditionierung der Atemluft (Erwärmung, Anfeuchtung, Filterung) im Nasen-Rachenraum vollständig. Unzureichende Befeuchtung führt zu Austrocknung und Borkenbildung der Trachealschleimhaut, erhöhter Sekretproduktion, Kanülenverlegung und gesteigertem Infektionsrisiko.
Der HME-Filter (Heat-and-Moisture-Exchanger, „feuchte Nase”/„künstliche Nase”) ist für alle spontan atmenden Rehabilitanden mit Tracheostoma der Standardansatz zur passiven Atemluftklimatisierung.
Aktive Befeuchtung ist indiziert, wenn die passive Befeuchtung durch HME nicht ausreicht. Typische Indikationen:
Gerätetyp (Kompressorvernebler, Ultraschallvernebler), Inhalat, Dauer und Häufigkeit werden ärztlich angeordnet. Inhalationsgeräte werden nach jeder Anwendung gereinigt und desinfiziert (s. Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan). Für die Inhalation über das Tracheostoma sind Tracheostomamasken oder direkt aufgesetzte Trachealkanülenadapter zu verwenden, um Inhalat-Verlust in die Raumluft zu minimieren.
Alle pflegerisch relevanten Maßnahmen und Befunde sind unmittelbar nach Durchführung in der elektronischen oder papierbasierten Pflegedokumentation einzutragen. Die Dokumentation ist Bestandteil der gesetzlichen Sorgfaltspflicht und dient dem Nachweis der Leistungserbringung.
Für jeden Rehabilitanden mit Trachealkanüle wird ein individuelles Kanülen-Stammblatt angelegt und am Bett/in der Kurve verfügbar gehalten. Es enthält mindestens:
Die KRINKO-Empfehlung Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen (2025) fordert dokumentierte Schulungsnachweise für alle in der Tracheostomapflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Diese Standardarbeitsanweisung ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: