Diese Standard-Arbeitsanweisung (SAA) regelt die Sicherstellung der Trinkwasserhygiene und die Prävention von Legionellenerkrankungen in allen wasserführenden Systemen von Rehaklinik Sonnenhuegel. Ziel ist der Schutz der Gesundheit von Rehabilitanden und Personal durch den sicheren, normkonformen Betrieb der gesamten Trinkwasserinstallation.
Der Geltungsbereich umfasst alle wasserführenden Systeme der Einrichtung, insbesondere:
Rehabilitanden in der stationären Rehabilitation sind häufig älter, immungeschwächt oder multimorbide und damit besonders gefährdet für schwere Legionellosen. Für immunsupprimierte Rehabilitanden sind gemäß KRINKO-Empfehlung ergänzend zertifizierte Sterilfilter (Legionellenfilter) vorzuhalte und ggf. an allen relevanten Entnahmestellen einzusetzen; Filterwechselintervall: entsprechend den Herstellervorgaben.
Rehaklinik Sonnenhuegel betreibt die Trinkwasserinstallation gemäß TrinkwV 2023 und DVGW W 551 im Rahmen eines risikobasierten Hygienemanagements. Dieses umfasst Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung aller wasserführenden Systeme.
Die Einrichtung erstellt und aktualisiert den einrichtungsweiten Beprobungsplan jährlich in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt. Der Plan benennt alle Probenahmestellen, Beprobungsintervalle und die verantwortlichen Personen.
| Befund (KBE/100 mL) | Bewertung | Erforderliche Maßnahme |
|---|---|---|
| <100 | Kein Handlungsbedarf | Weiterführung Regelbetrieb; Dokumentation |
| 100–999 | Technischer Maßnahmenwert überschritten | Ursachensuche, Optimierungsmaßnahmen, Nachbeprobung; Meldung Gesundheitsamt innerhalb 72 h |
| ≥1.000 | Erhöhter Maßnahmenwert | Sofortmaßnahmen, unverzügliche Meldung Gesundheitsamt, ggf. Nutzungseinschränkung |
Die regelmäßige Kontrolle der Warmwasser- und Kaltwassertemperatur gehört zu den wichtigsten betriebliche Präventionsmaßnahme gegen Legionellenwachstum. Alle Messwerte sind zu dokumentieren.
Stagnierendes Wasser ist der Hauptrisikofaktor für Biofilmbildung und Legionellenwachstum. Die nachfolgenden Maßnahmen sind dauerhaft und konsequent umzusetzen.
Die Einrichtung erstellt und pflegt einen einrichtungsspezifischen Spülplan, der alle Entnahmestellen mit Nutzungsfrequenz, Risikoklasse und Spülintervall auflistet. Der Spülplan wird mindestens einmal jährlich überprüft und bei baulichen Änderungen sowie bei Änderungen der Belegungsstruktur sofort aktualisiert.
Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts (≥100 KBE Legionella spec./100 mL) sind unverzüglich gestufte Maßnahmen einzuleiten. Art und Umfang richten sich nach der Höhe der gemessenen Konzentration.
Alle Maßnahmen, Kontrollen und Befunde im Rahmen der Trinkwasserhygiene sind lückenlos schriftlich zu dokumentieren. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre (§15 Abs. 4 TrinkwV 2023). Dokumente sind dem Gesundheitsamt auf Anforderung unverzüglich vorzulegen.
Folgende Dokumente sind zu führen und sicher zu archivieren:
Alle für die Trinkwasserhygiene verantwortlichen Mitarbeitenden werden bei Stellenantritt und danach mindestens einmal jährlich geschult. Die Schulungen werden im Schulungsplan der Einrichtung verankert.
Schulungsinhalte umfassen mindestens:
Diese Standardarbeitsanweisung ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: