Diese SAA regelt den sicheren und regelkonformen Umgang mit Arzneimitteln in allen Einrichtungen von Rehaklinik Sonnenhuegel. Sie dient der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und der systematischen Fehlervermeidung im gesamten Medikationsprozess – von der Lagerung bis zur Entsorgung.
Die SAA gilt für alle Mitarbeitenden, die mit Lagerung, Stellen, Verabreichung oder Entsorgung von Arzneimitteln betraut sind – insbesondere Pflegefachkräfte, Ärztinnen und Ärzte sowie medizinische Fachangestellte.
Rehabilitanden erhalten Arzneimittel ausschließlich auf Grundlage einer schriftlichen ärztlichen Anordnung. Telefonische Notfallanordnungen sind unverzüglich – spätestens innerhalb derselben Schicht – schriftlich zu bestätigen und gegenzuzeichnen. Bei Fragen zur Arzneimittelsicherheit oder zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen sind die internen Hygienebeauftragten oder der ärztliche Dienst zu konsultieren.
Für die Lagerung von Arzneimitteln gelten folgende verbindliche Temperaturbereiche (Herstellerangaben haben stets Vorrang):
Abweichungen von der vorgeschriebenen Lagertemperatur sind zu dokumentieren, dem ärztlichen Dienst zu melden und gegebenenfalls mit der Apotheke zu klären (→ Kapitel 6).
Betäubungsmittel sind gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern. Erforderlich ist ein zertifizierter Wertschutzschrank (Widerstandsgrad I nach EN 1143-1); alternativ ein gesicherter Raum mit Wertschutzraumtür (Widerstandsgrad III nach EN 1143-1). Ein normaler abschließbarer Schrank ist nicht ausreichend.
Unmittelbar nach dem ersten Öffnen eines Arzneimittels sind Anbruchsdatum und Anbruchsuhrzeit auf der Verpackung zu vermerken. Die Herstellerangaben zur Verwendungsdauer nach Anbruch sind verbindlich und haben Vorrang vor den nachfolgenden Orientierungsfristen.
Folgende Orientierungsfristen gelten, sofern keine abweichenden Herstellerangaben vorliegen:
Arzneimittel, die das aufgedruckte Verfallsdatum überschritten haben oder deren Aufbrauchfrist nach Anbruch abgelaufen ist, sind sofort auszusondern, deutlich als „Gesperrt – nicht verwenden” zu kennzeichnen und der Entsorgung zuzuführen (→ Kapitel 7). Sie dürfen keinesfalls weiter verwendet werden.
Mehrdosisbehältnisse (z. B. Mehrdosis-Injektionsfläschchen) dürfen nur eingesetzt werden, wenn ihre Aufbewahrung im Kühlschrank (2–8 °C) nach dem Anbruch gewährleistet ist. Ausnahme Insulin-Pen: Nach Anbruch bei Raumtemperatur (bis 25 °C) maximal 4 Wochen lagern – Herstellerangabe verbindlich prüfen. Angebrochene Mehrdosisbehältnisse dürfen nicht mehreren Rehabilitanden gemeinsam zugeordnet werden (Kontaminationsrisiko).
Jede Entnahme ist im Verabreichungsnachweis zu dokumentieren. Visuelle Auffälligkeiten (Trübung, Verfärbung, Partikelbildung, Geruchsveränderung) führen zur sofortigen Aussonderung des Behältnisses und Rücksprache mit dem ärztlichen Dienst.
Bei jeder Arzneimittelgabe ist die 6-R-Regel konsequent anzuwenden. Sie gilt als Mindeststandard zur Fehlervermeidung:
Für kühlpflichtige Arzneimittel (Lagertemperatur 2–8 °C) ist ausschließlich ein medizinischer Arzneimittelkühlschrank zu verwenden. Haushaltskühlschränke sind für die Arzneimittellagerung nicht zugelassen. Der Kühlschrank muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Impfstoffe sind besonders temperaturempfindlich; bereits kurze Unterbrechungen der Kühlkette können zur vollständigen Wirkungsminderung führen. Im Zweifelsfall ist stets Aussonderung der Vernichtung vorzuziehen.
Arzneimittel dürfen unter keinen Umständen über die Toilette oder das Waschbecken entsorgt werden (Umwelt- und Grundwasserschutz). Für die Entsorgung in der Rehaklinik Sonnenhuegel gelten folgende Vorgaben gemäß LAGA-Richtlinie:
Die Vernichtung von Betäubungsmitteln (Restmengen und Retouren) muss so erfolgen, dass eine (teilweise) Rückgewinnung unmöglich ist (z. B. durch Verstreichen in Zellstoff vor dem Abwurf). Sie erfolgt ausschließlich unter Aufsicht des ärztlichen Dienstes oder einer schriftlich beauftragten Person sowie einer zweiten Zeugin / eines zweiten Zeugen (Vier-Augen-Prinzip). Art, Menge, Charge und Datum der Vernichtung sind unmittelbar im BtM-Buch zu dokumentieren; beide Anwesenden zeichnen ab.
Diese Standardarbeitsanweisung ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: