Diese Standard-Arbeitsanweisung (SAA) regelt die standardisierte, infektionspräventive Wundversorgung aller Rehabilitand:innen in <Einrichtungsname>. Sie gilt für sämtliche Mitarbeitenden aus Pflege, ärztlichem Dienst und Therapie, die an der Wundversorgung beteiligt sind – unabhängig von der Fachrichtung der Rehabilitationseinrichtung.
Der Geltungsbereich umfasst:
Ziel ist die Minimierung des Risikos nosokomialer Wundinfektionen und die Sicherstellung eines einheitlichen, qualitativ hochwertigen Versorgungsstandards. Die SAA basiert auf dem risikobasierten Ansatz der KRINKO-Empfehlung zur Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen (2025), die für den Reha-Bereich erstmals eigenständige Risikokategorien definiert.
Bei jedem Verbandwechsel ist eine Kurzbeurteilung, mindestens alle 14 Tage (oder bei Zustandsveränderung, nach Interventionen wie Débridement oder Operation) ein vollständiges Wundassessment durchzuführen. Grundlage ist das TIME-Schema:
Fotodokumentation bei Aufnahme, nach Interventionen und bei Zustandsänderung: standardisierter Abstand (ca. 30 cm), einheitliche Beleuchtung, metrischer Maßstab im Bild, Archivierung in der digitalen Akte der Rehabilitand:in.
Aseptisches Arbeiten dient der Verhinderung exogener Wundinfektionen. Folgende Maßnahmen sind bei jedem Verbandwechsel verbindlich:
Die Arbeitsfläche ist vor und nach dem Verbandwechsel mit einem gelisteten Flächendesinfektionsmittel zu wischdesinfizieren (Einwirkzeit laut Desinfektionsmittelplan beachten). Verbandsmaterial darf nicht auf undesinfizierten Flächen abgelegt werden.
Verbandwechsel bevorzugt am Vormittag durchführen; nicht unmittelbar vor Therapieeinheiten (Wundstress, Schmerz, Belastung). Wechselfrequenz richtet sich nach Wundtyp, Exsudatmenge und Verbandsindikation – mindestens jedoch gemäß ärztlicher Anordnung.
Eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation ist rechtliche und fachliche Pflicht. Sie dient der Therapiekontinuität, der Qualitätssicherung und dem Nachweis der Versorgungsqualität.
Zeigt eine Wunde nach 4 Wochen leitliniengerechter Therapie keinen Heilungsfortschritt (< 20 % Flächenreduktion), ist eine ärztliche Reevaluation und ggf. Konsiliaranforderung (Wundsprechstunde, Gefäßchirurgie, Diabetologie) zu veranlassen und zu dokumentieren.
Bei Rehabilitand:innen mit nachgewiesener oder vermuteter Besiedelung/Infektion durch multiresistente Erreger (MRE) gelten über Kapitel 3 und 4 hinaus die folgenden spezifischen Maßnahmen.
| Thema | Allgemeine Vorgabe | Spezifische Hinweise für die Reha |
|---|---|---|
| Unterbringung | Für detaillierte Anforderungen an die Unterbringung siehe die jeweiligen Erregermerkblätter. | Ein Verlassen des Zimmers ist möglich bei gegebener Patienten-Compliance und sicher abgedeckter Wunde (es darf kein Exsudat auslaufen). |
| PSA bei Wundversorgung | Der Einsatz der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) erfolgt indikationsbezogen, ähnlich wie bei nicht-MRE-Patient:innen. | Für Informationen zum zusätzlichen Einsatz von PSA bei speziellen MRE siehe die jeweiligen Erregermerkblätter. |
Schlussdesinfektion des Zimmers (alle Flächen, Sanitärbereich) bei Entlassung der Rehabilitand:in oder Beendigung der Isolierung, gemäß einrichtungsinternem MRE-Management-Plan.
Diese Standardarbeitsanweisung ist Teil unserer Schulungsinhalte für Hygienebeauftragte in der Reha. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren zertifizierten Online-Kursen: