Lesedauer: ca. 12 Minuten | Zielgruppe: Hygienebeauftragter Arzt, Hygienebeauftragte MFA, Praxisleitung, Qualitätsmanagement in psychiatrischen Einrichtungen
Inhalt
Einleitung: Warum Wäsche kein Randthema ist
Wer Verantwortung für Hygiene in einer Arztpraxis, einem Pflegeheim oder einer Rehaklinik trägt, kennt das Gefühl: Manche Themen wirken wie eine Pflicht aus dem Kleinstgedruckten, bis man das erste Mal eine Beanstandung im Begehungsprotokoll liest. Die Wäscheaufbereitung gehört dazu.
Dabei sind die Anforderungen klar geregelt und inhaltlich gut begründbar. Hygienebeauftragte Ärzte, Hygienebeauftragte MFA und Verantwortliche in Reha oder ambulanten Versorgung stehen hier vor denselben Grundfragen: Welcher Aufbereitungsweg ist vorgeschrieben? Was darf ins Regelwaschverfahren, was muss desinfizierend aufbereitet werden? Und was passiert, wenn Dienstkleidung weiterhin privat nach Hause mitgenommen wird?
Dieser Artikel fasst den aktuellen regulatorischen Rahmen zusammen, benennt typische Fallstricke aus der Praxis und zeigt, wie eine pragmatische, rechtskonforme Organisation aussehen kann – für ambulante Praxen ebenso wie für stationäre Einrichtungen.
Regulatorische Grundlagen: Was gilt wo?
Das Regelwerk im Überblick
Die Anforderungen an die Wäscheaufbereitung in medizinischen Einrichtungen speisen sich aus mehreren Quellen, die zusammen gelesen werden müssen:
- TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege” (BAUA): Die wichtigste Rechtsgrundlage für den Umgang mit Arbeitskleidung und Wäsche. Abschnitt 5.5 regelt die Sammlung und den Transport benutzter Wäsche, Abschnitt 4.2.7 legt fest, dass kontaminierte Arbeitskleidung nicht privat gewaschen werden darf. Der Arbeitgeber ist für die Aufbereitung verantwortlich.
- RKI-Liste der geprüften Desinfektionsmittel und -verfahren: Enthält die zugelassenen Wäschedesinfektionsverfahren – ausschließlich thermische (z. B. 85 °C Waschtemperatur) und chemothermische Verfahren (mind. 65 °C / 15 Minuten in Kombination mit geeigneter Waschmittelchemie). Beide Verfahren müssen sowohl bakterizid als auch viruzid wirken.
- DIN EN 14065 / RABC-System: Norm für die Qualitätssicherung in professionellen Wäschereien. Externe Dienstleister, die Wäsche aus Gesundheitseinrichtungen aufbereiten, sollten nach dieser Norm zertifiziert sein – das RABC-System (Risk Analysis and Biocontamination Control) stellt sicher, dass Prozesse risikobasiert gesteuert und dokumentiert werden.
- Empfehlungen der KRINKO (RKI): Die KRINKO gibt zwar keine eigenständige Empfehlung ausschließlich zur Wäscheaufbereitung heraus, die Anforderungen sind jedoch in die Basishygieneempfehlungen und in den Kontext der Personalschutzausrüstung eingebettet. Sinngemäß gilt: Aufbereitete Wäsche darf keine Infektionsgefahr darstellen.
- Infektionsschutzgesetz (IfSG) §36 und Landeshygieneverordnungen: Ambulante Einrichtungen sind gehalten, Hygienepläne vorzuhalten, die auch Regelungen zur Wäsche enthalten. Die Überwachung erfolgt durch das Gesundheitsamt.
Normal- vs. Infektionswäsche: Die entscheidende Unterscheidung
Nicht alle Wäsche ist gleich. In der Praxis ist folgende Unterscheidung maßgeblich:
| Kategorie | Beispiele | Anforderung |
|---|---|---|
| Normalwäsche | Unverschmutzte Berufskleidung, Handtücher ohne Kontamination | Reinigendes Waschverfahren, mind. 60 °C |
| Infektionswäsche | Wäsche mit Blut, Sekreten, Exkrementen; Wäsche aus Risikobereichen (z. B. Isolation) | Desinfizierendes Waschverfahren nach RKI-Liste (thermisch oder chemothermisch) |
| Dienstkleidung (allgemein) | Arztkittel, Pflegeuniform | Aufbereitung durch Arbeitgeber, nicht privat |
Ein häufiger Denkfehler: Wäsche, die optisch sauber erscheint, kann mikrobiologisch kontaminiert sein. Die TRBA 250 und das Gesundheitsamt Köln empfehlen daher ausdrücklich, Dienstkleidung generell als potenziell kontaminiert zu behandeln.
Hinweis: wir werden konkretes Vorgehen und auch noch andere Vorgehensweisen in der Fortbildung am 15. Juli 2026 besprechen. Link zur Fortbildung
Kritische Kontrollpunkte: Wo Fehler entstehen
Die wissenschaftliche Literatur und die Praxis der Hygieneberatung zeigen: Das Infektionsrisiko durch Wäsche liegt selten im Waschprozess selbst – es entsteht vor und nach dem Waschen.
1. Sammlung und Transport der Schmutzwäsche
- Schmutzwäsche muss am Ort der Entstehung in geschlossene, gekennzeichnete Behälter gegeben werden – nicht offen durch die Einrichtung transportiert.
- Infektionswäsche muss in reißfesten, dichten, eindeutig gekennzeichneten Säcken gesammelt werden.
- Schmutzwäsche und Reinwäsche dürfen niemals gleichzeitig im selben Wagen oder Raum transportiert werden.
- Personal, das Schmutzwäsche handhabt, muss geeignete Schutzausrüstung tragen (Handschuhe, ggf. Schutzkittel) und danach die Hände desinfizieren.
2. Lagerung: Rein und Unrein konsequent trennen
- Schmutzwäsche: Kühle, gut belüftete Lagerräume; keine Vermischung mit Reinwäsche; zeitnahe Abholung.
- Reinwäsche: Trocken, staubgeschützt, verpackt lagern; keine Rückkontamination durch Schmutzwäsche, Rohre oder feuchte Wände.
- Mehrere dokumentierte Schimmelpilzausbrüche (z. B. Mucormykosen in Hämatologiestationen) wurden auf feuchte, nicht sachgemäße Reinwäsche-Lagerung zurückgeführt.
Hinweis: Nach der Live-Veranstaltung finden Sie an dieser Stelle den Videomitschnitt der Expertensprechstunde exklusiv für unsere Teilnehmer.
3. Der Aufbereitungsprozess selbst
- Externe Wäschereien müssen validierte, RKI-gelistete Verfahren einsetzen. Die Validierung wird mittels Thermologgern und Testkeimen nachgewiesen.
- Interne Waschmaschinen in Arztpraxen oder kleinen Pflegeheimen: Hier fehlt es häufig an validierten Prozessen und Temperatur-Dokumentation – ein häufiger Mangel bei Begehungen.
- Chemothermische Verfahren bieten den Vorteil, auch für empfindliche Textilien eingesetzt werden zu können, die eine hohe Temperaturbelastung nicht vertragen.
Wer die regulatorischen Anforderungen an Wäschereiprozesse im Detail vertiefen möchte, findet in unseren [Link: Kurs Hygienebeauftragter Arzt] und [Link: Kurs Hygienebeauftragte MFA] praxisnahe Module zur Aufbereitung von Textilien und Medizinprodukten.
4. Dienstkleidung privat waschen – der häufigste Fallstrick
Das ist das Thema, das in Praxen und Pflegeeinrichtungen am meisten Diskussion auslöst. Die Rechtslage ist eindeutig:
- TRBA 250, Abschnitt 4.2.7 (4): Kontaminierte Arbeitskleidung darf nicht von Beschäftigten privat gereinigt werden.
- Das Gesundheitsamt Köln hat klargestellt: Da kontaminierte Arbeitskleidung nicht mit bloßem Auge erkennbar ist, sollte Dienstkleidung grundsätzlich durch den Arbeitgeber oder einen beauftragten Dienstleister aufbereitet werden.
- Das ist nicht nur eine Hygienefrage, sondern auch eine arbeitsschutzrechtliche Pflicht des Arbeitgebers.
Eine Frankfurter Pilotstudie (Gottschalk et al., 2017) konnte dies messtechnisch untermauern: Schutzkleidung, die privat gewaschen wurde, zeigte eine deutlich höhere Restkeimbelastung als professionell aufbereitete Kleidung.
Gerade für Hygienebeauftragte in der Reha ist dies ein besonders relevantes Thema, da große Mitarbeiterzahlen und enge Budgets häufig zu Kompromissen verführen. Unser Reha-Kurs adressiert genau dieses Spannungsfeld zwischen Ressourceneffizienz und Rechtskonformität.
Best Practice: Pragmatische Lösungen für den Praxisalltag
Theorie und Praxis klaffen in diesem Bereich oft auseinander. Folgende Maßnahmen lassen sich in den meisten Einrichtungen ohne großen Aufwand umsetzen:
Für kleine Arztpraxen und ambulante Einrichtungen:
- Vertragliche Regelung mit einem zertifizierten Wäschereibetrieb (EN 14065): Klären Sie im Vertrag, welche Wäschekategorien in welchem Verfahren aufbereitet werden, und verlangen Sie die Prozessvalidierungsnachweise.
- Eigenwäsche nur für Normalwäsche mit dokumentiertem Verfahren: Wenn eine eigene Waschmaschine genutzt wird, muss das Waschprogramm (Temperatur, Einwirkzeit, Chemieeinsatz) dokumentiert und auf Wirksamkeit geprüft sein. Das Gerät sollte eine Mindesttemperatur von 60 °C sicher erreichen und halten.
- Klare Regelung im Hygieneplan: Ein Satz zur Wäscheaufbereitung reicht nicht. Der Plan muss festlegen: Wer sammelt wie, wo wird gelagert, wer bereitet auf, was gilt für Infektionswäsche, was für normale Dienstkleidung.
- Kommunikation an das Team: Mitarbeitende müssen verstehen, warum sie ihre Dienstkleidung nicht nach Hause nehmen dürfen – Schulungen, die den infektionspräventiven Hintergrund erklären, erhöhen die Akzeptanz deutlich. Die Hygiene in der Arztpraxis lebt von einer gelebten Sicherheitskultur, nicht nur von Dokumenten.
Für stationäre Einrichtungen und Reha-Kliniken:
- Rein-Unrein-Trennung baulich sichern: Wäscheräume mit getrennten Zugängen für reine und unreine Seite; ggf. Druckgefälle zwischen den Zonen.
- Regelmäßige Audits der externen Wäscherei: Mindestens einmal jährlich Vor-Ort-Besichtigung oder Zertifizierungsnachweis anfordern.
- Schulung von Reinigungspersonal und Pflegeteam: Das Wissen um die Unterscheidung Normal- vs. Infektionswäsche und den korrekten Umgang mit Schmutzwäsche muss regelmäßig aufgefrischt werden.
Typische Befunde bei Begehungen – und wie man sie vermeidet
Diese Punkte zur Wäscheaufbereitung tauchen in Begehungsprotokollen immer wieder auf:
- Kein schriftliches Konzept zur Wäscheaufbereitung im Hygieneplan – Lösung: Standardparagraph ergänzen, Zuständigkeiten und Verfahren benennen.
- Dienstkleidung wird privat gewaschen – Lösung: Schriftliche Betriebsvereinbarung zur Aufbereitung durch den Arbeitgeber, Nachweis über Übergabe an zertifizierte Wäscherei.
- Kein Nachweis über das eingesetzte Waschverfahren (bei eigener Maschine) – Lösung: Waschprogramm dokumentieren, ggf. extern validieren lassen.
- Rein- und Unreinwäsche werden im selben Raum gelagert – Lösung: Räumliche oder zumindest klar gekennzeichnete organisatorische Trennung.
- Fehlendes Schulungsnachweis des Personals – Lösung: Jährliche Schulung zu Basishygiene inkl. Wäscheumgang, Dokumentation im Schulungsregister.
- Kein Vertrag mit externer Wäscherei, der die Aufbereitungsqualität regelt – Lösung: Zertifizierungsnachweis (EN 14065) beim Dienstleister einfordern, im Vertrag verankern.
FAQ: Häufige Fragen zur Wäscheaufbereitung
Darf ich als Praxisbetreiber meine Dienstkleidung selbst waschen?
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verantwortlich. Wenn keine Kontamination stattgefunden hat und ein validiertes Verfahren (mind. 60 °C, dokumentiert) verwendet wird, kann das in Einzelfällen vertretbar sein – in der Praxis ist jedoch eine klare Regelung mit einer professionellen Wäscherei der sicherere Weg.
Was versteht man unter Infektionswäsche?
Infektionswäsche ist Wäsche, die mit Erregern oder potenziell infektiösem Material (Blut, Sekreten, Exkrementen) kontaminiert ist oder aus Bereichen mit besonderen Infektionsrisiken stammt. Sie muss desinfizierend aufbereitet werden – mit einem RKI-gelisteten Verfahren.
Muss unsere externe Wäscherei zertifiziert sein?
Wenn Wäsche aus Gesundheitseinrichtungen desinfizierend aufbereitet werden muss, ja. Die DIN EN 14065 (RABC-System) ist der anerkannte Standard. Fordern Sie den Zertifizierungsnachweis aktiv an – das ist auch bei Begehungen nachweispflichtig.
Reicht ein einfacher Eintrag im Hygieneplan?
Nein. Der Hygieneplan muss das Verfahren konkret beschreiben: Kategorisierung der Wäsche, Sammlung und Transport, Lagerung (rein/unrein), Aufbereitungsweg und Dienstleister, Umgang mit Infektionswäsche, Schulungsintervalle.
Was gilt für Waschlappen und Einmalmaterial?
Waschlappen sollten bei 60 °C gewaschen werden oder als Einmalprodukt eingesetzt werden. In Risikobereichen empfiehlt sich grundsätzlich Einmalgebrauch.
Welche Rolle haben Hygienebeauftragte?
Als Hygienebeauftragte/r – ob Arzt, MFA oder in der Rehabilitation – sind Sie die entscheidende Schnittstelle zwischen regulatorischen Anforderungen und gelebter Praxis. Die gute Nachricht: Wäscheaufbereitung ist organisierbar. Es braucht kein teures System, sondern ein klares Konzept, das alle Schritte von der Sammlung bis zum Lager abbildet.
Wenn Sie Ihr Wissen zu diesem und anderen Hygienethemen systematisch vertiefen möchten, finden Sie bei uns praxisnahe Fortbildungen – für alle Berufsgruppen und Settings.
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